Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Für dieses Projekt wird ein TGA-Planer gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Eckdaten zum Projekt: — Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m BGF (ohne UG), Fertigstellung im April 2023 — Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1250 m2 BGF, Fertigstellung im Juli 2023 — Gesamtinvestitionskosten: 7,3 Mio. Euro brutto (Kostenobergrenze)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: 10 ZVS 2018-145
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Für dieses Projekt wird ein TGA-Planer gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
— Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1250 m2 BGF, Fertigstellung im Juli 2023
— Gesamtinvestitionskosten: 7,3 Mio. Euro brutto (Kostenobergrenze)
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Für dieses Projekt wird ein TGA-Planer gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
— Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1250 m2 BGF, Fertigstellung im Juli 2023
— Gesamtinvestitionskosten: 7,3 Mio. Euro brutto (Kostenobergrenze)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569888
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
1) Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen;
2) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrags im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig;
3) Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 18.01.2019 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt;
4) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
5) Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
6) Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
7) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYCB
1) Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen;
2) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrags im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig;
3) Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 18.01.2019 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt;
4) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
5) Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
6) Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
7) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYCB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Für dieses Projekt wird ein TGA-Planer gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Für dieses Projekt wird ein TGA-Planer gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
— Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1250 m2 BGF, Fertigstellung im Juli 2023
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1250 m2 BGF, Fertigstellung im Juli 2023
— Gesamtinvestitionskosten: 7,3 Mio. Euro brutto (Kostenobergrenze)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind TGA-Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Dabei müssen alle Anlagengruppen inklusive Elektro bearbeitet werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind TGA-Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Dabei müssen alle Anlagengruppen inklusive Elektro bearbeitet werden.
Das exakte Leistungsbild und eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Das exakte Leistungsbild und eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
— Stufe 1: Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI),
— Stufe 2: Genehmigungsplanung bis Objektbetreuung einschließlich (Leistungsphase 4 - 9 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI).
Konzept zu den Planungsleistungen:
DIe Objektplanung erfolgt in LP 2 durch den Auftraggeber, ab LP 3 durch ein externes Büro. Die übrigen Planungsleistungen werden jeweils durch entsprechende Büros einzeln erbracht. Es gibt keine Generalplanung. Die Planung der Mensaküche wird durch ein gesondertes Fachplanungsbüro geleistet.
DIe Objektplanung erfolgt in LP 2 durch den Auftraggeber, ab LP 3 durch ein externes Büro. Die übrigen Planungsleistungen werden jeweils durch entsprechende Büros einzeln erbracht. Es gibt keine Generalplanung. Die Planung der Mensaküche wird durch ein gesondertes Fachplanungsbüro geleistet.
Vergabe der Bauleistungen:
Die Bauleistungen des Erweiterungsbaus sollen im Wesentlichen an einen Generalunternehmer mit Bauleistungen aller Gewerke und Planungsleistungen ab LP 5 vergeben werden. Die Bauleistungen des Umbaus im Bestand sollen in Einzelgewerkvergabe vorgenommen werden.
Die Bauleistungen des Erweiterungsbaus sollen im Wesentlichen an einen Generalunternehmer mit Bauleistungen aller Gewerke und Planungsleistungen ab LP 5 vergeben werden. Die Bauleistungen des Umbaus im Bestand sollen in Einzelgewerkvergabe vorgenommen werden.
Projektzeitablauf:
Für den Erweiterungsbau erfolgt die Planungsphase einschl. Ausschreibung ab Mai 2019 bis Ende 2023. Die Bauausführung beginnt im März 2021 und endet im April 2023.
DIe Planungsphase des Umbaus im Bestand erfolgt begleitend zum Erweiterungsbau. Die Bauausführung beginnt nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus im April 2023 und endet im Juli 2023.
Anforderungen an die Planung und Bauüberwachung:
Neben den üblichen Anforderungen wie ausgereifte Planungsqualität, gute Abstimmung und Integration mit den übrigen Planerbeiträgen, wirtschaftlichen Planungskonzepten und Planungslösungen sowie Einhaltung des Zeitplanes wird besonders Wert auf innovative Planungskonzepte und -lösungen zur Erreichung einer hohen energetischen Qualität sowie einer hohen Raumluftqualität (Minimierung der CO2-Belastung) gelegt. Alle Nutzräume sollen eine mechanische Be- und Entlüftung erhalten.
Neben den üblichen Anforderungen wie ausgereifte Planungsqualität, gute Abstimmung und Integration mit den übrigen Planerbeiträgen, wirtschaftlichen Planungskonzepten und Planungslösungen sowie Einhaltung des Zeitplanes wird besonders Wert auf innovative Planungskonzepte und -lösungen zur Erreichung einer hohen energetischen Qualität sowie einer hohen Raumluftqualität (Minimierung der CO2-Belastung) gelegt. Alle Nutzräume sollen eine mechanische Be- und Entlüftung erhalten.
Bei dem Planungskonzept und den Qualitätsanforderungen an die auszuführenden Bauprodukte und Anlagen ist der Grundsatz der Nachhaltigkeit und der möglichst geringen Folgekosten einzuhalten. Außerdem werden zur Vermeidung von Planungskoordinierungsfehlern adäquate Kontrollmechanismen und Planungsschritte wie z. B. eine umfassende und begleitende Kollisionsplanung gefordert.
Bei dem Planungskonzept und den Qualitätsanforderungen an die auszuführenden Bauprodukte und Anlagen ist der Grundsatz der Nachhaltigkeit und der möglichst geringen Folgekosten einzuhalten. Außerdem werden zur Vermeidung von Planungskoordinierungsfehlern adäquate Kontrollmechanismen und Planungsschritte wie z. B. eine umfassende und begleitende Kollisionsplanung gefordert.
Letztlich ist auch ein besonderes Augenmerk auf die ausgereiften und in den Leistungsbeschreibungen eindeutigen Ausschreibungsunterlagen zu richten, um Nachforderungen der beauftragten Unternehmer weitmöglichst vorzubeugen. Es ist eine umfassende und qualitätsvolle Ausschreibungsplanung (Leitplanung) für die Generalunternehmervergabe zu erstellen.
Letztlich ist auch ein besonderes Augenmerk auf die ausgereiften und in den Leistungsbeschreibungen eindeutigen Ausschreibungsunterlagen zu richten, um Nachforderungen der beauftragten Unternehmer weitmöglichst vorzubeugen. Es ist eine umfassende und qualitätsvolle Ausschreibungsplanung (Leitplanung) für die Generalunternehmervergabe zu erstellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Friedrich-Ebert-Realschule
Krankenhausstraße 91
50354 Hürth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 124, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
— ggf. Angaben zur Präqualifizierung
— Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)
— wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
— Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 EUR je Schadensfall (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
— Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Honorarzone, Baukosten, Beschreibung der Bauaufgabe und der angestrebten Qualität,
— Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Honorarzone, Baukosten, Beschreibung der Bauaufgabe und der angestrebten Qualität,
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Durchführung der Leistungen wird gemäß § 75 Absatz 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikation gefordert:
— Berufsqualifikation für die TGA-Planung nach § 55 HOAI: Ingenieur für TGA-Planung
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgenden Kriterien:
1. Referenzprojekte mit 100 %
Alle Referenzprojekte werden zunächst entsprechend der nachfolgend benannten Auswahlkriterien bewertet:
1.1 Vergleichbare Schwierigkeit mit 5,0 %
1.2 Vergleichbare Baukosten (KG 400 netto) mit 7,5 %
1.3 Vergleichbare Bauaufgabe (kumulativ) mit 15,0 %
1.4 Vergleichbare angestrebte Qualität (kumulativ) mit 20,0 %
1.5 Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB mit 2,5 %
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei, die über den Vergabemarktplatz Rheinland (siehe Abschnitt VI.3) zur Verfügung gestellt werden. Die vom Bewerber je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die maximale Punktzahl für eine Referenz beträgt demnach 500 Punkte. Anschließend werden die Punkte der beiden bestbewerteten Referenzen addiert. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei, die über den Vergabemarktplatz Rheinland (siehe Abschnitt VI.3) zur Verfügung gestellt werden. Die vom Bewerber je Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die maximale Punktzahl für eine Referenz beträgt demnach 500 Punkte. Anschließend werden die Punkte der beiden bestbewerteten Referenzen addiert. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben.
Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der anggestrebten Qualität (siehe Kriterium 1.4). Sollte auch die Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der angestrebten Qualität identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der anggestrebten Qualität (siehe Kriterium 1.4). Sollte auch die Punktzahl in der Bewertung der Vergleichbarkeit der angestrebten Qualität identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen;
1) Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen;
2) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrags im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig;
2) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Abgabe des Teilnahmeantrags im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig;
3) Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 18.01.2019 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt;
3) Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 18.01.2019 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt;
4) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
4) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
5) Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
5) Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen;
6) Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
7) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
7) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2018/S 247-569888 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Ein TGA-Planer soll das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
— Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1 250 m
— Gesamtinvestitionskosten: 7,3 Mio. EUR brutto (Kostenobergrenze).
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Ein TGA-Planer soll das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
— Schulerweiterungsbau mit 3 Vollgeschossen + UG, Anbindung an 2 bestehende Gebäude, Raumprogramm mit Mensa/Aula, Mensaküche im EG, Unterrichtsräume in den Obergeschossen, ca. 3 100 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1 250 m
Gesamtwert des Auftrags: 344002.54 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Ein TGA-Planer soll das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und den Umbau der bestehenden Friedrich-Ebert-Realschule an der Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth. Ein TGA-Planer soll das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1 250 m
— Umbau in benachbarten Bestandsflächen der Schule in Zusammenhang mit Erweiterungsbau, Nutzungsänderung von Unterrichtsbereich zu Verwaltungsbereich und Verwaltungsbereich zu Ganztagsbereich, ohne grundsätzliche Eingriffe in das Tragsystem, Umbaufläche ca. 1 250 m
Die Stadt Hürth gibt die Vergabe der TGA-Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI bekannt. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Dabei müssen alle Anlagengruppen inklusive Elektro bearbeitet werden.
Die Stadt Hürth gibt die Vergabe der TGA-Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI bekannt. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Dabei müssen alle Anlagengruppen inklusive Elektro bearbeitet werden.
— Stufe 1: Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung einschließlich (Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI),
— Stufe 2: Genehmigungsplanung bis Objektbetreuung einschließlich (Leistungsphase 4-9 nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI).
Die Objektplanung erfolgt in LP 2 durch den Auftraggeber, ab LP 3 durch ein externes Büro. Die übrigen Planungsleistungen werden jeweils durch entsprechende Büros einzeln erbracht. Es gibt keine Generalplanung. Die Planung der Mensaküche wird durch ein gesondertes Fachplanungsbüro geleistet.
Die Objektplanung erfolgt in LP 2 durch den Auftraggeber, ab LP 3 durch ein externes Büro. Die übrigen Planungsleistungen werden jeweils durch entsprechende Büros einzeln erbracht. Es gibt keine Generalplanung. Die Planung der Mensaküche wird durch ein gesondertes Fachplanungsbüro geleistet.
Die Planungsphase des Umbaus im Bestand erfolgt begleitend zum Erweiterungsbau. Die Bauausführung beginnt nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus im April 2023 und endet im Juli 2023.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-10 📅
Name: rauschenberg ingenieur gmbh
Postanschrift: Wallweg 5
Postort: Burghaun-Steinbach
Postleitzahl: 36151
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 344002.54 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2019/S 092-223179 (2019-05-10)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule, Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth mit einem weiteren Schulgebäude (Neubau). Die Planungsleistungen für das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI wurden im Jahr 2019 im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb an die rauschenberg ingenieure GmbH, Wallweg 5 in 36151 Burghaun -Steinbach vergeben. Der Auftragsumfang soll nunmehr um Planungsleistungen für die mit der Erweiterung verbundene Überprüfung und Anpassung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Erschließung des Schulgrundstückes erweitert werden. Es handelt sich hier um eine Auftragsänderung im Sinne des § 132 GWB.
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule, Krankenhausstraße 91 in 50354 Hürth mit einem weiteren Schulgebäude (Neubau). Die Planungsleistungen für das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zur HOAI wurden im Jahr 2019 im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb an die rauschenberg ingenieure GmbH, Wallweg 5 in 36151 Burghaun -Steinbach vergeben. Der Auftragsumfang soll nunmehr um Planungsleistungen für die mit der Erweiterung verbundene Überprüfung und Anpassung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Erschließung des Schulgrundstückes erweitert werden. Es handelt sich hier um eine Auftragsänderung im Sinne des § 132 GWB.
Gesamtwert des Auftrags: 50 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Hürth
Kontakt
Internetadresse: https://www.huerth.de🌏
Telefon: +49 223353-109📞
Fax: +49 223353-147 📠
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsumfang aus 2019 bezog sich seinerzeit ausschließlich auf die Errichtung des Neubaus und die Anbindung des Neubaus an die angrenzenden Gebäudeteile. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die vorhandene Erschließung der Friedrich-Ebert-Realschule auch für die Erweiterung und den Neubau genutzt werden kann und ausreichend dimensioniert ist. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wurden dementsprechend auch ausschließlich die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 vertraglich berücksichtigt.
Der Auftragsumfang aus 2019 bezog sich seinerzeit ausschließlich auf die Errichtung des Neubaus und die Anbindung des Neubaus an die angrenzenden Gebäudeteile. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass die vorhandene Erschließung der Friedrich-Ebert-Realschule auch für die Erweiterung und den Neubau genutzt werden kann und ausreichend dimensioniert ist. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wurden dementsprechend auch ausschließlich die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 vertraglich berücksichtigt.
Die o. g. Annahme bedarf aufgrund des aktuellen Planungsfortschritts nunmehr einer näheren Überprüfung und Anpassung, die bei der ursprünglichen Auftragserteilung nicht absehbar gewesen ist. Insbesondere sind hier folgende Leistungen notwendig:
— Neuplanung und Verlegung der Bestandsschächte für Schmutzwasser inkl. der dazugehörigen Grundleitungen. Die Ausführung muss vor dem Baubeginn des Neubaus erfolgen.
— Verlegung der Versorgungsleitungen Elektro, Heizung und Sanitär, die sich momentan im Baufeld befinden. Die Verlegung ist notwendig, damit ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude während des Neubaus uneingeschränkt möglich ist.
— Teilweise Erstellung von Provisorien (Regenwasser, Schmutzwasser, Heizung, Sanitär), damit ein weiterer Betrieb der Bestandsgebäude während des Neubaus nicht beeinträchtigt wird und trotzdem die Baufläche für den Neubau freigelegt werden kann.
Die rauschenberg Ingenieurbüro GmbH soll daher im Rahmen einer Auftragsänderung nach § 132 GWB mit zusätzlichen Planungsleistung aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI beauftragt werden. Der Auftragsumfang umfasst Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei dem Ingenieurbüro diese Grundleistungen stufenweise übertragen werden. Maßgeblich für die Abrechnung der Planungsleistungen sind die Kosten der Kostengruppe 200 nach DIN 276.
Die rauschenberg Ingenieurbüro GmbH soll daher im Rahmen einer Auftragsänderung nach § 132 GWB mit zusätzlichen Planungsleistung aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung nach § 15 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI beauftragt werden. Der Auftragsumfang umfasst Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei dem Ingenieurbüro diese Grundleistungen stufenweise übertragen werden. Maßgeblich für die Abrechnung der Planungsleistungen sind die Kosten der Kostengruppe 200 nach DIN 276.
Der unter Abschnitt II.1.7 genannte Auftragswert geht davon aus, dass im Rahmen der stufenweisen Beauftragung ein vollständiger Abruf aller Leistungen erfolgt und stellt somit den leicht gerundeten Höchstbetrag der Auftragsänderung dar. Gemessen am ursprünglichen Auftragswert ist somit von einer Auftragsänderung mit einem Volumen von maximal 14,6 Prozent zu rechnen. Der zulässige Wert einer möglichen Auftragsänderung von 50 Prozent wird damit deutlich unterschritten.
Der unter Abschnitt II.1.7 genannte Auftragswert geht davon aus, dass im Rahmen der stufenweisen Beauftragung ein vollständiger Abruf aller Leistungen erfolgt und stellt somit den leicht gerundeten Höchstbetrag der Auftragsänderung dar. Gemessen am ursprünglichen Auftragswert ist somit von einer Auftragsänderung mit einem Volumen von maximal 14,6 Prozent zu rechnen. Der zulässige Wert einer möglichen Auftragsänderung von 50 Prozent wird damit deutlich unterschritten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-11 📅
Name: rauschenberg ingenieure gmbh
Land: Fulda
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 50 000 EUR 💰
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Hürth vertritt entsprechend dieser Bekanntmachung die Auffassung, dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Rauschenberg Ingenieure gmbh vergeben werden können und die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nicht notwendig ist.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht sich nur auf den Entschluss der Stadt Hürth, die Rauschenberg Ingenieure gmbh mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-4
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.