Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren: Pflege des ehemaligen Landesgartenschaugelände MüGa, Bereich Ostruhranlagen, Unterhaltungspflege für die Jahre 2019 bis 2023
Die städtischen Grünflächen im Bereich des ehemaligen Landesgartenschaugeländes MüGa, Bereich Ostruhranlagen, müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltungspflege für die Jahre 2019 bis 2023. Die Gesamtgröße der zu bearbeitenden Fläche beträgt für die Pflege von Gehölzen- und Rosenflächen ca. 10 000 m, für Rasenschnitt ca. 27 000 m, für Heckenschnitt (Schnittfläche) ca. 2 000 m und für Spielplatzflächen ca. 8 200 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Postort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Referat VI, Vergabestelle
Telefon: +49 2084556032📞
E-Mail: holm.stachelhaus@muelheim-ruhr.de📧
Fax: +49 208455586032 📠
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.muelheim-ruhr.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren: Pflege des ehemaligen Landesgartenschaugelände MüGa, Bereich Ostruhranlagen, Unterhaltungspflege für...”
Titel
Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren: Pflege des ehemaligen Landesgartenschaugelände MüGa, Bereich Ostruhranlagen, Unterhaltungspflege für die Jahre 2019 bis 2023
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Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die städtischen Grünflächen im Bereich des ehemaligen Landesgartenschaugeländes MüGa, Bereich Ostruhranlagen, müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die...”
Kurze Beschreibung
Die städtischen Grünflächen im Bereich des ehemaligen Landesgartenschaugeländes MüGa, Bereich Ostruhranlagen, müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltungspflege für die Jahre 2019 bis 2023. Die Gesamtgröße der zu bearbeitenden Fläche beträgt für die Pflege von Gehölzen- und Rosenflächen ca. 10 000 m, für Rasenschnitt ca. 27 000 m, für Heckenschnitt (Schnittfläche) ca. 2 000 m und für Spielplatzflächen ca. 8 200 m.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 384144.92 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülheim an der Ruhr
Beschreibung der Beschaffung: Pflegearbeiten aus dem Bereich landschaftsgärtnerische Arbeiten.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 077-171929
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren: Pflege des ehemaligen Landesgartenschaugelände MüGa, Bereich Ostruhranlagen, Unterhaltungspflege für...”
Titel
Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren: Pflege des ehemaligen Landesgartenschaugelände MüGa, Bereich Ostruhranlagen, Unterhaltungspflege für die Jahre 2019 bis 2023
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Firma Trautmann
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 384144.92 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder: Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 148-339491 (2018-08-02)