Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TANVII F5531 Güsten- Blankenheim, Kabeltiefbau und Kabelverlegung
18GEI32544
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung: TANVII F5531 Güsten- Blankenheim, Kabeltiefbau und Kabelverlegung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1525903.41 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Güsten- Blankenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“13 km Neubau Kabeltrasse (Bk1, Bk2, GfK), Anpassungsarbeiten an Bestandstrassen, Einbau von Muffen- und Mehrlängenbausätzen 45,0 km Neubau LWL-Kabelanlage” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 076-170202
Auftragsvergabe
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Titel: TANVII F5531 Güsten- Blankenheim, Kabeltiefbau und Kabelverlegung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Friedrich Duensing GmbH
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Postort: Neustadt
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5034/8720📞
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1525903.41 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 158-363222 (2018-08-15)