Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Roland Windshuber
Telefon: +49 892361-4823📞
E-Mail: windshuber.roland@swm.de📧
Fax: +49 892361-4853 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“TB Geb. 11: Dach- und Brandschutzsanierung mit zusätzlicher lnstandhaltung
SV-APE-180403-001”
Produkte/Dienstleistungen: Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren📦
Kurze Beschreibung: Kräne
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, TB Geb. 11
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufstellen und betriebsfähiges Einrichten von 4 Baukränen an der Ost-, West-, Nord- und Südseite des Gebäudes 11 auf bauseitig vorhandenem Kranfundament....”
Beschreibung der Beschaffung
Aufstellen und betriebsfähiges Einrichten von 4 Baukränen an der Ost-, West-, Nord- und Südseite des Gebäudes 11 auf bauseitig vorhandenem Kranfundament. Die Krane Ost und West benötigen ein Kranportal. Die Krane sollen im Zuge der Maßnahme von den anderen Gewerken wie z. B. Abbruch, Wiederaufbau der neuen Dachkonstruktion sowie für die allgemeine Baustellenlogisitk genutzt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 065-145497
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500205766
Titel: TB Geb. 11: Dach- und Brandschutzsanierung mit zusätzlicher lnstandhaltung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Probat Bau AG
Postanschrift: Weißenfelder Straße 1
Postort: Feldkirchen
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das...”
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer 1.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer 11.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen
An den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer 1.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angabe
Postort: keine Angabe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Salz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines NachprÜfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 005-007980 (2019-01-07)