Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- / Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK): — Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9, — Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 – 9, — Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9, — Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 – 9, — Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 – 9 Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: TBK-2018-TA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- / Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 – 9,
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 – 9,
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 – 9
Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- / Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 – 9,
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 – 9,
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 – 9
Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamtpauschalhonorar / 1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamtpauschalhonorar / 1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- / Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- / Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 – 9,
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 – 9,
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 – 9,
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 – 9
Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Die in diesem Verfahren enthaltenen Maßnahmen teilen sich geografisch in die beiden folgenden Bereiche des TBK:
1. „Blumenstraße“ mit den Häusern:
Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) und.
Haus 10 (Erweiterungsneubau)
Und.
2. „Weyersberger Straße“ mit den Häusern:
Haus 6-01 (Erweiterungsneubau),
Haus 6-02 (Modernisierung) und.
Haus 5 (Modernisierung).
Die räumliche Anordnung der Häuser und für dieses Verfahren relevanten Maßnahmen kann dem Lageplan in der Anlage 08.1 entnommen werden. Da die vg. Häuser räumlich voneinander getrennt sind, erfolgt die Honorierung gem. HOAI 2013 je Haus als separates Objekt. Insbesondere für den Bereich „Weyersberger Straße“ wird auf die sehr beengten Ortsverhältnisse hingewiesen, welche im Rahmen der Planung und Ausschreibung der Bauleistungen im Hinblick auf eine reibungslose Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Dies gilt grundsätzlich auch für den Bereich des Hauses 10.
Die räumliche Anordnung der Häuser und für dieses Verfahren relevanten Maßnahmen kann dem Lageplan in der Anlage 08.1 entnommen werden. Da die vg. Häuser räumlich voneinander getrennt sind, erfolgt die Honorierung gem. HOAI 2013 je Haus als separates Objekt. Insbesondere für den Bereich „Weyersberger Straße“ wird auf die sehr beengten Ortsverhältnisse hingewiesen, welche im Rahmen der Planung und Ausschreibung der Bauleistungen im Hinblick auf eine reibungslose Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Dies gilt grundsätzlich auch für den Bereich des Hauses 10.
Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude).
Das jetzige Galvaniklabor befindet sich im Erdgeschoss des Hauses.
10 am Standort Blumenstraße 93 direkt gegenüber der Galvanikwerkstatt. Dieses Haus soll eine Umnutzung dahingehend erfahren, dass vermehrt Klassenräume in diesem bestehenden Gebäudeteil untergebracht werden und die Galvanik in den Erweiterungsneubau verlegt wird.
10 am Standort Blumenstraße 93 direkt gegenüber der Galvanikwerkstatt. Dieses Haus soll eine Umnutzung dahingehend erfahren, dass vermehrt Klassenräume in diesem bestehenden Gebäudeteil untergebracht werden und die Galvanik in den Erweiterungsneubau verlegt wird.
Haus 10 (Erweiterungsneubau).
In diesem Neubau soll die (neue) Galvanik inkl. der zugehörigen Technik errichtet werden. Die Leistungen aller Anlagengruppen der technischen Ausrüstung für dieses Haus wurden durch die Stadt Solingen bereits an einen separaten Fachplaner beauftragt. Dieser Fachplaner ist ebenfalls zuständig für die Planungsleistungen der „Mechanischen Vorbehandlung“ im EG des bestehenden Hauses 10.
In diesem Neubau soll die (neue) Galvanik inkl. der zugehörigen Technik errichtet werden. Die Leistungen aller Anlagengruppen der technischen Ausrüstung für dieses Haus wurden durch die Stadt Solingen bereits an einen separaten Fachplaner beauftragt. Dieser Fachplaner ist ebenfalls zuständig für die Planungsleistungen der „Mechanischen Vorbehandlung“ im EG des bestehenden Hauses 10.
Häuser 6-01, 6-02 und 5.
Der Neubau des Hauses 6-01 am aktuellen Standort (Weyersberger Straße 38) sowie die weiteren Maßnahmen in den Häusern 6-02 und 5 dienen hauptsächlich dem Ziel die Bildungsgänge im Bereich der Theorie und Praxis zusammenzuführen und die erforderlichen Unterrichtsräume für die steigenden Schülerzahlen zur Verfügung zu stellen.
Der Neubau des Hauses 6-01 am aktuellen Standort (Weyersberger Straße 38) sowie die weiteren Maßnahmen in den Häusern 6-02 und 5 dienen hauptsächlich dem Ziel die Bildungsgänge im Bereich der Theorie und Praxis zusammenzuführen und die erforderlichen Unterrichtsräume für die steigenden Schülerzahlen zur Verfügung zu stellen.
Neben rein funktionalen Aspekten wird auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Aufwertung der Gebäude, der Belichtungssituation und des Innenhofes in diesem Bereich angestrebt. Unter anderem ist vorgesehen die Dächer, die Fassade der beiden Häuser 6-02 und 5 sowie die Beleuchtung der Werkräume und Arbeitsplätze zu modernisieren. Durch die Modernisierung erfolgt eine langfristige Einsparung von Betriebskosten.
Neben rein funktionalen Aspekten wird auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Aufwertung der Gebäude, der Belichtungssituation und des Innenhofes in diesem Bereich angestrebt. Unter anderem ist vorgesehen die Dächer, die Fassade der beiden Häuser 6-02 und 5 sowie die Beleuchtung der Werkräume und Arbeitsplätze zu modernisieren. Durch die Modernisierung erfolgt eine langfristige Einsparung von Betriebskosten.
Dauer: 42 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Beauftragung für die Häuser 10 (Neubau und Umbau Bestandsgebäude), 6-01, 6-02 und 5 mit den Leistungsphasen 1 bis inkl. 4. Ziel dieser gemeinsamen Beauftragung der ersten Leistungsphasen bis zur Genehmigung ist die planerische, integrative Erstellung einer Gesamtplanung für das TBK. Die weiteren Leistungsphasen (LPH 5 - 9) werden je Haus durch separate Schreiben des Auftraggebers abgerufen und beauftragt. Die Leistungen für die Häuser 10 (Umbau und Neubau) werden in-des gemeinsam durch separates Schreiben des Auftraggebers beauftragt.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Beauftragung für die Häuser 10 (Neubau und Umbau Bestandsgebäude), 6-01, 6-02 und 5 mit den Leistungsphasen 1 bis inkl. 4. Ziel dieser gemeinsamen Beauftragung der ersten Leistungsphasen bis zur Genehmigung ist die planerische, integrative Erstellung einer Gesamtplanung für das TBK. Die weiteren Leistungsphasen (LPH 5 - 9) werden je Haus durch separate Schreiben des Auftraggebers abgerufen und beauftragt. Die Leistungen für die Häuser 10 (Umbau und Neubau) werden in-des gemeinsam durch separates Schreiben des Auftraggebers beauftragt.
Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Übertragung der Leistungen zu. Er kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nicht-Beauftragung insbesondere keine Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend machen oder andere Rechte herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamtpauschalhonorar / 1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 01 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers / -Geschäftsführers.
Nachweis Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/ -Geschäftsführers Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.
Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR (Personenschäden), 0,5 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig.
Nachweis Gesamtumsatz für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ i. H. v. 75.000 EUR (§45 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs.3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr.9 VgV 2016), MS Office-Software ab 2007, CAD-Software (2007 dwg - 2013 dwg), Terminplanung mit MS Project.
Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar).
Nachweis zum Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).
Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§46 Abs.3 Nr.10 VgV 2016).
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
— Art der Leistung (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit des erbrachten Leistungsumfangs (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Parallele Bearbeitung mehrerer Objekte in diesem Projekt (max. 9 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 6 Punkte),
— Verwendung von Fördermitteln (max. 6 Punkte)
Neben der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit in Summe max. 9 Punkten werden die eingereichten Referenzen als arithmetischer Mittelwert (max. je 72 Punkte je Referenz) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 81 Punkte.
Neben der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit in Summe max. 9 Punkten werden die eingereichten Referenzen als arithmetischer Mittelwert (max. je 72 Punkte je Referenz) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 81 Punkte.
Mindeststandards:
— Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2013 als Neubaumaßnahme mit einer HZ überwiegend >= II,
— Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2013 als Umbaumaßnahme mit einer HZ überwiegend >= II,
— Eine vergleichbare Leistung für „Technische Ausrüstung“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ mit einem Bauvolumen von >= 0,5 Mio. EUR
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen.
Beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und dem Kapitel III.1.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung und stellv. Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorschläge zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung des Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Ansätze zur Sanierungsmaßnahme im Bestandsgebäude Haus 10 unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu den Neubaumaßnahmen von Haus 10
Konzeptionelle Ansätze zur Errichtung und Strukturierung des Neubaus von Haus 6-01 unter Berücksichtigung der übergeordneten Zielsetzung
Vorstellung von Konzepten zur Sanierung von HAUS 6-02 und zur Sanierung von HAUS 5 im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Nutzung
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten (inkl. Prognosen), Termine (inkl. Prognosen), Qualitäten und Quantitäten, Fördermittelverwendung
Maßnahmen zur Gewährleistung der örtlichen Präsenz bzw. örtl. Nähe; Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
Kostenkriterium: Leistung geteilt durch Preis vgl. II.2.14
Gewichtung der Kosten: Leistung / Preis
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: OJS 2018/S 057-126038 (2018-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- /Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 - 9
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 - 9
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 - 9
Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- /Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 - 9
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 - 9
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 - 9
Die Leistungen für die einzelnen Gebäude sind als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 260 720 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000)/
(Gesamtpauschalhonorar/1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000)/
(Gesamtpauschalhonorar/1 000) = Wertungskennzahl.
Die Bewertungssumme entspricht dabei der gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- /Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für Umbau- /Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen für die nachfolgend aufgeführten Gebäude des Technischen Berufskollegs der Stadt Solingen (TBK):
— Haus 10 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) LPH 1 - 9
— Haus 6-01 (Erweiterungsneubau) LPH 1 - 9
— Haus 6-02 (Modernisierung) LPH 1 - 9
— Haus 5 (Modernisierung) LPH 1 - 9
1) „Blumenstraße“ mit den Häusern:
Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude) und
Und
2) „Weyersberger Straße“ mit den Häusern:
Haus 6-02 (Modernisierung) und
Haus 10 (Umbau Bestandsgebäude)
Das jetzige Galvaniklabor befindet sich im Erdgeschoss des Hauses 10 am Standort Blumenstraße 93 direkt gegenüber der Galvanikwerkstatt. Dieses Haus soll eine Umnutzung dahingehend erfahren, dass vermehrt Klassenräume in diesem bestehenden Gebäudeteil untergebracht werden und die Galvanik in den Erweiterungsneubau verlegt wird.
Das jetzige Galvaniklabor befindet sich im Erdgeschoss des Hauses 10 am Standort Blumenstraße 93 direkt gegenüber der Galvanikwerkstatt. Dieses Haus soll eine Umnutzung dahingehend erfahren, dass vermehrt Klassenräume in diesem bestehenden Gebäudeteil untergebracht werden und die Galvanik in den Erweiterungsneubau verlegt wird.
Häuser 6-01, 6-02 und 5
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000)/
(Gesamtpauschalhonorar/1 000) = Wertungskennzahl.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.