SuedLink (Vorhaben 3 und 4 gem. Bundesbedarfsplan als Teil des BBPlG): Neuerrichtung eines Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) mit einer Übertragungskapazität von 2 x 2 GW. Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, 2 zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus 2 Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden. Vorhaben 3: HGÜ-Leitungssystem von Brunsbüttel (Station 3A) nach Großgartach (Station 3B); Vorhaben 4: HGÜ-Leitungssystem von Wilster (Station 4A) nach Grafenrheinfeld (Station 4B). Das Leitungssystem in 320 kV ist Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochspannungskabel
Kurze Beschreibung:
SuedLink (Vorhaben 3 und 4 gem. Bundesbedarfsplan als Teil des BBPlG): Neuerrichtung eines Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) mit einer Übertragungskapazität von 2 x 2 GW.
Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink
Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, 2 zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus 2 Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Vorhaben 3: HGÜ-Leitungssystem von Brunsbüttel (Station 3A) nach Großgartach (Station 3B);
Vorhaben 4: HGÜ-Leitungssystem von Wilster (Station 4A) nach Grafenrheinfeld (Station 4B).
Das Leitungssystem in 320 kV ist Gegenstand dieser Bekanntmachung.
SuedLink (Vorhaben 3 und 4 gem. Bundesbedarfsplan als Teil des BBPlG): Neuerrichtung eines Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) mit einer Übertragungskapazität von 2 x 2 GW.
Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink
Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, 2 zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus 2 Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Vorhaben 3: HGÜ-Leitungssystem von Brunsbüttel (Station 3A) nach Großgartach (Station 3B);
Vorhaben 4: HGÜ-Leitungssystem von Wilster (Station 4A) nach Grafenrheinfeld (Station 4B).
Das Leitungssystem in 320 kV ist Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hochspannungskabel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hochspannungskabel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
SuedLink (Vorhaben 3 und 4 gem. Bundesbedarfsplan als Teil des BBPlG): Neuerrichtung eines Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) mit einer Übertragungskapazität von 2 x 2 GW.
Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink
Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, 2 zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus 2 Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, 2 zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus 2 Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Vorhaben 3: HGÜ-Leitungssystem von Brunsbüttel (Station 3A) nach Großgartach (Station 3B);
Vorhaben 4: HGÜ-Leitungssystem von Wilster (Station 4A) nach Grafenrheinfeld (Station 4B).
Das Leitungssystem in 320 kV ist Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Die Zuschlagserteilung wird auf max. 2 Lose innerhalb eines Vorhabens pro Bieter beschränkt.
Die Auftragnehmer sind berechtigt, einen Preisnachlass für den Fall anzubieten, dass sie bei mehr als einem Los wirtschaftlichster Bieter sind. Die Auftraggeber behalten sich in diesen Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit vor, einen Auftrag über mehrere Lose zu vergeben.
Die Auftragnehmer sind berechtigt, einen Preisnachlass für den Fall anzubieten, dass sie bei mehr als einem Los wirtschaftlichster Bieter sind. Die Auftraggeber behalten sich in diesen Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit vor, einen Auftrag über mehrere Lose zu vergeben.
Bezeichnung des Loses: Los320 3-1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 Brunsbüttel – Großgartach
In der 320kV-Variante wird insgesamt von 4 Leitungssystemen bzw. 4 Losen ausgegangen. Für Vorhaben 3 sowie für Vorhaben 4 werden je 2 Leitungssysteme benötigt, bei Vorhaben 3 als Los320 3-1 und Los320 3-2 und bei Vorhaben 4 als Los320 4-1 und Los320 4-2 bezeichnet. Jedes Los beinhaltet somit die Errichtung eines Leitungssystems, bestehend aus 2 Polkabel (nämlich 1 Plusleiter und 1 Minusleiter) in der vollständigen Länge des jeweiligen Vorhabens.
In der 320kV-Variante wird insgesamt von 4 Leitungssystemen bzw. 4 Losen ausgegangen. Für Vorhaben 3 sowie für Vorhaben 4 werden je 2 Leitungssysteme benötigt, bei Vorhaben 3 als Los320 3-1 und Los320 3-2 und bei Vorhaben 4 als Los320 4-1 und Los320 4-2 bezeichnet. Jedes Los beinhaltet somit die Errichtung eines Leitungssystems, bestehend aus 2 Polkabel (nämlich 1 Plusleiter und 1 Minusleiter) in der vollständigen Länge des jeweiligen Vorhabens.
Das HGÜ-System des Vorhabens 3 bzw. des Vorhabens 4 besteht jeweils aus 2 getrennten HVDC-Übertragungssystemen (Umrichtersystem & Leitungssystem) mit je 1 GW Übertragungsleistung (Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt PCCAC). Ein Leitungssystem umfasst dabei die beiden Polkabel (Plus- und Minusleiter als DC-Kabel inkl. integrierter LWL-Fasern und allen Garnituren, kurz „DC-Kabelsystem“) sowie alle Nebenanlagen (z.B. LWL Kabel, Linkboxen).
Das HGÜ-System des Vorhabens 3 bzw. des Vorhabens 4 besteht jeweils aus 2 getrennten HVDC-Übertragungssystemen (Umrichtersystem & Leitungssystem) mit je 1 GW Übertragungsleistung (Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt PCCAC). Ein Leitungssystem umfasst dabei die beiden Polkabel (Plus- und Minusleiter als DC-Kabel inkl. integrierter LWL-Fasern und allen Garnituren, kurz „DC-Kabelsystem“) sowie alle Nebenanlagen (z.B. LWL Kabel, Linkboxen).
Die Leitungssysteme können möglicherweise innerhalb eines Vorhabens in sogenannten Zwischenstationen entlang der Strecke oder in einem DC-Yard am Umrichter umgeschaltet werden. Eine entsprechende Option ist im Liefer- und Leistungsumfang des AN Umrichter enthalten.
Die Leitungssysteme können möglicherweise innerhalb eines Vorhabens in sogenannten Zwischenstationen entlang der Strecke oder in einem DC-Yard am Umrichter umgeschaltet werden. Eine entsprechende Option ist im Liefer- und Leistungsumfang des AN Umrichter enthalten.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG behält sich eine notwendige Verlängerung des Leistungszeitraums vor, insbesondere bei einer Verzögerung im Genehmigungsverfahren.
Beschreibung der Optionen: Gemäß Leistungsbeschreibung
Bezeichnung des Loses: Los320 3-2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 Brunsbüttel – Großgartach
Bezeichnung des Loses: Los320 4-1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3 Wilster – Grafenrheinfeld
Bezeichnung des Loses: Los320 4-2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 Wilster – Grafenrheinfeld
In der 320kV-Variante wird insgesamt von 4 Leitungssystemen bzw. 4 Losen ausgegangen. Für Vorhaben 3 sowie für Vorhaben 4 werden je 2 Leitungssysteme benötigt, bei Vorhaben 3 als Los 320 3-1 und Los320 3-2 und bei Vorhaben 4 als Los 320 4-1 und Los 320 4-2 bezeichnet. Jedes Los beinhaltet somit die Errichtung eines Leitungssystems, bestehend aus 2 Polkabel (nämlich 1 Plusleiter und 1 Minusleiter) in der vollständigen Länge des jeweiligen Vorhabens.
In der 320kV-Variante wird insgesamt von 4 Leitungssystemen bzw. 4 Losen ausgegangen. Für Vorhaben 3 sowie für Vorhaben 4 werden je 2 Leitungssysteme benötigt, bei Vorhaben 3 als Los 320 3-1 und Los320 3-2 und bei Vorhaben 4 als Los 320 4-1 und Los 320 4-2 bezeichnet. Jedes Los beinhaltet somit die Errichtung eines Leitungssystems, bestehend aus 2 Polkabel (nämlich 1 Plusleiter und 1 Minusleiter) in der vollständigen Länge des jeweiligen Vorhabens.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
— Darstellung der Unternehmensorganisation,
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass die Vorgaben zu dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. den tariflichen Vergütungsregelungen eingehalten werden, soweit anwendbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Jahresumsatz mind. durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre EUR/Jahr: 100 Mio EUR. Der zu erreichende Mindestumsatz muss im Energiesektor erzielt worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Referenzprojekte über zurück liegende Projekte nachweisen können:
— die thematisch dem Energietransport und Verteilnetz zuzuordnen sind,
— nicht länger als 10 Jahre zurückliegen,
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von 50 Mio. EUR aufweisen
— mind. 1 Projekt
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort,
— Gesamtbaukosten des Projektes,
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
— Jahr der Fertigstellung.
Nachweis der Zertifizierung, Angabe des Standards, Angabe der Zertifizierungsgesellschaft; Einreichung des Zertifikates zu ISO 9001:2015 oder inhaltlich vergleichbare Zertifizierung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Auftraggeber (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behalten sich die AG vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Auftraggeber (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behalten sich die AG vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Die AG stellen ausdrücklich klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beiden AG ausgeschlossen ist.
Es wird darauf hingewiesen,
— dass im Rahmen der bekanntgegebenen Lose die konkrete vertragliche Aufteilung zwischen den beiden in I.1. der Bekanntmachung genannten AGn sowie die Anzahl der Verträge je Los noch nicht abschließend feststeht und während des laufenden Vergabeverfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote, bekanntgegeben wird. Eine mögliche Variante stellt in diesem Zusammenhang auch die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft dar, deren Aufgabe es wäre, das Gemeinschaftsprojekt SuedLink anstelle der beiden in I.1. der Bekanntmachung genannten AG durchzuführen. Im Falle ihrer Gründung würde die Projektgesellschaft das Vergabeverfahren anstelle der AG fortführen und Vertragspartner des ausgeschriebenen Auftrags werden. Im Falle ihrer Gründung nach Vertragsschluss würde die Projektgesellschaft in die Rechte und Pflichten der beiden AG an den bereits vergebenen Verträgen eintreten und die Verträge übernehmen. Die Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft würden voraussichtlich ausschließlich, jedenfalls überwiegend, mittelbar bei den AG liegen,
— dass im Rahmen der bekanntgegebenen Lose die konkrete vertragliche Aufteilung zwischen den beiden in I.1. der Bekanntmachung genannten AGn sowie die Anzahl der Verträge je Los noch nicht abschließend feststeht und während des laufenden Vergabeverfahrens, spätestens mit Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote, bekanntgegeben wird. Eine mögliche Variante stellt in diesem Zusammenhang auch die Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft dar, deren Aufgabe es wäre, das Gemeinschaftsprojekt SuedLink anstelle der beiden in I.1. der Bekanntmachung genannten AG durchzuführen. Im Falle ihrer Gründung würde die Projektgesellschaft das Vergabeverfahren anstelle der AG fortführen und Vertragspartner des ausgeschriebenen Auftrags werden. Im Falle ihrer Gründung nach Vertragsschluss würde die Projektgesellschaft in die Rechte und Pflichten der beiden AG an den bereits vergebenen Verträgen eintreten und die Verträge übernehmen. Die Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft würden voraussichtlich ausschließlich, jedenfalls überwiegend, mittelbar bei den AG liegen,
— dass neben diesem Vergabeverfahren eine Parallelausschreibung stattfindet, mit der der zu
Erbringende Leistungsgegenstand auf der Spannungsebene von 525 kV ausgeschrieben wird. Diese Parallelausschreibung ist zeitgleich zur Veröffentlichung im Supplement der Europäischen Union eingereicht worden. Das Vergabeverfahren steht bezüglich beider Vorhaben (Vorhaben 3 und 4) jeweils unter dem Vorbehalt der Aufhebung für den Fall, dass der Zuschlag auf den Leistungsgegenstand in der Parallellauschreibung des entsprechenden Vorhabens (Vorhaben 3 oder 4) auf der Spannungsebene von 525 kV erteilt wird. Die parallelen Vergabeverfahren stehen insgesamt unter dem Vorbehalt einer Begrenzung auf eine bestimmte Spannungsebene, wenn sich im Laufe der Verfahren abzeichnet, dass eine der beiden Spannungsebenen eindeutig wirtschaftlicher sein wird.
Erbringende Leistungsgegenstand auf der Spannungsebene von 525 kV ausgeschrieben wird. Diese Parallelausschreibung ist zeitgleich zur Veröffentlichung im Supplement der Europäischen Union eingereicht worden. Das Vergabeverfahren steht bezüglich beider Vorhaben (Vorhaben 3 und 4) jeweils unter dem Vorbehalt der Aufhebung für den Fall, dass der Zuschlag auf den Leistungsgegenstand in der Parallellauschreibung des entsprechenden Vorhabens (Vorhaben 3 oder 4) auf der Spannungsebene von 525 kV erteilt wird. Die parallelen Vergabeverfahren stehen insgesamt unter dem Vorbehalt einer Begrenzung auf eine bestimmte Spannungsebene, wenn sich im Laufe der Verfahren abzeichnet, dass eine der beiden Spannungsebenen eindeutig wirtschaftlicher sein wird.
Zur Gewährleistung der Systemsicherheit und mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der 525 kV Hochspannungskabeltechnologie behalten sich die AG die Möglichkeit vor, zumindest ein Vorhaben zwingend in der Spannungsebene 320 kV zu realisieren, selbst wenn die 525 kV Spannungsebene in beiden Vorhaben die wirtschaftlichere Variante sein sollte. In dieser Konstellation bemisst sich die Entscheidung, welches Vorhaben in der Spannungsebene 320 kV realisiert wird, anhand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausschließlich bezogen auf die Spannungsebene 525 kV; die wirtschaftlich betrachtet ungünstigere Variante würde dann in der Spannungsebene 320 kV realisiert.
Zur Gewährleistung der Systemsicherheit und mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der 525 kV Hochspannungskabeltechnologie behalten sich die AG die Möglichkeit vor, zumindest ein Vorhaben zwingend in der Spannungsebene 320 kV zu realisieren, selbst wenn die 525 kV Spannungsebene in beiden Vorhaben die wirtschaftlichere Variante sein sollte. In dieser Konstellation bemisst sich die Entscheidung, welches Vorhaben in der Spannungsebene 320 kV realisiert wird, anhand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausschließlich bezogen auf die Spannungsebene 525 kV; die wirtschaftlich betrachtet ungünstigere Variante würde dann in der Spannungsebene 320 kV realisiert.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Aufhebung sind unter Ziff. 8 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57 SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Aufhebung sind unter Ziff. 8 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57 SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 149-342930 (2018-08-02)