Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (temporäre Wartehalle in Schnellbauweise, Stahlgrundkonstruktion. Nutzfläche NF: ca. 884 m. Verkehrsfläche VF: ca. 138 m. Nettogrundfläche NGF (NF+VF): ca. 1 022 m. Bruttogeschoßfläche BGF: ca. 1 180 m. Bruttorauminhalt BRI: ca. 4 030 m. Gesamtlänge L= ca. 30,70 m. Gesamtbreite B= ca. 13,64 m. Gesamthöhe H= ca. 10,20 m (Attika Hauptdach). Anzahl Geschosse: 3.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz
18FEI33832
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (temporäre Wartehalle in Schnellbauweise, Stahlgrundkonstruktion. Nutzfläche NF: ca. 884...”
Kurze Beschreibung
Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (temporäre Wartehalle in Schnellbauweise, Stahlgrundkonstruktion. Nutzfläche NF: ca. 884 m. Verkehrsfläche VF: ca. 138 m. Nettogrundfläche NGF (NF+VF): ca. 1 022 m. Bruttogeschoßfläche BGF: ca. 1 180 m. Bruttorauminhalt BRI: ca. 4 030 m. Gesamtlänge L= ca. 30,70 m. Gesamtbreite B= ca. 13,64 m. Gesamthöhe H= ca. 10,20 m (Attika Hauptdach). Anzahl Geschosse: 3.)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG WARTEHALLE
Im Zuge der Sanierung des bestehenden Empfangsgebäudes „Bonatzbau“ des Hauptbahnhofes Stuttgart soll im direkten...”
Beschreibung der Beschaffung
ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG WARTEHALLE
Im Zuge der Sanierung des bestehenden Empfangsgebäudes „Bonatzbau“ des Hauptbahnhofes Stuttgart soll im direkten Anschluss an das bestehende Empfangsgebäude auf dem bisherigen Kurt-Georg-Kiesinger-Platz mit der Flurstücksnummer 436 /1 auf dem unterirdischen Technikgebäude, der Neubau einer Wartehalle als Interimslösung mit einer Standdauer von 4 Jahren mit ca. 1 100 m Programmfläche auf 3 Stockwerken entstehen.
Die mittlere Höhe von Oberkante Fertigfußboden im 2. Obergeschoss nach BauO BW < 7 m zur mittleren Geländeoberfläche ist zwingend einzuhalten. Das Gebäude ist in die GK 3 einzustufen.
Erdgeschoss:
Allgemeiner Bereich Wandelhalle, inkl. Shops und Informationsbereiche der DB. Anschluss an den Nordausgang des Bonatzbaus, sowie einer umlaufenden Bedachung, inkl. beidseitiger Geländer im Außenbereich. Die markierten Notausstiege und Einbringöffnungen aus dem Technikgebäude müssen jederzeit frei zugänglich sein. Die Gründung: Dieser Bereich erfolgt auf dem Technikgebäude. Der derzeitige Asphaltbelag bleibt erhalten. Auf diesen soll als Oberbelag eine Gussasphaltschicht aufgebracht werden. Das maximale Gefälle beträgt 3 %.
Im Außenbereich muss der abgesenkte Bereich aufgefüllt werden. Die Abgrenzung zu den tieferliegenden Bereichen erfolgt mittels Winkelstützmauern als Fertigteile.
Das Erdgeschoss wird nicht beheizt, mit Ausnahme des Shop- und Informationsbereichs. Hier sollen Deckenheizstrahler zum Einsatz kommen.
1) Obergeschoss:
Havarie- / Wartebereich. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung und der maximalen Personenanzahl die sich in diesen Bereich aufhalten können, fällt dieser Bereich unter die Versammlungsstättenverordnung. Dieser Bereich ist klimatisiert, mechanisch be- und entlüftet. Die Beheizung erfolgt mittels Deckenstrahlplatten, gemäß Beschreibung TGA-Teil, KG 400.
2) Obergeschoss:
Öffentliche WC –Bereiche / Lager / Personalräume / Personal WC.
Die Bereiche werden mechanisch be- und entlüftet. Die Beizung erfolgt mittels Deckenstrahlplatten.
Der Entwurf erfolgt durch den AG. Die weitere Planung und Bauausführung inkl. Außenanlagen und Ver- und Entsorgungsanschlüsse, erfolgen durch den AN. Die Art und Bauweise ist ihm im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung freigestellt.
Umfang, Zeitpunkt und Schnittstellen zu bauseitigen Leistungen sollen in der Ausführungsplanungsphase durch den AN mit dem AG abgestimmt werden.
Die gesamte Baumaßnahme erfolgt unter Aufrechterhaltung des weitgehend ungestörten Betriebs der angrenzenden Baufelder der Baumaßnahme Stuttgart 21 und des allgemeinen Bahnbetriebs. Notwendige Eingriffe und Störungen sind vorab mit dem AG abzuklären.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-15 📅
Datum des Endes: 2019-07-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, von mehr als 1 Mio. EUR /Jahr in den Bereichen Schlüsselfertigbau...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, von mehr als 1 Mio. EUR /Jahr in den Bereichen Schlüsselfertigbau (Modul- und Containerbauweise) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Anlage 4: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
— Anlage 5: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Anlage 6: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 8: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 9: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 9: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— Anlage 10: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— Anlage 11: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 12: Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind je 2 Referenzen zu Modul- und Containerbauten aus den letzten 3 Jahren vorzulegen. Die Referenzen sind mit Umsatz, ggf. ARGE-Anteil, Auftraggeber und Ansprechpartner anzugeben,
— Anlage 13: Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen):
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 v. H. der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben. Ab dem 19.4.2017 ist bei...”
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben. Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 und III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 172-391399 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (temporäre Wartehalle in Schnellbauweise, Stahlgrundkonstruktion. Nutzfläche NF: ca. 884...”
Kurze Beschreibung
Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (temporäre Wartehalle in Schnellbauweise, Stahlgrundkonstruktion. Nutzfläche NF: ca. 884 m. Verkehrsfläche VF: ca. 138 m. Nettogrundfläche NGF (NF+VF): ca. 1 022 m. Bruttogeschoßfläche BGF: ca. 1 180 m. Bruttorauminhalt BRI: ca. 4 030 m. Gesamtlänge L= ca. 30,70 m. Gesamtbreite B= ca. 13,64 m. Gesamthöhe H= ca. 10,20 m (Attika Hauptdach). Anzahl Geschosse: 3.).
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG WARTEHALLE
Im Zuge der Sanierung des bestehenden Empfangsgebäudes „Bonatzbau“ des Hauptbahnhofes Stuttgart soll im direkten...”
Beschreibung der Beschaffung
ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG WARTEHALLE
Im Zuge der Sanierung des bestehenden Empfangsgebäudes „Bonatzbau“ des Hauptbahnhofes Stuttgart soll im direkten Anschluss an das bestehende Empfangsgebäude auf dem bisherigen Kurt-Georg-Kiesinger-Platz mit der Flurstücksnummer 436 /1 auf dem unterirdischen Technikgebäude, der Neubau einer Wartehalle als Interimslösung mit einer Standdauer von 4 Jahren mit ca. 1 100 m Programmfläche auf 3 Stockwerken entstehen.
Die mittlere Höhe von Oberkante Fertigfußboden im 2. Obergeschoss nach BauO BW < 7 m zur mittleren Geländeoberfläche ist zwingend einzuhalten. Das Gebäude ist in die GK 3 einzustufen.
Erdgeschoss:
Allgemeiner Bereich Wandelhalle, inkl. Shops und Informationsbereiche der DB. Anschluss an den Nordausgang des Bonatzbaus, sowie einer umlaufenden Bedachung, inkl. beidseitiger Geländer im Außenbereich. Die markierten Notausstiege und Einbringöffnungen aus dem Technikgebäude müssen jederzeit frei zugänglich sein. Die Gründung: Dieser Bereich erfolgt auf dem Technikgebäude. Der derzeitige Asphaltbelag bleibt erhalten. Auf diesen soll als Oberbelag eine Gussasphaltschicht aufgebracht werden. Das maximale Gefälle beträgt 3 %.
Im Außenbereich muss der abgesenkte Bereich aufgefüllt werden. Die Abgrenzung zu den tieferliegenden Bereichen erfolgt mittels Winkelstützmauern als Fertigteile.
Das Erdgeschoss wird nicht beheizt, mit Ausnahme des Shop- und Informationsbereichs. Hier sollen Deckenheizstrahler zum Einsatz kommen.
1) Obergeschoss:
Havarie-/Wartebereich. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung und der maximalen Personenanzahl die sich in diesen Bereich aufhalten können, fällt dieser Bereich unter die Versammlungsstättenverordnung. Dieser Bereich ist klimatisiert, mechanisch be- und entlüftet. Die Beheizung erfolgt mittels Deckenstrahlplatten, gemäß Beschreibung TGA-Teil, KG 400.
2) Obergeschoss:
Öffentliche WC –Bereiche/Lager/Personalräume/Personal WC.
Die Bereiche werden mechanisch be- und entlüftet. Die Beizung erfolgt mittels Deckenstrahlplatten.
Der Entwurf erfolgt durch den AG. Die weitere Planung und Bauausführung inkl. Außenanlagen und Ver- und Entsorgungsanschlüsse, erfolgen durch den AN. Die Art und Bauweise ist ihm im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung freigestellt.
Umfang, Zeitpunkt und Schnittstellen zu bauseitigen Leistungen sollen in der Ausführungsplanungsphase durch den AN mit dem AG abgestimmt werden.
Die gesamte Baumaßnahme erfolgt unter Aufrechterhaltung des weitgehend ungestörten Betriebs der angrenzenden Baufelder der Baumaßnahme Stuttgart 21 und des allgemeinen Bahnbetriebs. Notwendige Eingriffe und Störungen sind vorab mit dem AG abzuklären.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 172-391399
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Stuttgart, Bonatzbau, VE 09, Wartehalle, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Losberger Modular Systems GmbH
Postort: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 049-113584 (2019-03-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bonatzbau, VE 09 Wartehalle, 18FEI33832
2019/S 049-113584
Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Titel: Bonatzbau, VE 09 Wartehalle, 18FEI33832
Titel
Los-Identifikationsnummer: VE 09
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Bonatzbau, VE 09 Wartehalle, 18FEI33832.
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-05 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 049-113584
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI33832
Titel: Bonatzbau, VE 09 Wartehalle, 18FEI33832
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Losberger Modular -Systems GmbH
Postanschrift: 74906
Postort: Bad Rappenau
Postleitzahl: 74906
Region: Baden-Württemberg🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 160-390058 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Quelle: OJS 2020/S 160-390059 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze" (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava".”
Quelle: OJS 2020/S 218-535294 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 218-535295 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04) Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 218-535296 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04)
Quelle: OJS 2020/S 218-535297 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04) Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Losberger Modular – Systems GmbH
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 218-535298 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-04)
Quelle: OJS 2020/S 218-535299 (2020-11-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-537747 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-537748 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-537749 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-537750 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-05)
Quelle: OJS 2020/S 219-537752 (2020-11-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263975 (2021-05-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-21)
Quelle: OJS 2021/S 100-263976 (2021-05-21)