Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020.
Liefermenge: ca. 553 509 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadtbetriebe Ahrensburg, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Bünningstedter Str. 40b
Postort: Ahrensburg
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Stormarn🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Ahrensburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferungen aus erneuerbaren Energien für die Stadtbetriebe Ahrensburg für den Zeitraum von 2019/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Bereiche der Stadtentwässerung und der Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 553 509 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 250209.38 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadtbetriebe Ahrensburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Stormarn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadtbetriebe Ahrensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Kläranlage und das Sonderpumpwerk der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum:...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Kläranlage und das Sonderpumpwerk der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 360 861 kWh/Jahr
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für die Abnahmestelle 1137.00001 wurde die Prognose des Verbrauchs ab 2019 auf 300.000 kWh verringert, da der in 2017 sanierte Gasspeicher wieder...”
Zusätzliche Informationen
Für die Abnahmestelle 1137.00001 wurde die Prognose des Verbrauchs ab 2019 auf 300.000 kWh verringert, da der in 2017 sanierte Gasspeicher wieder einsatzbereit ist und somit wieder mehr eingespeister Strom zur Verfügung steht.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Stadtbetriebe Ahrensburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Pumpwerke der Stadtbetriebe Ahrensburg.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 192 648 kWh/Jahr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 098-223018
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Stadtbetriebe Ahrensburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 155401.47 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Stadtbetriebe Ahrensburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postort: Neutrelitz
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 94807.91 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 153-350790 (2018-08-08)