Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Christian Bauer
Telefon: +49 892361-4851📞
E-Mail: bauer.christian2@swm.de📧
Fax: +49 892361-704851 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tetra/Digitaler Betriebsfunk U-Bahn, Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung
SV-APE-180611-001”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung
Die Stadtwerke München betreiben in der U-Bahn München derzeit ein analoges Objektfunksystem für die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Um Synergien zu heben, soll parallel zur Errichtung einer digitalen BOS Anlage auch der bisherige analoge Betriebsfunk digitalisiert werden und über die ebenfalls neu zu errichtende Infrastruktur übertragen werden.
Für die Errichtung einer Tetra Funkanlage für BOS und Betriebsfunk sowie dem Rückbau und Demont-age der bestehenden analogen Funkanlage in den Bahnhöfen und Tunneln der Münchner U-Bahn, bestehend aus 100 unterirdischen Bahnhöfe, ca. 90 km Tunnelstrecke, 94 Notausstiegen, 15 unterir-dischen Abstellanlagen beabsichtigt der Auftraggeber daher die Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, in den Leistungsphase 2-9 gemäß § 55 HOAI erforderlich. Die zu erbringenden Leistungen umfassen auch bauliche Nebenleistungen im Tunnelbereich sowie den U-Bahnhöfen (inkl. unterirdischen Gebäudeteilen) und den Notausstiegen.
Die Planungsaufnahme im Bestand erfolgt unter laufendem Betrieb. Die Leistungen der Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) können überwiegend (ca. 75 %) nur in den nächtlichen Betriebspausen der U-Bahn erfolgen.
Die geltenden Brandschutzvorschriften und Anforderungen der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten und einzuhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen ist in dieser Hinsicht notwendig. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen (informatorischer Zwischenstand) entnommen werden.
Voraussichtlicher Beginn des Vertrages 2.11.2018.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 2 bis 5; Planungsstufe II: Lph 6 bis 9 (optional);”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-253788
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500209244
Titel:
“Tetra/Digitaler Betriebsfunk U-Bahn, Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LS telcom AG / FSP-services GmbH
Postanschrift: im Gewerbegebiet 31-33
Postort: Lichtenau
Postleitzahl: 77839
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rastatt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Bietergemeinschaft LS telcom AG / FSP-services GmbH
Postanschrift: Kastenbauerstraße 2
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angabe
Postort: keine Angabe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 005-008161 (2019-01-07)