Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Freileitungen
Kurze Beschreibung:
Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Freileitungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Freileitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-19 📅
Datum des Beginns: 2018-10-14 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 095-217150
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1) aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter ZifferIII.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1) aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter ZifferIII.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Die Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kV-Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Bezeichnung des Loses: Baulos 1 – Abschnitt Portal St/W – Mast 29
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Portal Stendal West bis zum Mast 29:
Trassenlänge: ca. 12,6 km,
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) St.,
Anzahl Tragmaste: 25 St.
Beschreibung der Optionen: Gemäß Leistungsverzeichnis
Bezeichnung des Loses: Baulos 2 – Abschnitt Mast 29 bis Mast 58
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
380-kV-Ersatzneubauabschnitt vom Mast 29 bis zum Mast 58:
Trassenlänge: ca. 12,3 km,
Anzahl Tragmaste: 26 St.
Losnummer: 3
4
Kurze Beschreibung:
Trassenlänge: ca. 12,3 km.
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) St.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern;
b) Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.(siehe Bewerberfragebogen);
c) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen,soweit anzuwenden. (siehe Bewerberfragebogen)
Der Bewerberfragebogen ist unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zu finden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn-und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (siehe Bewerberfragebogen)
c) aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten).
Der Bewerberfragebogen ist unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zu finden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Eigenerklärung, dass die Seilarbeiten des Aluminium-Stahl-Seiles mit dreilagiger Aluminiumlage (2 x 3 x 4 x 435-AL1/56-ST1A mm
b) Nennung nachprüfbarer Referenzen über Leitungsneubauten von 380-kV-Freileitungen mit einer Strecke von mindestens 10 km an einem Stück mit allen hierbei vorkommenden Gewerken (Gründung, Mastmontage und Seilzug) innerhalb der letzten 5 Jahre in Europa unter Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit;
b) Nennung nachprüfbarer Referenzen über Leitungsneubauten von 380-kV-Freileitungen mit einer Strecke von mindestens 10 km an einem Stück mit allen hierbei vorkommenden Gewerken (Gründung, Mastmontage und Seilzug) innerhalb der letzten 5 Jahre in Europa unter Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Streckenlänge, Leistungs- und Vertragslaufzeit;
c) Nachweis des Vorhandenseins eines zum Zeitpukt der Bewerbung vorliegenden zertifizierten QM-Systems nach EN ISO 9001 oder vergleichbarem Standard;
d) Nachweis (Namen und Referenzen), dass eine leistungsfähige technische Abteilung vorhanden ist, die die Erarbeitung von zulässigen Technologien und Ausführungsunterlagen ermöglicht;
e) Nachweis (Namen und Referenzen), dass mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen bezüglich der Realisierung bzw. Beachtung der geforderten planungsrelevanten Auflagen und Nebenbestimmungen entsprechend aus dem Planfeststellungsbeschluss bestehen.
e) Nachweis (Namen und Referenzen), dass mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen bezüglich der Realisierung bzw. Beachtung der geforderten planungsrelevanten Auflagen und Nebenbestimmungen entsprechend aus dem Planfeststellungsbeschluss bestehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
1) unterzeichneter Bewerberfragebogen;
2) unterzeichnete Referenzliste;
3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen;
4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, schriftlich und zudem auf einem lesbaren Datenträger(z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen. Der Umschlag muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU vergebene Nummer der Bekanntmachung muss aufgetragen sein. Elektronisch über mittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Bei Zweifelsfragen gilt die schriftliche Version des Teilnahmeantrags.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, schriftlich und zudem auf einem lesbaren Datenträger(z. B. CD) in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen. Der Umschlag muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU vergebene Nummer der Bekanntmachung muss aufgetragen sein. Elektronisch über mittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Bei Zweifelsfragen gilt die schriftliche Version des Teilnahmeantrags.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angebote und Zahlungsverkehr in EUR
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
1) aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter ZifferIII.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter ZifferIII.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Quelle: OJS 2018/S 095-217150 (2018-05-18)
Ergänzende Angaben (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal West entstehen die 380-kV Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal West entstehen die 380-kV Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal West entstehen die 380-kV Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kV Leitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch die neue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal West entstehen die 380-kV Leitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Quelle: OJS 2018/S 097-222154 (2018-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter
Der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kVLeitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch dieneue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kVLeitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter
Der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kVLeitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch dieneue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kVLeitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ca. 37,4 km lange 380-kV-Leitung Stendal West – Wolmirstedt,welche größtenteils auf der vorhandenen Trasse der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg verläuft. Die bestehende 220-kV-Leitung wird im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung vor dem Neubau der 380-kV-Leitung demontiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt.Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen,wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt.Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu §41SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen,wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter
Die Vorhabenträgerin 50 Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) plant die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perleberg. Dies erfolgt durch die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Perleberg zum Umspannwerk Wolmirstedt unter
Der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kVLeitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch dieneue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kVLeitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Der Einbindung des Umspannwerk Stendal West. Die vorhandene 220-kV-Leitung Wolmirstedt – Perlebergwird durch eine leistungsfähigere 380-kVLeitung mit 3 600 Ampere Stromtragfähigkeit ersetzt. Durch dieneue Stromflussrichtung von Nord nach Süd und wegen der Einbindung des Umspannwerkes Stendal Westentstehen die 380-kVLeitungen Perleberg – Stendal West und Stendal West – Wolmirstedt.
Trassenlänge: ca. 12,6 km
Anzahl Winkelmaste: 3 + (1) Stück
Anzahl Tragmaste: 25 Stück
Trassenlänge: ca. 12,3 km
Anzahl Tragmaste: 26 Stück
Referenz Zusätzliche Informationen
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt.Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein,werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt.Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (sieheZiffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten.Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und –kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann,ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen,wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen,wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,