Technik-Dienstleister für das Gesundheitspartner-Portal der AOK, bundesweit und regional

AOK Bundesverband GbR handelnd für sich und als Vertreter die unten aufgeführten AOKs

Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die Neuentwicklung ausgewählter Tools und Services, den technischen Betrieb, das technische Qualitätsmanagement und die technische Weiterentwicklung des neuen Gesundheitspartner-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-09 Auftragsbekanntmachung
2022-08-23 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2022-10-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2018-07-09-SYS-PLO
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein technischer Dienstleister für den Neuaufbau des Gesundheitspartner-Portals der AOK (derzeit www.aok-gesundheitspartner.de), die Neuentwicklung ausgewählter Tools und Services, den technischen Betrieb, das technische Qualitätsmanagement und die technische Weiterentwicklung des neuen Gesundheitspartner-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR handelnd für sich und als Vertreter die unten aufgeführten AOKs
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSQP 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSQP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 131-298953
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYSQP

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE).
(2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 desGesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %),
2) fachliche und technische Leistungsfähigkeit (90 %)
Weitere Einzelheiten sowie etwaige Untergewichtungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden – Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister – Smidt – Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYSQP 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2018/S 131-298953 (2018-07-09)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird. Die Anwendung richtet sich als Fachportal an die Nutzergruppe der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, welche spezielle Anforderungen an die Funktionen und an den Webauftritt haben. Dazu gehört das Vermitteln von aktuellen und umfassenden Fachinformationen für Vertragspartner und für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Neben dem universellen Auftritt zu bundesweit relevanten Inhalten werden darüber hinaus auch landesindividuelle Fachinformationen, Vertragsinhalte oder Leistungen abgebildet.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 164-467010
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 131-298953
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Die AOK-Bundesverband GbR schreibt diese Leistung für sich selbst und die folgend aufgeführten Auftraggeber aus: AOK Baden-Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen AOK Nordost – Die Gesundheitskasse AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das in Ziffer II.1.4 beschriebene Gesamtsystem soll der technische Betrieb sowie die Möglichkeit der technischen Weiterentwicklung von Funktionen vergeben werden. Der Betrieb umfasst die Durchführung IT-sicherheitsrelevanter Updates, das Monitoring der Anwendung bzw. die Qualitätssicherung und das damit verbundene Reagieren auf mögliche Probleme. Zu den Weiterentwicklungen gehört es, die Anwendung aufgrund von gesetzlichen Änderungen, aus AOK-internen Vorgaben (wie z.B. ein neues Corporate Design) anzupassen. Zusätzlich müssen in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Nutzerwünsche eingegangen werden und entsprechende Änderungen implementiert werden.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: XIMA MEDIA GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die AOK-Bundesverband GbR schreibt diese Leistung für sich selbst und die folgend aufgeführten Auftraggeber aus:
AOK Baden-Württemberg
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
AOK Bremen/Bremerhaven
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 164-467010 (2022-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2022-08-23-SYS-FRA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der technische Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden Webauftrittes www.aok.de/gp. Es handelt sich dabei um eine Anwendung, die auf Servern in der ZSA auf Basis des Web CMS TYPO3 betrieben wird.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 213-611796
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 164-467010
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6524

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-14 📅
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden - Württemberg
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Quelle: OJS 2022/S 213-611796 (2022-10-31)