Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Ergänzende Angaben (2018-05-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sven.alpen@50hertz.com📧
Fax: +49 3051502616 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.50hertz.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromtragfähigkeitserhöhung der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Freileitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies...”
Kurze Beschreibung
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal West entstehen die 380-kV Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 095-217150
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: Baulos 2 – Abschnitt Mast 29 bis Mast 58
Neuer Wert
Text: Baulos 4 – Rückbau 220-kV-Ltg Pe-Wol
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Mast 29 bis zum Mast 58:
Trassenlänge: ca. 12,3 km,
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) St.,
Anzahl Tragmaste: 26 St” Neuer Wert
Text:
“380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Mast 58 bis zum Potal Wolmirstedt:
Trassenlänge: ca. 12,5 km
Anzahl Winkelmaste: 5 + (1) Stück
Anzahl Tragmaste: 24 Stück” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Mast 29 bis zum Mast 58:
Trassenlänge: ca. 12,3 km.
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) St.
Anzahl Tragmaste: 26 St” Neuer Wert
Text: Rückbau der Maste, der Beseilung und der Fundamente.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: Baulos 2 – Abschnitt Mast 29 bis Mast 58
Neuer Wert
Text: Baulos 3 - Abschnitt Mast 58 - Portal Wol
Quelle: OJS 2018/S 097-222154 (2018-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies...”
Kurze Beschreibung
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter
Der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kVLeitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch dieneue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kVLeitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Baulos 1 – Abschnitt Portal St/W – Mast 29
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Freileitungen📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Ort der Leistung: Stendal🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Portal Stendal West bis zum Mast 29:
Trassenlänge: ca. 12,6 km
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) Stück
Anzahl Tragmaste: 25 Stück” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Gemäß Leistungsverzeichnis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Baulos 2 – Abschnitt Mast 29 bis Mast 58
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Mast 29 bis zum Mast 58:
Trassenlänge: ca. 12,3 km
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) Stück
Anzahl Tragmaste: 26 Stück”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-217150
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Baulos 1 – Abschnitt Portal St/W – Mast 29
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle...”
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt.Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen,wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090108216📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2018/S 142-325521 (2018-07-24)