Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die Neuentwicklung ausgewählter Tools und Services, den technischen Betrieb, das technische Qualitätsmanagement und die technische Weiterentwicklung des neuen Gesundheitspartner-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“AOK Bundesverband GbR handelnd für sich und als Vertreter die unten aufgeführten AOKs”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technik-Dienstleister für das Gesundheitspartner-Portal der AOK, bundesweit und regional
2018-07-09-SYS-PLO”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die...”
Kurze Beschreibung
Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die Neuentwicklung ausgewählter Tools und Services, den technischen Betrieb, das technische Qualitätsmanagement und die technische Weiterentwicklung des neuen Gesundheitspartner-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die Neuentwicklung ausgewählter Tools und Services, den technischen Betrieb, das technische Qualitätsmanagement und die technische Weiterentwicklung des neuen Gesundheitspartner-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %),
2) fachliche und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %),
2) fachliche und technische Leistungsfähigkeit (90 %)
Weitere Einzelheiten sowie etwaige Untergewichtungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE).
(2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 desGesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-09
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYSQP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 131-298953 (2018-07-09)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK-Bundesverband GbR
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3”
Titel
Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird. Die Anwendung richtet sich als Fachportal an die Nutzergruppe der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, welche spezielle Anforderungen an die Funktionen und an den Webauftritt haben. Dazu gehört das Vermitteln von aktuellen und umfassenden Fachinformationen für Vertragspartner und für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Neben dem universellen Auftritt zu bundesweit relevanten Inhalten werden darüber hinaus auch landesindividuelle Fachinformationen, Vertragsinhalte oder Leistungen abgebildet.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 600 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das in Ziffer II.1.4 beschriebene Gesamtsystem soll der technische Betrieb sowie die Möglichkeit der technischen Weiterentwicklung von Funktionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das in Ziffer II.1.4 beschriebene Gesamtsystem soll der technische Betrieb sowie die Möglichkeit der technischen Weiterentwicklung von Funktionen vergeben werden. Der Betrieb umfasst die Durchführung IT-sicherheitsrelevanter Updates, das Monitoring der Anwendung bzw. die Qualitätssicherung und das damit verbundene Reagieren auf mögliche Probleme. Zu den Weiterentwicklungen gehört es, die Anwendung aufgrund von gesetzlichen Änderungen, aus AOK-internen Vorgaben (wie z.B. ein neues Corporate Design) anzupassen. Zusätzlich müssen in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Nutzerwünsche eingegangen werden und entsprechende Änderungen implementiert werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die XIMA MEDIA...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 1, 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die XIMA MEDIA GmbH vergeben. Eine solche Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und es gemäß § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter ist. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
Für das Gesundheitspartnerportal hat die XIMA MEDIA GmbH eine einzigartige technische Lösung aus einem Portal mit universellem Content, welches sich dann mit regionalem Content in elf weitere Portale für jede Landes-AOK sowie bei den Fusions-AOKs in jeweilige Regionen tiefer verzweigt, implementiert. Die XIMA MEDIA GmbH verfügt über das für die Auftragsausführung benötigte Wissen zu den prozessbedingten Themen insbesondere zu den anderen Hauptportalen der AOK und der AOK-Strategie sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Arbeit der Fachgremien und Fachausschüsse sowie das Wissen zu den jeweiligen Arbeitsprozessen im Rahmen der Arbeitsaufteilung und Zusammenarbeit mit dem Content-Dienstleister KomPart Verlagsgesellschaft. Die bei der XIMA MEDIA GmbH vorhandene Kenntnis über alle Abhängigkeiten in den Schnittstellen sowie zu den benötigten Softwarepaketen/-versionen von PHP, MySQL Apache und TYPO3, um auch IT-sicherheitsrelevante Updates am Server sowie der Applikation vornehmen zu können, sind für den sicheren und effizienten Betrieb und die Weiterentwicklung des Portals unabdingbar. Auch für das für 2023 geplante Update des Extended Longterm Support für TYPO3 und eine damit einhergehende komplexe Anpassung des Corporate Designs sowie für die geplante Verbesserung der Ansprechpartner-Suche aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen wird dieses benötigt. Den technischen Betrieb und die Weiterentwicklung kann daher nur die XIMA MEDIA GmbH effektiv gewährleisten, da sie das bestehende System neu aufgebaut und implementiert hat.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 131-298953
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: XIMA MEDIA GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
“Die AOK-Bundesverband GbR schreibt diese Leistung für sich selbst und die folgend aufgeführten Auftraggeber aus:
AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern - Die...”
Die AOK-Bundesverband GbR schreibt diese Leistung für sich selbst und die folgend aufgeführten Auftraggeber aus:
AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
AOK Bremen/Bremerhaven
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 164-467010 (2022-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-31) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Baden - Württemberg
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Name: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Name: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Name: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Name: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des...”
Titel
Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3
BüvA_2022-08-23-SYS-FRA
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird. Die Anwendung richtet sich als Fachportal an die Nutzergruppe der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, welche spezielle Anforderungen an die Funktionen und an den Webauftritt haben. Dazu gehört das Vermitteln von aktuellen und umfassenden Fachinformationen für Vertragspartner und für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Neben dem universellen Auftritt zu bundesweit relevanten Inhalten werden darüber hinaus auch landesindividuelle Fachinformationen, Vertragsinhalte oder Leistungen abgebildet.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 164-467010
Auftragsvergabe
Titel:
“Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3”
Titel
Betrieb, technisches Qualitätsmanagement und technische Weiterentwicklung des Gesundheitspartner-Portals (aok.de/gp) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰