Süd-Ost-Verbindung

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Durchführung eines VgV-Verfahrens für Planleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-12 Auftragsbekanntmachung
2018-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: TK 13042018-1000
Kurze Beschreibung: Durchführung eines VgV-Verfahrens für Planleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902974206 📞
Fax: +49 30902974322 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/97050 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-113220
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen: Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich Zur Teilnahme am Wettbewerb besteht die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 VgV, sich zu registrieren und eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse anzugeben (siehe Formular V 2121 Hinweise Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen). Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB zu erfolgen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am … 6.4.2018, 10.00 Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung. Der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Durchführung eines 2-stufigen VgV-Verfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Treptow-Köpenick
Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formular Wirt 321 (liegt den Unterlagen bei);
2. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Formular Wirt 322 (liegt den Unterlagen bei).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— 3 Referenzen von durchgeführten VgV-Verfahren vergleichbarer Art (Vergabe von Planungsleistungen) in den abgeschlossenen letzten 3 Geschäftsjaren, Benennung des jeweiligen AG einschl. Kontaktdaten, Ausführungszeitraum sowie Beurteilung der Leistung durch den jeweiligen AG mit mindestens‚ gutigenerklärung zur Eignung (wirt_321_eigenerklaerung) und BVB Tariftreue und Mindestlohn (wirt-322-tariftreue_mindestentgelt),
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— Angebotsunterbreitung anhand des anliegenden Angebotsbogens, einschließlich Angabe der Zeitplanung.
— die Nebenkosten sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/97050 🌏
Internetadresse: www.vergabe.berlin.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich
Zur Teilnahme am Wettbewerb besteht die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 VgV, sich zu registrieren und eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse anzugeben (siehe Formular V 2121 Hinweise Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren in den Vergabeunterlagen).
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Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB zu erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am … 6.4.2018, 10.00
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung.
Der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß dem RS SenWTF Nr. 03/2016 ist in der EU-Bekanntmachung unter Nr. VI.4.2 Rechtsbehelf folgender Text einzufügen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Telefon: +49 30902974206 📞
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2018/S 051-113220 (2018-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Gesamtwert des Auftrags: 13 923 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 112-255521
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 051-113220
ABl. S-Ausgabe: 112

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-18 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 25
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 112-255521 (2018-06-13)