Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technischer Sachverständiger im Bereich Abfallwirtschaft
KfW-2018-0053
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Technischer Sachverständiger für FZ-finanzierte Vorhaben für den Bereich Abfallwirtschaft”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die sachverständige Unterstützung des Auftraggebers in der Vorbereitung, Prüfung, Durchführung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die sachverständige Unterstützung des Auftraggebers in der Vorbereitung, Prüfung, Durchführung und Evaluierung seiner abfallwirtschaftlichen Vorhaben. Der Auftragnehmer unterstützt dabei Bedarfsträger des Auftragsgebers in fachlichen Fragen der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik sowie der zugehörigen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Sektor. Die Unterstützung erfolgt durch klar abgegrenzte Aufgaben und Tätigkeiten, die durch den Auftraggeber fallweise einzeln spezifiziert werden und der Auftragnehmer selbstständig umsetzt.
Dabei soll der Auftragnehmer die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von Vorhaben der Auftraggeber erkennen, analysieren und beurteilen, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung von Risiken bei diesen Vorhaben aufzeigen und an der Gestaltung der identifizierten Maßnahmen mitwirken. Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen in der KfW Entwicklungsbank. Der Auftragnehmer wird schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) tätig sein. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Spanisch. Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfungsreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen) in den genannten Regionen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate ab dem Datum der Zuschlagserteilung. Der Rahmenvertrag verlängert sich auf schriftliches Verlangen der KfW einmalig um weitere 24 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das Ziehen der Verlängerungsoption. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über die vereinbarte Vertragslaufzeit in Form von Einzelaufträgen abrufen. Die Vergabeunterlagen enthalten eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Jahresabnahmemengen über die Vertragslaufzeit, die über- oder unterschritten werden kann. Es besteht keine
Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.
Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag verlängert sich auf schriftliches Verlangen der KfW einmalig um weitere 24 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag verlängert sich auf schriftliches Verlangen der KfW einmalig um weitere 24 Monate. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf das Ziehen der Verlängerungsoption. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zum Versicherungsschutz.
Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung spätestens 30 Kalendertage nach Zuschlagserteilung sämtliche Versicherungen abschließen, die erforderlich und üblich sind, um seine beruflichen und persönlichen Risiken abzusichern. Verfügt der Wirtschaftsteilnehmer bereits über einen entsprechenden Versicherungsschutz, wird er diesen über die Dauer des Vertrages aufrechterhalten. der Versicherungsschutz ist auf Verlangen der KfW nachzuweisen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-28
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 161-368558 (2018-08-22)