Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Beschaffung eines „Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet" realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung”
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz
025016/18
Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Beschaffung eines „Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet" realisiert werden.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 504201.68 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TU Dresden
Professur für Bioanalytische Chemie
01069 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“„Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet" mit nachfolgenden Leistungskomponenten:
— Magnetkontrolle und Shimsystem,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
„Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet" mit nachfolgenden Leistungskomponenten:
— Magnetkontrolle und Shimsystem,
— Phasen- und Frequenzerzeugungssystem,
— Amplitudensteuerung und Sender,
— Pulsgeneration und Kanalsteuerung,
— Vorverstärkereinheit,
— Empfänger, Empfangsfilter und Digitizer,
— Locksystem,
— Steuer-Computer und Software,
— Probenköpfe,
— Temperierung,
— Gradienteneinheit,
— MAS-Kontrolleinheit und Zubehör,
— Lieferung und Installation mit Abnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 504201.68 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Referenzliste der wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten;
3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft;
4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe;
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot;
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot;
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragsswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer);
Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird;
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt;
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-25
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 186-419590 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll die Beschaffung eines „Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet“ realisiert werden.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 504201.68 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“„Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet“ mit nachfolgenden Leistungskomponenten:
— Magnetkontrolle und Shimsystem,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
„Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz mit wide-bore-Magnet“ mit nachfolgenden Leistungskomponenten:
— Magnetkontrolle und Shimsystem,
— Phasen- und Frequenzerzeugungssystem,
— Amplitudensteuerung und Sender,
— Pulsgeneration und Kanalsteuerung,
— Vorverstärkereinheit,
— Empfänger, Empfangsfilter und Digitizer,
— Locksystem,
— Steuer-Computer und Software,
— Probenköpfe,
— Temperierung,
— Gradienteneinheit,
— MAS-Kontrolleinheit und Zubehör,
— Lieferung und Installation mit Abnahme.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-419590
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Supraleitendes FT-Festkörper-NMR-Spektrometer 300 MHz
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bruker BioSpin GmbH
Postanschrift: Silberstreifen 4
Postort: Rheinstetten
Postleitzahl: 76287
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72151610📞
E-Mail: nmr.bbio.de@bruker.com📧
Fax: +49 721517101 📠
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
URL: www.bruker.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 504201.68 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 504201.68 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 007-011212 (2019-01-08)