Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Postanschrift: Freisestr. 9/10
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: A3 – Beschaffungsmanagement
E-Mail: beschaffungsmanagement@klinikum-braunschweig.de📧
Fax: +49 5315951710 📠
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.klinikum-braunschweig.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenhaus
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technologiepartnerschaft Ultraschall am Klinikum Braunschweig
Produkte/Dienstleistungen: Ultraschallausrüstung für diagnostische Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Technologiepartnerschaft für den Bereich Ultraschall.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS) ist das Krankenhaus der Maximalversorgung für die Region Braunschweig. Mit 1.499 Planbetten gehört es zu den großen Krankenhäusern in Deutschland. Pro Jahr werden über 59 000 stationäre und rund 200 000 ambulante Patienten in 19 Kliniken, 11 selbständigen klinischen Abteilungen und 6 Instituten behandelt. Damit wird nahezu das komplette Fächerspektrum der Medizin abgedeckt. Das Klinikum hat einen jährlichen Umsatz von rund 300 Mio. EUR. Zum Klinikum Braunschweig gehören derzeit 3 Standorte (Salzdahlumerstraße, Celler Straße, Holwedestraße). Das Klinikum betreibt derzeit ca. 70 Ultraschallgeräte. An jedem Standort werden diese Ultraschallgeräte zur medizinischen Diagnostik und Therapie eingesetzt. Die SKBS strebt an, die Modernisierung der Medizintechnik im Bereich Ultraschall in einem innovativen Partnerschaftsansatz mit einem externen Leistungserbringer zu vollziehen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Technisierung gewinnt dabei die Nutzung von umfassenden Marktkenntnissen und Erwartungen über zukünftige technologische Entwicklungen an Relevanz für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie eines effizienten medizinischen Betriebs. Daher ist eine Kooperation mit der Industrie geplant. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Technologiepartnerschaft angedacht. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerblichen Dialog mit Teilnahmewettbewerb. Ziel der Technologiepartnerschaft Ultraschall ist eine medizinisch hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten des SKBS.
Die Vertragslaufzeit der Technologiepartnerschaft umfasst mindestens 10 Jahre mit einer Option auf Verlängerung. Neben der Gewährleistung der Gerätequalität und -verfügbarkeit sind auch Beratungsleistungen zur Optimierung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik erwünscht.
Der Auftrag soll im Wesentlichen folgende Elemente umfassen:
— sukzessiver Austausch und/oder Ersatzbeschaffungen der bestehenden Ultraschallgeräte innerhalb der Vertragslaufzeit,
— Umsetzung erforderlicher Updates und Integration von innovativen Systemen („Leuchtturmprojekte“) inkl. Marketingunterstützung,
— Beratung und Lieferung neuer Ultraschalltechnik (z. B. mobile Ultraschalllösungen),
— umfassende kooperative Betreuung des Geräteparks in enger Anbindung an die jeweiligen Kompetenz- und Fachbereiche inkl. Koordinierung und logistische Umsetzung vor Ort mit den dazugehörigen Unterstützungsleistungen (u. a. Monitoring, Dokumentation, Schulung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des angebotenen Geräte- und Softwarekonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Bewirtschaftung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Risikostruktur/Vertragsbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Barwert der Pauschalentgelte
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Nach Aufwand zu bepreisende Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 013-025223
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Technologiepartnerschaft Ultraschall am Klinikum Braunschweig
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Auftragswert sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das...”
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Auftragswert sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 050-114748 (2019-03-08)