Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle”
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postort: Herne
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2323163155📞
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Fax: +49 2323162972 📠
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.submission.herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Technische Gebäudeausstattung – Städt Einrichtung für Kinder, Jugend und Familie am Hölkeskampring in Herne
VgV-2018-0002”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung) Städtische Einrichtung für Kinder, Jugend und Familie am Hölkeskampring in Herne”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 145969.28 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Leistungsphasen 1-9 ausgeschrieben.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Leistungsphasen 1-9 ausgeschrieben.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung eines geeigneten Planungsbüros, das die Planungsleistungen (Leistungsbild Objektplanung) entweder selbst oder in Kooperation mit Fachingenieuren ausführen und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten soll:
— Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes
— Brandschutztechnische Sanierung, Ertüchtigung, Flure, Türen, Fluchtwege etc,
— umfassende Schadstoffsanierung
— Barrierefreiheit, Umbauten gem. DIN 18040 Teile 1-3, z.B., Zugänge, Sanitärräume, Förderanlagentechnik(Aufzug), Türen etc,
— Notwendige Umbauten aufgrund neuer Raumorganisation und Nutzeranforderungen sowohl durch das Spielezentrum, als auch durch das Team der Jugendförderung,
— Umgestaltung der Außenanlage, Zugänge, Gebäudeeingänge, Frei- und Spielbereiche, sowie Flächen zur Lagerung von Außenspielgeräten,
— Schaffung von Stellflächen, Stellplätzen für den Spielebus (Catan-Bus) Kleinbusse, Personenbeförderung, Transporter, Anhänger etc.
Weitere Einzelheiten sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage beschrieben, die über das Vergabeportal heruntergeladen werden kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Summe der kalkulierten Manntage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Herangehensweise und des vorgelegten Lösungsvorschlags
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stringenz der Angebotspräsentation
Preis (Gewichtung): 35 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 009-016062
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-2018-0002
Titel:
“Technische Gebäudeausstattung – Städt Einrichtung für Kinder, Jugend und Familie am Hölkeskampring in Herne”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EVERSMANN – beratende Ingenieure
Postanschrift: Hansestraße 51
Postort: Münster
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 145969.28 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 129-294758 (2018-07-06)