Stusie 1. BA Neubau von 3 Studierendenwohnheimen (1701), hier Bodenbelagsarbeiten Haus 74 A

Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R.

Das Studierendenwerk Freiburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch Geschäftsführer Clemens Metz beabsichtigt insgesamt zehn neue Studierendenwohnheime zu bauen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-11 Auftragsbekanntmachung
2018-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 77d - 336 - 74A
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Freiburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch Geschäftsführer Clemens Metz beabsichtigt insgesamt zehn neue Studierendenwohnheime zu bauen. Im Bauabschnitt 1 entsteht ein 8-geschossiges Gebäude (74a). 1) Kurze Beschreibung: Ausführung von Bodenbelagsarbeiten; 2) Menge oder Umfang: Vinyl-Belag, chlorfrei, liefern und verlegen, ca. 1 670 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R.
Postanschrift: Schreiberstr. 12-16
Postleitzahl: 79098
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.swfr.de 🌏
E-Mail: email@steybe.com 📧
Telefon: +49 7661/982929 📞
Fax: +49 7661/982928 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11959986 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Datum des Beginns: 2018-10-08 📅
Datum des Endes: 2018-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-158737
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, dürfen an dem Eröffnungstermin teilnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Freiburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch Geschäftsführer Clemens Metz beabsichtigt insgesamt zehn neue Studierendenwohnheime zu bauen.
Im Bauabschnitt 1 entsteht ein 8-geschossiges Gebäude (74a).
1) Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bodenbelagsarbeiten;
2) Menge oder Umfang:
Vinyl-Belag, chlorfrei, liefern und verlegen, ca. 1 670 m
Das Studierendenwerk Freiburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch Geschäftsführer Clemens Metz beabsichtigt insgesamt 10 neue Studierendenwohnheime zu bauen.
Im Bauabschnitt 1 entsteht ein 8-geschossiges Gebäude (74a):
Vinyl-Belag, chlorfrei, liefern und verlegen, ca. 1 670m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79110 Freiburg
Sundgauallee 74 a (Studierendensiedlung am Seepark)

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Studierendenwerk Freiburg
Schreiberstr 12-16 Raum 503
79098 Freiburg
Zusätzliche Informationen:
Alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, dürfen an dem Eröffnungstermin teilnehmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Holger Hasse
Internetadresse: www.swfr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11959986 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 072-158737 (2018-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studierendenwerk Freiburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch Geschäftsführer Clemens Metz beabsichtigt insgesamt 10 neue Studierendenwohnheime zu bauen. Im Bauabschnitt 1 entsteht ein 8-geschossiges Gebäude (74a). 1) Kurze Beschreibung: Ausführung von Bodenbelagsarbeiten 2) Menge oder Umfang: Vinyl-Belag, chlorfrei, liefern und verlegen, ca. 1 670 m
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Gesamtwert des Auftrags: 78658.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studierendenwerk Freiburg AdöR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 107-243243
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 072-158737
ABl. S-Ausgabe: 107

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Bodenbelagsarbeiten
Im Bauabschnitt 1 entsteht ein 8-geschossiges Gebäude (74a)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79110 Freiburg, Sundgauallee 74a (Studierendensiedlung am Seepark)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
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Quelle: OJS 2018/S 107-243243 (2018-06-06)