Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Teilleistung Linienbündel „507 AST“, Teilleistung Linienbündel „509 AST“ und Linienbündel „512 AST“
4146”
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Teilleistung Linienbündel „507 AST“ (Los 1): Linien...”
Kurze Beschreibung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Teilleistung Linienbündel „507 AST“ (Los 1): Linien 581.6, 581.7 und 581.8.
Teilleistung Linienbündel „509 AST“ (Los 2): Linien 580.5, 581.9 und 582.7.
Linienbündel „512 AST“ (Los 3): Linien 587.1 - 587-5.
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1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teilleistung Linienbündel „507 AST“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldeck-Frankenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 581.6 Sachsenberg – Oberorke – Niederorke – Buchenberg – Fürstenberg – Rhadern – Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck –...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 581.6 Sachsenberg – Oberorke – Niederorke – Buchenberg – Fürstenberg – Rhadern – Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck – Korbach
Linie 581.7 Sachsenberg – Neukirchen – Münden – Dalwigksthal – Rhadern –
Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck – Korbach
Linie 581.8 Medebach – Hillershausen – Eppe – Alleringhausen – Nieder-Schleidern – Eppe – Goldhausen – Lengefeld – Korbach
Die drei Linien im Linienbündel 507 AST verkehren hauptsächlich auf den Gebieten der Kommunen Korbach, Lichtenfels und Vöhl im zentral-westlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg sowie auf dem Gebiet der Stadt Medebach im benachbarten Hochsauerlandkreis.
Die Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Städte Korbach und Lichtenfels sowie der Gemeinde Vöhl an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum) bzw. ersatzweise an das Mittelzentrum Korbach (Kreisstadt). Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Sachsenberg, Niederorke und Korbach definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 260 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit fünf Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. Fünf Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-12 📅
Linie 580.5 Schweinsbühl – Deisfeld – Giebringhausen – Sudeck – Benkhausen – Adorf
Linie 581.9 Heringhausen – Rhenegge – Adorf – Wirmighausen – Flechtdorf – Korbach
Linie 582.7 Adorf – Vasbeck – Massenhausen – Bad Arolsen / Helsen
Die 3 Linien im Linienbündel 509 AST verkehren auf den Gebieten der Kommunen Bad Arolsen, Diemelsee und Korbach im zentral-nordwestlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Die 3 vorgenannten Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Städte Bad Arolsen und Korbach sowie der Gemeinde Diemelsee an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum) bzw. ersatzweise an die Mittelzentren Korbach (Kreisstadt) und Bad Arolsen. Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Adorf, Bad Arolsen, Heringhausen und Korbach definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 180 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit vier Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiterem Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. Mindestens zwei Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen. Das übrige Regelfahrzeug sowie das Verstärkerfahrzeug können der Kategorie „PKW“ oder „Kleinbus“ entsprechen.
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Datum des Endes: 2020-12-12 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x2 Jahren bis zum 10.12.2022, d.h. Samstag vor dem international...”
Beschreibung der Verlängerungen
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x2 Jahren bis zum 10.12.2022, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2023.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.2.7
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „512 AST“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 587.1 Frankenberg – Willersdorf – Oberholzhausen – Hof Niederholzhausen – Lehnhausen – Gemünden – Schiffelbach
Linie 587.2 Frankenberg – Römershausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 587.1 Frankenberg – Willersdorf – Oberholzhausen – Hof Niederholzhausen – Lehnhausen – Gemünden – Schiffelbach
Linie 587.2 Frankenberg – Römershausen – Mohnhausen – Bockendorf –
Halgehausen – Haina – Sehlen – Grüsen – Gemünden
Linie 587.3 Löhlbach – Haina – Sehlen – Grüsen – Gemünden
Linie 587.4 Armsfeld – Hüttenrode – Haina – Herbelhausen – Ellnrode – Gemünden
Linie 587.5 Armsfeld – Hüttenrode – Battenhausen – Haddenberg – Dodenhausen – Gemünden
Die Linien im Linienbündel „512 AST“ verkehren auf den Gebieten der Kommunen Bad Wildungen, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra) und Haina (Kloster) im südlichen und südöstlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Die fünf vorgenannten Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Stadt Gemünden (Wohra) und der Gemeinde Haina (Kloster) an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum). Die Linien 587.1 und 587.2 dienen zudem der überörtlichen Anbindung der Gemeinde Haina (Kloster) und der Stadt Gemünden (Wohra) an das Mittelzentrum Frankenberg (Eder). Die Linie 587.3 übernimmt neben den innergemeindlichen Erschließungsaufgaben auch die Anbindung auf den Regionalbus 520 „Frankenberg – Löhlbach – Bad Wildungen“ und damit der Anbindung an das Mittelzentrum Bad Wil-dungen.
Die Linien 587.4 und 587.5 haben neben den innergemeindlichen Erschließungsaufgaben auch eine Anbindung im Bad Wildunger Ortsteil Armsfeld auf die AST-Linie 583.4 „Armsfeld – Bad Wildungen“ bzw. die Buslinie 544 „Armsfeld – Bad Wildungen“ und damit an das Mittelzentrum Bad Wildungen.
Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Frankenberg, Haina, Gemünden und Armsfeld definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 120 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit drei Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiterem Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. Drei Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 3.6.2018,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 3.6.2018.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Bus- oder AST- bzw. sonstige bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen (auch Taxi- und Mietwagenverkehre; keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Bus- oder AST- bzw. sonstige bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen (auch Taxi- und Mietwagenverkehre; keine Fernbus-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42, 48, 49 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus. [für Personenkraftverkehre mit mehr als 9 Personen inkl. Fahrer]
Oder
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 der PBZugV in der jeweils geltenden Fassung aus. [für Taxi- und Mietwagenverkehre]
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nähere Erläuterungen zu den Wertungskriterien befinden sich in den Vergabeunterlagen, vgl. „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-03
10:05 📅
“Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der...”
Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Hinweis gemäß § 18 Abs. 1 HVTG: In den Vertragsbedingungen vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe),
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E17565698 zu stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 143-328052 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: info@ewf.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Teilleistung Linienbündel „507 AST“ (Los 1): Linien...”
Kurze Beschreibung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg auf folgenden Linien:
Teilleistung Linienbündel „507 AST“ (Los 1): Linien 581.6, 581.7 und 581.8.
Teilleistung Linienbündel „509 AST“ (Los 2): Linien 580.5, 581.9 und 582.7.
Linienbündel „512 AST“ (Los 3): Linien 587.1 – 587-5.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 581.6 Sachsenberg – Oberorke – Niederorke – Buchenberg – Fürstenberg –
Rhadern – Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck –...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 581.6 Sachsenberg – Oberorke – Niederorke – Buchenberg – Fürstenberg –
Rhadern – Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck – Korbach
Linie 581.7 Sachsenberg – Neukirchen – Münden – Dalwigksthal – Rhadern –
Goddelsheim – Immighausen – Ober-Ense – Nieder-Ense – Nordenbeck – Korbach
Linie 581.8 Medebach – Hillershausen – Eppe – Alleringhausen – Nieder-Schleidern – Eppe – Goldhausen – Lengefeld – Korbach
Die 3 Linien im Linienbündel 507 AST verkehren hauptsächlich auf den Gebieten der Kommunen Korbach, Lichtenfels und Vöhl im zentral-westlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg sowie auf dem Gebiet der Stadt Medebach im benachbarten Hochsauerlandkreis.
Die Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Städte Korbach und Lichtenfels sowie der Gemeinde Vöhl an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum) bzw. ersatzweise an das Mittelzentrum Korbach (Kreisstadt). Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Sachsenberg, Niederorke und Korbach definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 260 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 5 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiteren Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. 5 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 580.5 Schweinsbühl – Deisfeld – Giebringhausen – Sudeck – Benkhausen – Adorf
Linie 581.9 Heringhausen – Rhenegge – Adorf – Wirmighausen – Flechtdorf –...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 580.5 Schweinsbühl – Deisfeld – Giebringhausen – Sudeck – Benkhausen – Adorf
Linie 581.9 Heringhausen – Rhenegge – Adorf – Wirmighausen – Flechtdorf – Korbach
Linie 582.7 Adorf – Vasbeck – Massenhausen – Bad Arolsen / Helsen
Die 3 Linien im Linienbündel 509 AST verkehren auf den Gebieten der Kommunen Bad Arolsen, Diemelsee und Korbach im zentral-nordwestlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Die 3 vorgenannten Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Städte Bad Arolsen und Korbach sowie der Gemeinde Diemelsee an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum) bzw. ersatzweise an die Mittelzentren Korbach (Kreisstadt) und Bad Arolsen. Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Adorf, Bad Arolsen, Heringhausen und Korbach definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 180 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiterem Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. Mindestens 2 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen. Das übrige Regelfahrzeug sowie das Verstärkerfahrzeug können der Kategorie „PKW“ oder „Kleinbus“ entsprechen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 587.1 Frankenberg – Willersdorf – Oberholzhausen – Hof Niederholzhausen – Lehnhausen – Gemünden – Schiffelbach
Linie 587.2 Frankenberg – Römershausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 587.1 Frankenberg – Willersdorf – Oberholzhausen – Hof Niederholzhausen – Lehnhausen – Gemünden – Schiffelbach
Linie 587.2 Frankenberg – Römershausen – Mohnhausen – Bockendorf –
Halgehausen – Haina – Sehlen – Grüsen – Gemünden
Linie 587.3 Löhlbach – Haina – Sehlen – Grüsen – Gemünden
Linie 587.4 Armsfeld – Hüttenrode – Haina – Herbelhausen – Ellnrode – Gemünden
Linie 587.5 Armsfeld – Hüttenrode – Battenhausen – Haddenberg – Dodenhausen – Gemünden
Die Linien im Linienbündel „512 AST“ verkehren auf den Gebieten der Kommunen Bad Wildungen, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra) und Haina (Kloster) im südlichen und südöstlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Die 5 vorgenannten Linien dienen der Anbindung von Ortsteilen der Stadt Gemünden (Wohra) und der Gemeinde Haina (Kloster) an den jeweiligen Gemeindehauptort (Grundzentrum). Die Linien 587.1 und 587.2 dienen zudem der überörtlichen Anbindung der Gemeinde Haina (Kloster) und der Stadt Gemünden (Wohra) an das Mittelzentrum Frankenberg (Eder). Die Linie 587.3 übernimmt neben den innergemeindlichen Erschließungsaufgaben auch die Anbindung auf den Regionalbus 520 „Frankenberg – Löhlbach – Bad Wildungen“ und damit der Anbindung an das Mittelzentrum Bad Wil-dungen.
Die Linien 587.4 und 587.5 haben neben den innergemeindlichen Erschließungsaufgaben auch eine Anbindung im Bad Wildunger Ortsteil Armsfeld auf die AST-Linie 583.4 „Armsfeld – Bad Wildungen“ bzw. die Buslinie 544 „Armsfeld – Bad Wildungen“ und damit an das Mittelzentrum Bad Wildungen.
Eine Innerortsbedienung und damit ein Binnenverkehr innerhalb eines AST-Korridors (i.d.R. bildet jeder Gemeindeteil einen eigenen AST-Korridor) erfolgt nicht.
Umsteigepunkte innerhalb des umfassenden AST-Netzes im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind für dieses Linienbündel in Frankenberg, Haina, Gemünden und Armsfeld definiert. Zusätzlich bestehen an diesen Verknüpfungspunkten auch Umsteigemöglichkeiten auf die übergeordneten Netzebenen Bus und Bahn.
Die Leistungen mit geschätzten 120 000 Besetztkilometern p.a. können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen im Fahrzeug-Pool sowie einem weiterem Fahrzeug als kurzfristig einsetzbarer Verstärker durchgeführt werden. 3 Fahrzeuge haben der Kategorie „Kleinbus“ und ein Fahrzeug der Kategorie „Rollstuhlbus“ zu entsprechen.