Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der Stadtwerke Fehmarn, ca. 2 154 133 kWh/Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Fehmarn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Fehmarn OT Burg auf Fehmarn
Postleitzahl: 23769
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031273📞
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Ostholstein🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Stadt Fehmarn – Stabsstelle Asyl, vertreten durch die Stadt Fehmarn
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Fehmarn OT Burg auf Fehmarn
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031273📞
Telefon: +49 3853031255 📠
Name: Tourismus Service Fehmarn, vertreten durch die Stadt Fehmarn
Name: Stadtwerke Fehmarn, vertreten durch die Stadt Fehmarn
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für die Stadt Fehmarn 2019/2020/2021
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der Stadtwerke Fehmarn, ca. 2 154 133 kWh/Jahr
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadt Fehmarn (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Fehmarn
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der Stadtwerke Fehmarn ca. 754 123 kWh/Jahr
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Stadt Fehmarn (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Stadt Fehmarn, der Stadt Fehmarn- Stabsstelle Asyl, des Tourismus Service Fehmarn und der Stadtwerke Fehmarn ca. 786 960 kWh/Jahr
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 3 Stadt Fehmarn (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen der Stadt Fehmarn und des Tourismus Service Fehmarn ca. 613 050 kWh/Jahr”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw.Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr undTechnologie”
Postanschrift: Düsternbroker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1GWB.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 134-305081 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: Stadt Fehmarn - Stabsstelle Asyl, vertreten durch die Stadt Fehmarn
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1586993.45 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 134-305081
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Stadt Fehmarn (SLP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerken Dachau
Postort: Dachau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dachau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 560741.87 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Stadt Fehmarn (RLM)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 573451.52 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Teillos 3 Stadt Fehmarn (Straßenbeleuchtung)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 452800.06 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1GWB.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 200-454365 (2018-10-16)