Beschreibung der Beschaffung
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter (VO-ÖGD) in den Landkreisen und kreisfreien Städten klären die Gesundheitsämter die Bevölkerung in Fragen der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Gesundheit (Gesundheitshilfe) auf und beraten sie über Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung.
Auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter u. a. gesundheitliche Beratung für Menschen, die an einer Sucht oder an einer psychischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie deren Angehörige über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe gewähren können, an.
Nach § 16 a Ziffern 3 und 4 SGB II können zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit Leistungen der psychosoziale Betreuung und Suchtberatung erbracht werden, sofern dies für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich ist.
Der Landkreis Sonneberg beabsichtigt, die Aufgaben der Suchtberatung nach der VO-ÖGD und nach dem SGB II zusammenzuführen und ab dem 1.1.2019 an einen geeigneten Träger zu vergeben. Der Vertrag wird zunächst für 4 Jahre geschlossen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Aufgaben der Suchtberatung und psychosozialen Betreuung werden über eine Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige (PSBS) umgesetzt. Die Hilfsangebote richten sich an Menschen, deren Probleme im weitesten Sinne mit einer Suchtgefährdung bzw. Suchterkrankung im Zusammenhang stehen, wie z.B.:
— Gefährdete und Abhängige von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten, Nikotin,
— Menschen, die unter stoffgebundenen süchtigen Verhaltensweisen leiden (z. B. Essstörungen),
— Angehörige, Freunde, Bekannte und Kolleg*innen von Suchtkranken und Suchtgefährdeten.
Die PSBS hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
— Beratung und Information zu suchtspezifischen Aspekten,
— Sozialtherapeutische Bearbeitung der Suchtproblematik und der daraus resultierenden psychosozialen Problemlagen in Einzel- und /oder Gruppensettings sowie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes,
— Vorbereitung von und Vermittlung in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe wie z. B. in Entzugsbehandlung, stationäre Entwöhnung, Arbeits- und Beschäftigungsprojekte sowie,
— Krisenintervention.
Die oft komplexen Problemlagen und Hilfebedarfe erfordern eine abgestimmte und vernetzte Leistungserbringung. Eine über den Einzelfall hinausgehende Zusammenarbeit mit Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern ist erforderlich. Insbesondere im Falle der Notwendigkeit weiterführender Förderungen in Einrichtungen nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe des SGB XII bzw. SGB IX (neu) ist eine Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Leistungsträger sicherzustellen.
Die Beratungsfachkräfte müssen sozialarbeiterische, sozialpädagogische, sozialtherapeutische und psychologische Kompetenzen aufweisen. Insgesamt hat der Leistungsanbieter für die psychosoziale Beratung 2,5 VbE entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorzuhalten, davon 0,5 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie und 2,0 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik. Zusätzlich werden Kosten für bis zu 0,5 VbE einer Verwaltungskraft anerkannt.
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Bürger*innen des Landkreises Sonneberg. Erwartet wird die Einrichtung von je einer regionalen Kontaktstelle im nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Sonneberg.
Die Finanzierung der psychosozialen Beratung erfolgt auf der Grundlage einer zum 1.1.2019 zu schließenden Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung.