Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung
122/2018
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Ausschreibung Stromlieferung 2019ff der Stadt Ibbenbüren
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 49477 Ibbenbüren
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 20 Abnahmestellen mit ca. 4,8 GWh/Jahr
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2023), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 176 Abnahmestellen mit ca. 1,5 GWh/Jahr
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Ca. 5 Abnahmestellen mit ca. 1,3 GWh/Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zur Eintragung im Handelsregister,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB,” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Unternehmen,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden, mit vergleichbarem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Unternehmen,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung. Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-05
11:00 📅
“Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation...”
Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt über den Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de.
Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9BZR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 145-331375 (2018-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1747005.60 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: ca. 20 Abnahmestellen mit ca. 4,8 GWh/Jahr
Beschreibung der Beschaffung: ca. 176 Abnahmestellen mit ca. 1,5 GWh/Jahr
Beschreibung der Beschaffung: ca. 5 Abnahmestellen mit ca. 1,3 GWh/Jahr
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 145-331375
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Titel: Stromlieferung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hochsauerland Energie GmbH
Postanschrift: Auf¿m Brinke 11
Postort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1075696.31 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 381917.91 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Energie Vertrieb Deutschland GmbH
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 289391.38 💰
“Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation...”
Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt über den Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de.
Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9CRT
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 218-498801 (2018-11-08)