Stromlieferung für den Zweckverband Wismar

Zweckverband Wismar, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Gesamtmenge: ca. 3 303 435 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum Teillos 1 — Zweckverband Wismar (RLM): 1.1.2019 - 31.12.2019,
— Lieferzeitraum Teillos 2 — Zweckverband Wismar (SLP): 1.1.2019 - 31.12.2021

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-20 Auftragsbekanntmachung
2018-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers Gesamtmenge: ca. 3 303 435 kWh/Jahr, — Lieferzeitraum Teillos 1 — Zweckverband Wismar (RLM): 1.1.2019 - 31.12.2019, — Lieferzeitraum Teillos 2 — Zweckverband Wismar (SLP): 1.1.2019 - 31.12.2021
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wismar, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Dorfstraße 28
Postleitzahl: 23972
Postort: Lübow
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: anders@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/253 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-321823
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Gesamtmenge: ca. 3 303 435 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum Teillos 1 — Zweckverband Wismar (RLM): 1.1.2019 - 31.12.2019,
— Lieferzeitraum Teillos 2 — Zweckverband Wismar (SLP): 1.1.2019 - 31.12.2021
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 — Zweckverband Wismar (RLM)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Gesamtmenge: ca. 2 016 931 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 — Zweckverband Wismar (SLP)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gesamtmenge: ca. 1 286 504 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 588-5165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385 / 588485-5817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 140-321823 (2018-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers Gesamtmenge: ca. 3.303.435 kWh/Jahr, Lieferzeitraum Teillos 1 Zweckverband Wismar (RLM): 1.1.2019 – 31.12.2019 Lieferzeitraum Teillos 2 Zweckverband Wismar (SLP): 1.1.2019 – 31.12.2021
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Gesamtwert des Auftrags: 1402245.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 204-466553
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 140-321823
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtmenge: ca. 3.303.435 kWh/Jahr,
Lieferzeitraum Teillos 1 Zweckverband Wismar (RLM): 1.1.2019 – 31.12.2019
Lieferzeitraum Teillos 2 Zweckverband Wismar (SLP): 1.1.2019 – 31.12.2021
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Zweckverband Wismar (RLM)
Teillos 2 Zweckverband Wismar (SLP)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Name: SWS Energie GmbH
Postort: Stralsund
Land: Deutschland 🇩🇪
Vorpommern-Rügen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 434096.08 EUR 💰
Name: Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postort: Neustrelitz
Land: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 968149.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformationnach§134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 204-466553 (2018-10-22)