Suchtberatung im Landkreis Sonneberg

Landratsamt Sonneberg, Zentrale Vergabestelle

Suchtberatung im Landkreis Sonneberg ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-27 Auftragsbekanntmachung
2018-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 1.20.3-OV 2/18
Kurze Beschreibung: Suchtberatung im Landkreis Sonneberg ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Sonneberg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 96515
Postort: Sonneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-sonneberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkson.de 📧
Telefon: +49 3675-871373 📞
Fax: +49 3675-8719373 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 083-188266
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Sonneberg schreibt die Dienstleistung der Suchtberatung als soziale Dienstleistung gemäß § 130 GWB aus, da diese Dienstleistung vom Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU erfasst ist und der diesbezügliche EU-Schwellenwert überschritten wird.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter (VO-ÖGD) in den Landkreisen und kreisfreien Städten klären die Gesundheitsämter die Bevölkerung in Fragen der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Gesundheit (Gesundheitshilfe) auf und beraten sie über Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung.
Mehr anzeigen
Auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter u. a. gesundheitliche Beratung für Menschen, die an einer Sucht oder an einer psychischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie deren Angehörige über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe gewähren können, an.
Mehr anzeigen
Nach § 16 a Ziffern 3 und 4 SGB II können zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit Leistungen der psychosoziale Betreuung und Suchtberatung erbracht werden, sofern dies für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Der Landkreis Sonneberg beabsichtigt, die Aufgaben der Suchtberatung nach der VO-ÖGD und nach dem SGB II zusammenzuführen und ab dem 1.1.2019 an einen geeigneten Träger zu vergeben. Der Vertrag wird zunächst für 4 Jahre geschlossen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Mehr anzeigen
Die Aufgaben der Suchtberatung und psychosozialen Betreuung werden über eine Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige (PSBS) umgesetzt. Die Hilfsangebote richten sich an Menschen, deren Probleme im weitesten Sinne mit einer Suchtgefährdung bzw. Suchterkrankung im Zusammenhang stehen, wie z.B.:
Mehr anzeigen
— Gefährdete und Abhängige von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten, Nikotin,
— Menschen, die unter stoffgebundenen süchtigen Verhaltensweisen leiden (z. B. Essstörungen),
— Angehörige, Freunde, Bekannte und Kolleg*innen von Suchtkranken und Suchtgefährdeten.
Die PSBS hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
— Beratung und Information zu suchtspezifischen Aspekten,
— Sozialtherapeutische Bearbeitung der Suchtproblematik und der daraus resultierenden psychosozialen Problemlagen in Einzel- und /oder Gruppensettings sowie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes,
— Vorbereitung von und Vermittlung in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe wie z. B. in Entzugsbehandlung, stationäre Entwöhnung, Arbeits- und Beschäftigungsprojekte sowie,
— Krisenintervention.
Die oft komplexen Problemlagen und Hilfebedarfe erfordern eine abgestimmte und vernetzte Leistungserbringung. Eine über den Einzelfall hinausgehende Zusammenarbeit mit Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern ist erforderlich. Insbesondere im Falle der Notwendigkeit weiterführender Förderungen in Einrichtungen nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe des SGB XII bzw. SGB IX (neu) ist eine Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Leistungsträger sicherzustellen.
Mehr anzeigen
Die Beratungsfachkräfte müssen sozialarbeiterische, sozialpädagogische, sozialtherapeutische und psychologische Kompetenzen aufweisen. Insgesamt hat der Leistungsanbieter für die psychosoziale Beratung 2,5 VbE entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorzuhalten, davon 0,5 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie und 2,0 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik. Zusätzlich werden Kosten für bis zu 0,5 VbE einer Verwaltungskraft anerkannt.
Mehr anzeigen
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Bürger*innen des Landkreises Sonneberg. Erwartet wird die Einrichtung von je einer regionalen Kontaktstelle im nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Sonneberg.
Die Finanzierung der psychosozialen Beratung erfolgt auf der Grundlage einer zum 1.1.2019 zu schließenden Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Sonneberg
Vertreten durch den Landrat
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Muss-Kriterien, welche als Eignungsanforderung anzusehen sind sowie die Auflistung der einzureichenden Unterlagen und Nachweise, ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.kreis-sonneberg.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die einschlägigen Regelungen der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 083-188266 (2018-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Suchtberatung im Landkreis Sonneberg ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2022
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-292624
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 083-188266
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter u.a. gesundheitliche Beratung für Menschen, die an einer Sucht oder an einer psychischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie deren Angehörige über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe gewähren können, an.
Mehr anzeigen
Der Landkreis Sonneberg beabsichtigt, die Aufgaben der Suchtberatung nach der VO-ÖGD und nach dem SGB II zusammenzuführen und ab dem 1.1.2019 an einen geeigneten Träger zu vergeben. Der Vertrag wird zunächst für vier Jahre geschlossen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Mehr anzeigen
— Angehörige, Freunde, Bekannte und Kolleginnen von Suchtkranken und Suchtgefährdeten.
— Vorbereitung von und Vermittlung in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe wie z. B. in Entzugsbehandlung, stationäre Entwöhnung, Arbeits- und Beschäftigungsprojekte sowie
Die Beratungsfachkräfte müssen sozialarbeiterische, sozialpädagogische, sozialtherapeutische und psychologische Kompetenzen aufweisen. Insgesamt hat der Leistungsanbieter für die psychosoziale Beratung 2,5 VbE entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorzuhalten, davon 0,5 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie und 2 VbE mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik. Zusätzlich werden Kosten für bis zu 0,5 VbE einer Verwaltungskraft anerkannt.
Mehr anzeigen
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Bürgerinnen des Landkreises Sonneberg. Erwartet wird die Einrichtung von je einer regionalen Kontaktstelle im nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Sonneberg.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Quelle: OJS 2018/S 128-292624 (2018-07-04)