Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf in stationären Pflegeeinrichungen sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Lösungsansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Referenznummer: 415- 43164-1/718
Kurze Beschreibung:
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf in stationären Pflegeeinrichungen sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Lösungsansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden.
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf in stationären Pflegeeinrichungen sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Lösungsansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Während die Umsetzung dieser Zielvorstellung in der ambulanten Versorgung aufgrund der weitgehenden Selbstbestimmung Pflegebedürftiger unproblematischer erscheint, tragen die stationären Pflegeeinrichtungen immer noch gewisse Merkmale „totaler Institutionen“. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Best Practice Ansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Während die Umsetzung dieser Zielvorstellung in der ambulanten Versorgung aufgrund der weitgehenden Selbstbestimmung Pflegebedürftiger unproblematischer erscheint, tragen die stationären Pflegeeinrichtungen immer noch gewisse Merkmale „totaler Institutionen“. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Best Practice Ansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung“)
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einze-nen Unterauftragnehmern auszufüllen,
— Bieterbogen (entspricht Ziffer I): der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einze-nen Unterauftragnehmern auszufüllen,
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
— Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): in der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
— Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): in der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer V),
— Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen,
— Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VI).
Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist, als ein MS-Office kompatibles PDF-Dokument.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist, als ein MS-Office kompatibles PDF-Dokument.
Soweit die Bieter aus zwingenden rechtlichen Gründen weder in einem Handelsregister noch in anderen Berufsregistern eingetragen sind, wird von ihnen die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung erwartet.
Zusätzlich: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Vorlage eines Nachweises zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, die den gesamten Vertragszeitraum abdeckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zu 1): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu 1): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens doppelt so hoch wie der Brutto-Auftragswert sein. Dies gilt als Mindestanforderung.
Zu 2): Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu 2): Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht.
Als vergleichbar werden Leistungen im Bereich der Durchführung von Studien, Beratungen und Datenanalysen im Gesundheits-, Pflege oder Sozialbereich in einem ähnlichen Umfang anerkannt.
Der jährliche projektbezogene Umsatz muss mindestens genauso hoch wie der Brutto-Auftragswert sein. Dies gilt als Mindestanforderung.
Zusätzlich: Bankauskunft
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist) als ein MS-Office kompatibles PDF-Dokument. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist) als ein MS-Office kompatibles PDF-Dokument. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen.
Mindeststandards:
Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens doppelt so hoch wie der Brutto-Auftragswert sein. Dies gilt als Mindestanforderung.
Der jährliche projektbezogene Umsatz muss mindestens genauso hoch wie der Brutto-Auftragswert sein. Dies gilt als Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu 1): Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 1): Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Der Bieter sollte zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mindestens 6 Mitarbeiter/innen im projektrelevanten Umfeld beschäftigen, wovon mindestens 4 Mitarbeiter/innen für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zu 2): Referenzen
Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird diese als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird diese als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
— Kompetenzen und Erfahrungen in der Durchführung von Studien, Datenanalysen und Beratungsleistungen im Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwesen, die einen ähnlichen Rahmen wie die ausgeschriebene Leistung hatten,
— mindestens zweijährige Erfahrungen bei der Aufbereitung von Forschungsergebnissen sowie bei der Erstellung von Bestandserhebungen, Machbarkeitsstudien und Evaluierungen,
— mindestens zweijährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, vorzugsweise mit Bundesbehörden, Ministerien und in der Politikberatung.
Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Zu 3): Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
— Profunde Kenntnisse im Gesundheitswesen,
— mindestens zweijährige Erfahrungen in vergleichbaren Projektleitungen,
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern,
— Erfahrungen in der Durchführung und Auswertung von Datenanalysen im Gesundheits- und Pflegebereich.
Zu 4): Sonstige Mitarbeiter/innen
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
— Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswesen und über die deutsche Pflegepraxis, insbesondere im stationären Bereich,
— Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Forschung (qualitative und quantitative Methoden),
— Erfahrungen in der Forschungsarbeit und der bedarfsgerechten Aufbereitung von Forschungsergebnissen,
— sowie Erfahrungen bei der Unterstützung des Forschungstransfers.
Mindeststandards:
Der Bieter sollte zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mindestens 6 Mitarbeiter/innen im projektrelevanten Umfeld beschäftigen, wovon mindestens 4 Mitarbeiter/innen für das Projekt zur Verfügung stehen. Dies gilt als Mindestanforderung.
Es sind insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzbarkeit des Vorgehens bei den einzelnen Arbeitspaketen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 206-470615 (2018-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf in stationären Pflegeeinrichungen sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Lösungsansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und Würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden.
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf in stationären Pflegeeinrichungen sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Lösungsansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und Würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Während die Umsetzung dieser Zielvorstellung in der ambulanten Versorgung aufgrund der weitgehenden Selbstbestimmung Pflegebedürftiger unproblematischer erscheint, tragen die stationären Pflegeeinrichtungen immer noch gewisse Merkmale „totaler Institutionen“. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Best Practice Ansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und Würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Element der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der Leitlinien vieler Pflegeeinrichtungen sowie das übergeordnete Ziel pflegerischen Handels. Während die Umsetzung dieser Zielvorstellung in der ambulanten Versorgung aufgrund der weitgehenden Selbstbestimmung Pflegebedürftiger unproblematischer erscheint, tragen die stationären Pflegeeinrichtungen immer noch gewisse Merkmale „totaler Institutionen“. Insbesondere der in Teilen fremdbestimmte Tagesablauf sowie eine Nichtbeachtung des Willen der pflegebedürftigen Menschen können von diesen als Zeichen fehlender Anerkennung und Achtung wahrgenommen werden. Mit der in Auftrag gegebenen Studie sollen der aktuelle Stand deutsch- und englischsprachiger Literatur zum Thema Würde und Selbstbestimmung in der stationären Langzeitpflege erfasst und Best Practice Ansätze identifiziert werden. Anschließend soll bundesweit untersucht werden, welche Maßnahmen die Selbstbestimmung und Würde in der stationären Langzeitpflege gewährleisten. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für stationäre Einrichtungen erarbeitet werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-29 📅
Name: Zentrum für interdisziplinäre Gesundheitsforschung/ Universität Augsburg
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 021-046597 (2019-01-29)