Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 06, Entkernung (Rückbau und Entsorgung aller nichttragenden Einbauten bis auf den Rohbau)
18FEI33807”
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Kurze Beschreibung:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 06, Entkernung (Rückbau und Entsorgung aller nichttragenden Einbauten bis auf den Rohbau)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart (Bonatzbau)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Bieter/Auftragnehmer findet zu Beginn seiner Leistungen ein entmietetes Gebäude bzw. mehrere Bauteile (Zustand Mieterauszug) vor. Der Leistungsumfang...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Bieter/Auftragnehmer findet zu Beginn seiner Leistungen ein entmietetes Gebäude bzw. mehrere Bauteile (Zustand Mieterauszug) vor. Der Leistungsumfang umfasst den vollständigen Rückbau des Gebäudes bis auf den Rohbau inkl. der Schadstoffsanierung. Die Arbeiten beginnen mit dem Demontieren von Möbeleinbauten, Schalterabdeckungen, Sanitäreinrichtungen, Heizkörpern usw. und endet mit dem Freilegen der tragenden Rohbaukonstruktionen (Bodenplatte, Wände, Decken, Stützen usw.).
Wichtiger Hinweis: Die Bauleistungen befinden sich nicht im Bereich von DB-Verkehrsanlagen (Gleise).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, von mehr als 4 Mio. EUR /Jahr in den Bereichen Entkernung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, von mehr als 4 Mio. EUR /Jahr in den Bereichen Entkernung (Rückbau und Entsorgung nichtstatischer Bauteile) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Anlage 4: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Anlage 5: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Anlage 6: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 8: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 9: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 9: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
— Anlage 10: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO9001:2000 oder vergleichbar,
— Anlage 11: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 12: Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind je 2 Referenzen der Gewerke Entkernung (Rückbau und Entsorgung nichtstatischer Bauteile), aus den letzten 5 Jahren. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben,
— Anlage 13: Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— Anlage 14: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse. Es ist die Berufserfahrung in der vorgesehenen Tätigkeit namentlich und mit Lebenslauf nachzuweisen: der verantwortliche Bauleiter (3 Jahre).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-22
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574575 (2018-12-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 248-574575
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Öffentlicher Auftraggeber
Alter Wert
Text:
“DB Station&Service AG (Bukr 11)
Europaplatz 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Großprojekt...”
Text
DB Station&Service AG (Bukr 11)
Europaplatz 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Großprojekt Stuttgart-Ulm (GS.EI 3), Räpplenstraße 17, 70191 Stuttgart
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“DB Station&Service AG (Bukr 11)
Europaplatz 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Großprojekt...”
Text
DB Station&Service AG (Bukr 11)
Europaplatz 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Großprojekt Stuttgart-Ulm (FS.EI 3), Räpplenstraße 17, 70191 Stuttgart
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei...”
Text
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 und III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
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Quelle: OJS 2019/S 011-022449 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 06, Entkernung (Rückbau und Entsorgung aller nicht tragenden Einbauten bis auf den Rohbau)
18FEI33807”
Kurze Beschreibung:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 06, Entkernung (Rückbau und Entsorgung aller nicht tragenden Einbauten bis auf den Rohbau).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5454805.09 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 248-574575
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18FEI33807 - VE 06, Entkernung
Titel:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 06, Entkernung (Rückbau und Entsorgung aller nicht tragenden Einbauten bis auf den Rohbau)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Proklima GmbH Gebäudesanierung
Postanschrift: Nordostpark 76
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: 2018/S 248-574575 und 2019/S 011-022449” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 182-444329 (2019-09-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
2019/S 182-444329
Titel: Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Titel
Los-Identifikationsnummer: VE 06
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807.
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 182-444329
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI33807
Titel: Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 160-389485 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze" (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava".”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 219-536965 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-536967 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-536969 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-536972 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 242-595906 (2020-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-07) Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1- 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-595908 (2020-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“.”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 242-595911 (2020-12-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-14)
Quelle: OJS 2020/S 247-610255 (2020-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-14)
Quelle: OJS 2020/S 247-610261 (2020-12-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Quelle: OJS 2021/S 011-021497 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-13)
Quelle: OJS 2021/S 011-021499 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-13)
Quelle: OJS 2021/S 011-021505 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-15)
Quelle: OJS 2021/S 013-026874 (2021-01-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-22)
Quelle: OJS 2021/S 040-097321 (2021-02-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26)
Quelle: OJS 2021/S 043-106663 (2021-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26)
Quelle: OJS 2021/S 043-106680 (2021-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26)
Quelle: OJS 2021/S 043-106687 (2021-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26)
Quelle: OJS 2021/S 043-106695 (2021-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26)
Quelle: OJS 2021/S 043-106707 (2021-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“.”
Quelle: OJS 2021/S 045-109928 (2021-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"”
Quelle: OJS 2021/S 045-109942 (2021-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-26)
Quelle: OJS 2021/S 063-159060 (2021-03-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-26)
Quelle: OJS 2021/S 063-159061 (2021-03-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263058 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263085 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263086 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263087 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263090 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263099 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263101 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-27)
Quelle: OJS 2021/S 104-273007 (2021-05-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-02)
Quelle: OJS 2021/S 129-341552 (2021-07-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06)
Quelle: OJS 2021/S 131-345190 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06)
Quelle: OJS 2021/S 131-345204 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06)
Quelle: OJS 2021/S 131-345211 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-07)
Quelle: OJS 2021/S 132-350012 (2021-07-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "TranseuropäischenNetze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"”
Quelle: OJS 2021/S 171-444092 (2021-08-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-31)
Quelle: OJS 2021/S 171-444095 (2021-08-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-20)
Quelle: OJS 2021/S 207-540740 (2021-10-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-03)
Quelle: OJS 2022/S 005-005888 (2022-01-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-01)
Quelle: OJS 2022/S 068-179197 (2022-04-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-04)
Quelle: OJS 2022/S 070-182677 (2022-04-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-24)
Quelle: OJS 2022/S 165-468122 (2022-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-01)
Quelle: OJS 2022/S 171-483673 (2022-09-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-05)
Quelle: OJS 2022/S 195-551913 (2022-10-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06)
Quelle: OJS 2022/S 196-555056 (2022-10-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: BT D: nichtkonstr. Rückbau Ebene C+D
Quelle: OJS 2023/S 196-612913 (2023-10-06)