Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der durch das Bundesministerium des Innern (BMI) genutzten Liegenschaften des Bundes in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet (TGM). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhalten. Das Management und insbesondere das Controlling der nach dieser Ausschreibung durchgeführten Dienstleistungen erfolgt nach einheitlichen Qualitätskriterien zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Wartungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 252-18
Kurze Beschreibung:
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der durch das Bundesministerium des Innern (BMI) genutzten Liegenschaften des Bundes in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet (TGM). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhalten. Das Management und insbesondere das Controlling der nach dieser Ausschreibung durchgeführten Dienstleistungen erfolgt nach einheitlichen Qualitätskriterien zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Wartungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich.
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der durch das Bundesministerium des Innern (BMI) genutzten Liegenschaften des Bundes in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet (TGM). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhalten. Das Management und insbesondere das Controlling der nach dieser Ausschreibung durchgeführten Dienstleistungen erfolgt nach einheitlichen Qualitätskriterien zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Wartungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558798
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Weiter von II.2.4. Beschreibung der Beschaffung: hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen; Service-orientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz)
Weiter von II.2.4. Beschreibung der Beschaffung: hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen; Service-orientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der durch das Bundesministerium des Innern (BMI) genutzten Liegenschaften des Bundes in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet (TGM). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhalten. Das Management und insbesondere das Controlling der nach dieser Ausschreibung durchgeführten Dienstleistungen erfolgt nach einheitlichen Qualitätskriterien zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die Versorgung der durch das Bundesministerium des Innern (BMI) genutzten Liegenschaften des Bundes in Berlin mit den für den Betrieb erforderlichen technischen Gebäude- und Liegenschaftsleistungen gewährleistet (TGM). Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer qualitativ hochwertige Gebäudemanagementleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen erhalten. Das Management und insbesondere das Controlling der nach dieser Ausschreibung durchgeführten Dienstleistungen erfolgt nach einheitlichen Qualitätskriterien zentral durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Wartungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Wartungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich.
Dem Auftragnehmer werden für die gesamte Anlage die Betreiberverantwortung übertragen. Es handelt sich hierbei um Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276 (300 – Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion, 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, 420 – Wärmeversorgungsanlagen, 430 – Lufttechnische Anlagen, 440 – Starkstromanlagen,
Dem Auftragnehmer werden für die gesamte Anlage die Betreiberverantwortung übertragen. Es handelt sich hierbei um Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276 (300 – Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion, 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, 420 – Wärmeversorgungsanlagen, 430 – Lufttechnische Anlagen, 440 – Starkstromanlagen,
450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ohne Telekommunikations- und informationstechnische Anlagen), 460 – Förderanlagen, 470 – Nutzungsspezifische Anlagen, 480 – Gebäudeautomation, 530 – Baukonstruktionen in Außenanlagen und 540 – Technische Anlagen in Außenanlagen).
450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ohne Telekommunikations- und informationstechnische Anlagen), 460 – Förderanlagen, 470 – Nutzungsspezifische Anlagen, 480 – Gebäudeautomation, 530 – Baukonstruktionen in Außenanlagen und 540 – Technische Anlagen in Außenanlagen).
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten. Dies gilt für den AN, wie auch seine Unterauftragnehmer. Ziel der vertraglichen Leistung ist die vollständige Entlastung der AG vom technischen Betrieb der Gebäude, der Erhaltung sowie von der Funktionserfüllung der gebäudetechnischen Anlagen. Alle technischen Anlagen und Systeme obliegen dem Verantwortungs- und Leistungsbereich des AN.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten. Dies gilt für den AN, wie auch seine Unterauftragnehmer. Ziel der vertraglichen Leistung ist die vollständige Entlastung der AG vom technischen Betrieb der Gebäude, der Erhaltung sowie von der Funktionserfüllung der gebäudetechnischen Anlagen. Alle technischen Anlagen und Systeme obliegen dem Verantwortungs- und Leistungsbereich des AN.
Von dem einzusetzenden Personal sind folgende Anforderungen und Qualifikationen zu erfüllen:
1) Objektleiter und Vertreter: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich; mindestens Bachelor, Diplom-Ingenieur (FH), Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar; umfassende Kenntnisse der MSR-/ GLT- Technik; sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); Kenntnis der relevanten Hard- und Software; Kenntnis der relevanten Gesetze, ISO-, EN- und DIN-Normen sowie sonstiger Normen in Bezug auf Gebäudemanagement, Wartung etc. sowie Qualitätssicherung (etwa ISO 9001 und 14000 ff); Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Führungsqualität; Serviceorientierte Einstellung und Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz);
1) Objektleiter und Vertreter: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich; mindestens Bachelor, Diplom-Ingenieur (FH), Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar; umfassende Kenntnisse der MSR-/ GLT- Technik; sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); Kenntnis der relevanten Hard- und Software; Kenntnis der relevanten Gesetze, ISO-, EN- und DIN-Normen sowie sonstiger Normen in Bezug auf Gebäudemanagement, Wartung etc. sowie Qualitätssicherung (etwa ISO 9001 und 14000 ff); Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Führungsqualität; Serviceorientierte Einstellung und Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz);
2) Mindstens 3 Haustechniker: sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (z. B. MSR, Instandhaltung, Entstörung etc.); mindestens 3 jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) eines anderen Gewerks der Versorgungstechnik (vorzugsweise HLS); gute Kenntnisse der MSR-/ GLT-Technik, insbesondere WAGO und Wonderware; Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 ff; gute Kenntnisse des eingesetzten CAFM-Systems IMSware; gute Kenntnisse von MS-Office-Programmen; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Serviceorientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
2) Mindstens 3 Haustechniker: sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (z. B. MSR, Instandhaltung, Entstörung etc.); mindestens 3 jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) eines anderen Gewerks der Versorgungstechnik (vorzugsweise HLS); gute Kenntnisse der MSR-/ GLT-Technik, insbesondere WAGO und Wonderware; Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 ff; gute Kenntnisse des eingesetzten CAFM-Systems IMSware; gute Kenntnisse von MS-Office-Programmen; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Serviceorientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
3) Mindestens 3 Hausmeister: gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe B2); mindestens Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes.
3) Mindestens 3 Hausmeister: gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe B2); mindestens Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes.
Weiter zu II.2.14. „Zusätzliche Angaben”
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich 3 mal um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 16 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich 3 mal um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 16 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Weiter von II.2.4. Beschreibung der Beschaffung: hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen; Service-orientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz)
Weiter von II.2.4. Beschreibung der Beschaffung: hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen; Service-orientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, ob der Teilnahmeantrag als Einzelbieter, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder bevollmächtigter Vertreter einer Bietergemeinschaft vorgelegt wird;
2) Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit;
2) Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit;
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zu ständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zu ständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zu ständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zu ständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnah men nach § 125 Abs. 2 GWB.
4) Eine Kopie der Gewerbeanmeldung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10,0 Mio. EUR, Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden; Deckungszusage durch den Versicherer für Schäden aus Abwässern, Leitungsschäden, elektrischen Schäden): 10,0 Mio. EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch Abhandenkommen von Sachen): 250 000 EUR und Schlüsselschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10,0 Mio. EUR, Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden; Deckungszusage durch den Versicherer für Schäden aus Abwässern, Leitungsschäden, elektrischen Schäden): 10,0 Mio. EUR, Obhut- und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch Abhandenkommen von Sachen): 250 000 EUR und Schlüsselschäden 500 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen;
2) Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können;
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können;
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?; Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens; Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart; Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?; Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens; Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart; Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart;
3) Eigenerklärung zu mindestens 4 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre und bei Sicherheitsliegenschaften aus dem Zeitraum der letzten 10 Jahre mit folgenden Mindestkriterien:
Der Bewerber ist verpflichtet, den als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen die Datenschutzinformation der Auftraggeberin (Vordruck Datenschutzinformation) vor Teilnahmeantrag zur Kenntnis zu geben.
Name der Referenzobjektes (offizielle/öffentliche Bezeichnung, keine internen Bezeichnungen aus der Bauphase). Ausführungsort (genaue Anschrift). Art des Referenzobjektes (Nutzungsart und Art der technischen Ausrüstung). Die Referenzobjekte müssen mindestens vergleichbare technische Ausstattungen (siehe auch die benannten Kostengruppen in II.2.4 „Beschreibung der Beschaffung”) besitzen. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 (Anzugeben sind nur Gebäudeteile, die auch vom Auftragsumfang betroffen waren/sind). Von 4 angegebenen Referenzobjekten muss mindestens ein Objekt eine Brutto-Grundfläche von 70 000 m
Name der Referenzobjektes (offizielle/öffentliche Bezeichnung, keine internen Bezeichnungen aus der Bauphase). Ausführungsort (genaue Anschrift). Art des Referenzobjektes (Nutzungsart und Art der technischen Ausrüstung). Die Referenzobjekte müssen mindestens vergleichbare technische Ausstattungen (siehe auch die benannten Kostengruppen in II.2.4 „Beschreibung der Beschaffung”) besitzen. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 (Anzugeben sind nur Gebäudeteile, die auch vom Auftragsumfang betroffen waren/sind). Von 4 angegebenen Referenzobjekten muss mindestens ein Objekt eine Brutto-Grundfläche von 70 000 m
Name des Auftraggebers je Referenz (Firma, Name zuständiger Ansprechpartner und aktuelle, erreichbare Telefonnummern. Hinweis: Der AG wird eventuell befragt). Name des Nutzers des Objektes (Firma, Name zuständiger Ansprechpartner und aktuelle, erreichbare Telefonnummern. Hinweis: der Nutzer wird eventuell befragt).
Name des Auftraggebers je Referenz (Firma, Name zuständiger Ansprechpartner und aktuelle, erreichbare Telefonnummern. Hinweis: Der AG wird eventuell befragt). Name des Nutzers des Objektes (Firma, Name zuständiger Ansprechpartner und aktuelle, erreichbare Telefonnummern. Hinweis: der Nutzer wird eventuell befragt).
Mindeststandards:
Die Vergabestelle prüft die Referenzen nach Art und Umfang. Werden die vorgenannten Mindestanforderungen zu den Referenzen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle von der Vergabestelle befragten Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste. Der Bewerber wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, sobald ein Referenzgeber die erhebliche und fortdauernde mangelhafte Ausführung eines Auftrages mit oder ohne Rechtsfolgen bestätigt.
Die Vergabestelle prüft die Referenzen nach Art und Umfang. Werden die vorgenannten Mindestanforderungen zu den Referenzen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle von der Vergabestelle befragten Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste. Der Bewerber wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, sobald ein Referenzgeber die erhebliche und fortdauernde mangelhafte Ausführung eines Auftrages mit oder ohne Rechtsfolgen bestätigt.
Auftragsspezifische Erklärungen:
— Erklärung, dass zum Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal bereit steht, welches bereit ist, sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vor beugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) zu unterziehen. Das Personal ist im Unternehmen tätig und wird vollumfänglich für die 3-monatige Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen,
— Erklärung, dass zum Beginn der Start-up-Phase ausreichend Personal bereit steht, welches bereit ist, sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vor beugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) zu unterziehen. Das Personal ist im Unternehmen tätig und wird vollumfänglich für die 3-monatige Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen,
— Erklärung, dass für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte und Mitarbeiter bereit steht, welches bereit ist, sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) zu unterziehen,
— Erklärung, dass für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften ausreichend qualifizierte und Mitarbeiter bereit steht, welches bereit ist, sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) zu unterziehen,
— der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an,
— der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Unterlagen nach Erhalt von der Auftraggeberin kurzfristig an das zu überprüfende Personal weiterzuleiten. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an,
— Erklärung, dass das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und CAFM-Programme der Auftraggeberin „Wonderware InTouch” (GLT) und „IMSware” (CAFM) fachgerecht zu nutzen und zu bedienen, und dafür das Personal entsprechend zu schulen,
— Erklärung, dass das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und CAFM-Programme der Auftraggeberin „Wonderware InTouch” (GLT) und „IMSware” (CAFM) fachgerecht zu nutzen und zu bedienen, und dafür das Personal entsprechend zu schulen,
— die Geschäftsführung des Unternehmens erklärt sich bereit, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes (BMWi) aufgenommen zu werden. In dem daraus entstehenden Vertrag mit dem Bund, vertreten durch das BMWi, erkennt die Geschäftsführung des Unternehmens das Geheimschutzhandbuch an und verpflichtet sich, die erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen im Unternehmen zu treffen,
— die Geschäftsführung des Unternehmens erklärt sich bereit, in die Geheimschutzbetreuung des Bundes (BMWi) aufgenommen zu werden. In dem daraus entstehenden Vertrag mit dem Bund, vertreten durch das BMWi, erkennt die Geschäftsführung des Unternehmens das Geheimschutzhandbuch an und verpflichtet sich, die erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen im Unternehmen zu treffen,
— Unternehmen verpflichtet sich, alle weiteren während des Vergabeverfahrens erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln, nicht weiterzuleiten, zu vervielfältigen oder in einem anderen Kontext als mit der Ausschreibung zu verwenden.
— Unternehmen verpflichtet sich, alle weiteren während des Vergabeverfahrens erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln, nicht weiterzuleiten, zu vervielfältigen oder in einem anderen Kontext als mit der Ausschreibung zu verwenden.
Werden vom Bewerber nicht alle vorgenannten auftragsspezifischen Eigenerklärungen erfüllt, wird dieser nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das einzusetzende Personal muss qualifiziert sein und sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) unterziehen (siehe Teilnahmeunterlagen und Vergabeunterlagen).
Das einzusetzende Personal muss qualifiziert sein und sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz) unterziehen (siehe Teilnahmeunterlagen und Vergabeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
1) die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Sollten weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden;
1) die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Sollten weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden;
2) die elektronischen Teilnahmeanträge können in Textform, mit fortgeschrittener elektronischer Signaturoder auch mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden. Teilnahmeanträge in Form eines Faxes, als schriftlichen Antrag per Post oder als persönliche Abgabe in der Poststelle der Auftraggeberin sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages aus dem Verfahren;
2) die elektronischen Teilnahmeanträge können in Textform, mit fortgeschrittener elektronischer Signaturoder auch mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden. Teilnahmeanträge in Form eines Faxes, als schriftlichen Antrag per Post oder als persönliche Abgabe in der Poststelle der Auftraggeberin sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages aus dem Verfahren;
3) der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren“ vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden;
3) der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren“ vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden;
4) die Bewerber haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten und signierten Vordruck „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren” zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
4) die Bewerber haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten und signierten Vordruck „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren” zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
5) es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigenerklärungen, Nachweise und Verpflichtungen in dem Bewerberauskunftsbogen Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat;
5) es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigenerklärungen, Nachweise und Verpflichtungen in dem Bewerberauskunftsbogen Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat;
6) es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Bewerber, welche ihre Eignung nachweisen, werden zur Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform aufgefordert. Die Vergabestelle informiert auch über die e-Vergabe-Plattform jeden nicht berücksichtigten Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrages;
6) es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Bewerber, welche ihre Eignung nachweisen, werden zur Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform aufgefordert. Die Vergabestelle informiert auch über die e-Vergabe-Plattform jeden nicht berücksichtigten Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrages;
7) Anforderungen zu Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmern sind aus den Ziffern 8 Nr. B.9 und B.10 sowie 12. und 13. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen;
8) Vergabeunterlagen: die Liegenschafts- und Leistungsbeschreibungen sowie das Leistungsverzeichnis enthalten neben Angaben über die technischen Anlagen und deren Verortung nutzerinterne und sicherheitsrelevante Informationen. Die Vertragsunterlagen, die aus dem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen etc. bestehen, werden daher den geeigneten Bewerbern erst mit der Aufforderung der Angebotsabgabe übergeben;
8) Vergabeunterlagen: die Liegenschafts- und Leistungsbeschreibungen sowie das Leistungsverzeichnis enthalten neben Angaben über die technischen Anlagen und deren Verortung nutzerinterne und sicherheitsrelevante Informationen. Die Vertragsunterlagen, die aus dem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen etc. bestehen, werden daher den geeigneten Bewerbern erst mit der Aufforderung der Angebotsabgabe übergeben;
9) Fragen zu den Unterlagen des Teilnahmeantrages müssen spätestens bis zum 23.1.2019, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen;
10) der Auftragnehmer muss das einzusetzende Personal mit Qualifikationsnachweisen spätestens 2 Monate (Start-up-Phase) bzw. 5 Monate (im Regelbetrieb) vor Einsatz in den Liegenschaften der Auftraggeberin gegenüber schriftlich benennen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkenbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkenbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 244-558798 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8 692 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ohne Telekommunikations- und informationstechnische Anlagen), 460 – Förderanlagen, 470 – Nutzungsspezifische Anlagen, 480 – Gebäudeautomation, 530 – Baukonstruktionen in Außenanlagen und 540 Technische Anlagen in Außenanlagen).
1) Objektleiter und Vertreter:
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich; mindestens Bachelor, Diplom-Ingenieur (FH), Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar; umfassende Kenntnisse der MSR-/ GLT- Technik; sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); Kenntnis der relevanten Hard- und Software; Kenntnis der relevanten Gesetze, ISO-, EN- und DIN-Normen sowie sonstiger Normen in Bezug auf Gebäudemanagement, Wartung etc. sowie Qualitätssicherung (etwa ISO 9001 und 14000 ff); Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Führungsqualität; Service-orientierte Einstellung und Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich; mindestens Bachelor, Diplom-Ingenieur (FH), Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder vergleichbar; umfassende Kenntnisse der MSR-/ GLT- Technik; sehr gute Deutschkenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); Kenntnis der relevanten Hard- und Software; Kenntnis der relevanten Gesetze, ISO-, EN- und DIN-Normen sowie sonstiger Normen in Bezug auf Gebäudemanagement, Wartung etc. sowie Qualitätssicherung (etwa ISO 9001 und 14000 ff); Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Führungsqualität; Service-orientierte Einstellung und Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
2) Mindstens 3 Haustechniker:
Sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (z. B. MSR, Instandhaltung, Entstörung etc.); mindestens 3 jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) eines anderen Gewerks der Versorgungstechnik (vorzugsweise HLS); gute Kenntnisse der MSR-/ GLT-Technik, insbesondere WAGO und Wonderware; Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 ff; gute Kenntnisse des eingesetzten CAFM-Systems IMSware; gute Kenntnisse von MS-Office-Programmen; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Serviceorientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe C1); mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position (z. B. MSR, Instandhaltung, Entstörung etc.); mindestens 3 jährige Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) eines versorgungstechnischen Gewerkes in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) eines anderen Gewerks der Versorgungstechnik (vorzugsweise HLS); gute Kenntnisse der MSR-/ GLT-Technik, insbesondere WAGO und Wonderware; Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 ff; gute Kenntnisse des eingesetzten CAFM-Systems IMSware; gute Kenntnisse von MS-Office-Programmen; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes; Serviceorientierte Einstellung, Einsatzbereitschaft, Flexibilität; Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) als auch einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
3) Mindestens 3 Hausmeister:
Gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe B2); mindestens Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes;
Gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift; mindestens entsprechend CEFR Stufe B2); mindestens Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person; mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position; Kenntnisse der Arbeitssicherheit/ Betriebssicherheit und des Umweltschutzes;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-01 📅
Name: Apleona HSG Ost GmbH
Postanschrift: Oberlandstraße 88
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Sollten weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
1) Die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Sollten weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrages erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
2) Die elektronischen Teilnahmeanträge können in Textform, mit fortgeschrittener elektronischer Signaturoder auch mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden. Teilnahmeanträge in Form eines Faxes, als schriftlichen Antrag per Post oder als persönliche Abgabe in der Poststelle der Auftraggeberin sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages aus dem Verfahren.
2) Die elektronischen Teilnahmeanträge können in Textform, mit fortgeschrittener elektronischer Signaturoder auch mit qualifizierter elektronischer Signatur vorgelegt werden. Teilnahmeanträge in Form eines Faxes, als schriftlichen Antrag per Post oder als persönliche Abgabe in der Poststelle der Auftraggeberin sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages aus dem Verfahren.
3) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren“ vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
3) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren“ vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden.
4) Die Bewerber haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten und signierten Vordruck „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren “ zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Die Bewerber haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten und signierten Vordruck „Bewerberauskunft zum Vergabeverfahren “ zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigenerklärungen, Nachweise und Verpflichtungen in dem Bewerberauskunftsbogen Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigenerklärungen, Nachweise und Verpflichtungen in dem Bewerberauskunftsbogen Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
6) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Bewerber, welche ihre Eignung nachweisen, werden zur Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform aufgefordert. Die Vergabestelle informiert auch über die e-Vergabe-Plattform jeden nicht berücksichtigten Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrages.
6) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Bewerber, welche ihre Eignung nachweisen, werden zur Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform aufgefordert. Die Vergabestelle informiert auch über die e-Vergabe-Plattform jeden nicht berücksichtigten Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrages.
7) Anforderungen zu Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmern sind aus den Ziffern 8 Nr. B.9 und B.10 sowie 12. und 13. der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
8) Vergabeunterlagen: Die Liegenschafts- und Leistungsbeschreibungen sowie das Leistungsverzeichnis enthalten neben Angaben über die technischen Anlagen und deren Verortung nutzerinterne und sicherheitsrelevante Informationen. Die Vertragsunterlagen, die aus dem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen etc. bestehen, werden daher den geeigneten Bewerbern erst mit der Aufforderung der Angebotsabgabe übergeben.
8) Vergabeunterlagen: Die Liegenschafts- und Leistungsbeschreibungen sowie das Leistungsverzeichnis enthalten neben Angaben über die technischen Anlagen und deren Verortung nutzerinterne und sicherheitsrelevante Informationen. Die Vertragsunterlagen, die aus dem Leistungsverzeichnis, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen etc. bestehen, werden daher den geeigneten Bewerbern erst mit der Aufforderung der Angebotsabgabe übergeben.
9) Fragen zu den Unterlagen des Teilnahmeantrages müssen spätestens bis zum 23.1.2019, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
10) Der Auftragnehmer muss das einzusetzende Personal mit Qualifikationsnachweisen spätestens 2 Monate (Start-up-Phase) bzw. 5 Monate (im Regelbetrieb) vor Einsatz in den Liegenschaften der Auftraggeberin gegenüber schriftlich benennen.