Stromlieferung für das Amt Mitteldithmarschen 2019/2020/2021

Amt Mitteldithmarschen, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Mitteldithmarschen, der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbandes und der Tourismusförderung Speicherkoog Dithmarschen, ca.1 983 096 kWh/Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-20 Auftragsbekanntmachung
2018-09-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Mitteldithmarschen, der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbandes und der Tourismusförderung Speicherkoog Dithmarschen, ca.1 983 096 kWh/Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dithmarschen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Mitteldithmarschen, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Hindenburgstraße 18
Postleitzahl: 25704
Postort: Meldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-267671
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert), — Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Teilos 1 Amt Mitteldithmarschen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Mitteldithmarschen, der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbandes und des Tourismusverbandes Speicherkoog Dithmarschen, ca. 1 352 275 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Mitteldithmarschen (SB)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchung des Amtes Mitteldithmarschen und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 630 821 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Mitteldithmarschen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswertab netto 15 000 EUR,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeine Albersdorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Land: Dithmarschen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Albersdorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Bargenstedt, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Bartl, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Bunsoh, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Busenwurth, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Elpersbüttel, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Epenwöhrden, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Gudendorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Krumstedt, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Stadt Meldorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Nindorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Nordermeldorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Arkebek, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Odderade, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Offenbüttel, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Osterrade, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Sarzbüttel, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Schafstedt, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Tensbüttel-Röst, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Windbergen, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Wolmersdorf, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Tourismusförderung Speicherkoog Dithmarschen, vertreten durch das Amt Mitteldithmarschen
Gemeinde Schrum, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbroker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 118-267671 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1409832.14 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 182-412009
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 118-267671
ABl. S-Ausgabe: 182

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Name: E.ON Energie Deutschland GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 948616.57 EUR 💰
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postort: Worms
Land: Worms, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 461215.87 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schrum, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 182-412009 (2018-09-20)