Ziel der Studien ist, Detailwissen über kritische Dienstleistungen und den zur Erbringung dieser notwendigen Anlagenkategorien wie sie in der BSI-KritisV beschrieben werden, zusammen zu stellen. Es soll fundiertes Expertenwissen über die einzelnen Anlagenkategorien, deren Funktion und Zusammenhänge im Bezug auf die zu erbringende Kritische Versorgungsdienstleistung erstellt werden. Die Studie soll als Nachschlagewerk, als Beurteilungsgrundlage von IT-Sicherheitsmeldungen, als Hilfestellung zur Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards und zur Beurteilung von Nachweisen nach § 8a Absatz 3 BSIG dienen. Eine genaue Beschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die einzelnen Studien werden als unabhängige Fachlose vergeben. Die Bedingungen für die Losvergabe ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: KRITIS Studien (2018)
Kurze Beschreibung:
Ziel der Studien ist, Detailwissen über kritische Dienstleistungen und den zur Erbringung dieser notwendigen Anlagenkategorien wie sie in der BSI-KritisV beschrieben werden, zusammen zu stellen.
Es soll fundiertes Expertenwissen über die einzelnen Anlagenkategorien, deren Funktion und Zusammenhänge im Bezug auf die zu erbringende Kritische Versorgungsdienstleistung erstellt werden.
Die Studie soll als Nachschlagewerk, als Beurteilungsgrundlage von IT-Sicherheitsmeldungen, als Hilfestellung zur Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards und zur Beurteilung von Nachweisen nach § 8a Absatz 3 BSIG dienen.
Eine genaue Beschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die einzelnen Studien werden als unabhängige Fachlose vergeben. Die Bedingungen für die Losvergabe ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel der Studien ist, Detailwissen über kritische Dienstleistungen und den zur Erbringung dieser notwendigen Anlagenkategorien wie sie in der BSI-KritisV beschrieben werden, zusammen zu stellen.
Es soll fundiertes Expertenwissen über die einzelnen Anlagenkategorien, deren Funktion und Zusammenhänge im Bezug auf die zu erbringende Kritische Versorgungsdienstleistung erstellt werden.
Die Studie soll als Nachschlagewerk, als Beurteilungsgrundlage von IT-Sicherheitsmeldungen, als Hilfestellung zur Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards und zur Beurteilung von Nachweisen nach § 8a Absatz 3 BSIG dienen.
Eine genaue Beschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die einzelnen Studien werden als unabhängige Fachlose vergeben. Die Bedingungen für die Losvergabe ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ziel der Studien ist, Detailwissen über kritische Dienstleistungen und den zur Erbringung dieser notwendigen Anlagenkategorien wie sie in der BSI-KritisV beschrieben werden, zusammen zu stellen.
Es soll fundiertes Expertenwissen über die einzelnen Anlagenkategorien, deren Funktion und Zusammenhänge im Bezug auf die zu erbringende Kritische Versorgungsdienstleistung erstellt werden.
Die Studie soll als Nachschlagewerk, als Beurteilungsgrundlage von IT-Sicherheitsmeldungen, als Hilfestellung zur Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards und zur Beurteilung von Nachweisen nach § 8a Absatz 3 BSIG dienen.
Eine genaue Beschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die einzelnen Studien werden als unabhängige Fachlose vergeben. Die Bedingungen für die Losvergabe ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Projekt 318 – Fernwärmeversorgung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Fernwärmeversorgung. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Fernwärmeversorgung. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des Loses: Projekt 326 – Versicherungsdienstleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Versicherungsdienstleistungen. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Versicherungsdienstleistungen. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Projekt 333 – Laboratoriumsdiagnostik
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Laboratoriumsdiagnostik. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Laboratoriumsdiagnostik. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 098-224031 (2018-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 580 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Versicherungsdienstleistungen. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit
Es soll eine Studie erstellt werden, mit Fokus auf der kritischen Dienstleistung Versicherungsdienstleistungen. Die in der BSI-KritisV für die kritische Dienstleistung benannten Anlagenkategorien sollen detailliert beschrieben werden. Schwerpunkte liegen dabei auf dem Beitrag zur Erbringung der jeweils erbrachten kritischen Dienstleistung, der IT-Abhängigkeiten und der IT-Sicherheit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-26 📅
Name: secunet Security Networks AG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 367 950 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Name: Goldmedia GmbH Strategy Consulting
Postort: Berlin
Land: Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 212 550 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.