Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Wärmedämmumg
LRA21-1802-4990
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70...”
Kurze Beschreibung
Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70 Sitzplätzen, Tiefgarage mit 30 Stellplätzen,
Kennwerte:
BRI Gesamt 46 500 m³, BGF Gesamt 11 500 m, Büro- Nutzfläche Gesamt 5 600 m, Nutzfläche Tiefgarage 1 000 m³,
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 32 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Kurzbeschrieb der Leistung:
Ca. 150 m Dämmung Abwasserleitung,
Ca. 320 m Dämmung Regenwasserleitung,
Ca. 1 100 m Dämmung Trinkwasserleitung,
Ca. 1 700 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Kurzbeschrieb der Leistung:
Ca. 150 m Dämmung Abwasserleitung,
Ca. 320 m Dämmung Regenwasserleitung,
Ca. 1 100 m Dämmung Trinkwasserleitung,
Ca. 1 700 m Dämmung Heizungsleitungen,
Ca. 3 000 m Dämmung Kaltwasserleitungen,
Ca. 1 400 m Dämmung Lüftungskanal eckig und rund Brandschutzarbeiten gemäß MLAR (Rohrleitungsdurchführungen, Brandschutzmanschetten, Verpressen der Brandschutzdurchführungen und Brandschutzklappen, Promatarbeiten).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2021-02-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eigenerklärung KEV 179 Seite1-4
Verpflichtungserklärung Mindestlohn KEV 179.3” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstrasse 100
78532 Tuttlingen
Zimmer 129
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE8YJX5
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Freiburg
Postort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79083
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761-2080📞
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧
Fax: +49 761-208394200 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Freiburg
Postort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79083
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761-2080📞
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧
Fax: +49 761-208394200 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 170-386145 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Bahnhofstraße 100
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 32 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kurzbeschrieb der Leistung:
ca. 150 m Dämmung Abwasserleitung
ca. 320 m Dämmung Regenwasserleitung
ca. 1100 m Dämmung Trinkwasserleitung
ca. 1 700 m Dämmung...”
Beschreibung der Beschaffung
Kurzbeschrieb der Leistung:
ca. 150 m Dämmung Abwasserleitung
ca. 320 m Dämmung Regenwasserleitung
ca. 1100 m Dämmung Trinkwasserleitung
ca. 1 700 m Dämmung Heizungsleitungen
ca. 3 000 m Dämmung Kaltwasserleitungen
ca. 1 400 m Dämmung Lüftungskanal eckig und rund
Brandschutzarbeiten gemäß MLAR (Rohrleitungsdurchführungen, Brandschutzmanschetten, Verpressen der Brandschutzdurchführungen und Brandschutzklappen, Promatarbeiten)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 170-386145
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: LRA21-1802-4990
Titel: Technische Wärmedämmung + BS
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HAWA GmbH Isolierteam
Postanschrift: Wilhelm-Stähle-Straße 11
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 377896.40 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315787.56 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE8YG3X
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219264-049📞
E-Mail: poststelle@rpfk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263-985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219264-049📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263-985 📠
Quelle: OJS 2019/S 019-040140 (2019-01-25)