Textile Vollversorgung des UKSH und seiner Tochterunternehmen

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)

Gegenstand des Auftrags ist die textile Vollversorgung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und seiner Tochterunternehmen. Dies umfasst die Bereitstellung, das Waschen und die Belieferung mit Flachwäsche (Stationswäsche) und Berufskleidung in Form von Mietwäsche. Umfasst ist auch Sterilwäsche. Daneben sind eigene Wäscheteile des Auftraggebers vorhanden, die durch den Auftragnehmer in Form von Lohnwäsche abgeholt, gewaschen und dem Auftraggeber wieder angeliefert werden müssen. Der Auftrag umfasst auch die Lieferung und den Betrieb von Kleiderausgabeautomaten für Berufskleidung, wobei die Umstellung auf diese Form der Ausgabe erst im Laufe des Auftrags auf Abruf erfolgt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-18 Auftragsbekanntmachung
2019-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die textile Vollversorgung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und seiner Tochterunternehmen. Dies umfasst die Bereitstellung, das Waschen und die Belieferung mit Flachwäsche (Stationswäsche) und Berufskleidung in Form von Mietwäsche. Umfasst ist auch Sterilwäsche. Daneben sind eigene Wäscheteile des Auftraggebers vorhanden, die durch den Auftragnehmer in Form von Lohnwäsche abgeholt, gewaschen und dem Auftraggeber wieder angeliefert werden müssen. Der Auftrag umfasst auch die Lieferung und den Betrieb von Kleiderausgabeautomaten für Berufskleidung, wobei die Umstellung auf diese Form der Ausgabe erst im Laufe des Auftrags auf Abruf erfolgt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Krankenhauswäsche 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: buenyamin.saatci@uksh.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E25394611 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-317724
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zum Auftragswert in II.2.6 ergibt sich aus einer pauschalen Aufteilung des geschätzten Gesamtwerts über 48 Monate auf die beiden Lose unter Berücksichtigung der Lieferung und des Betriebs von Wäscheausgabeautomaten. Der tatsächliche Wert ist von Schwankungen im Wäscheaufkommen abhängig, s. oben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 18 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Informationen über Lose: Los 1 (Campus Kiel) und Los 2 (Campus Lübeck)
Bezeichnung des Loses: Los 1: Campus Kiel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4, bezogen auf den Campus Kiel
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 000 000 EUR 💰
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Im Leistungsverzeichnis sind einige untergeordnete Positionen als optional ausgewiesen. Außerdem steht die tatsächlich zu erbringende Leistungsmenge nicht von vornherein fest, da der Auftragnehmer nicht nach einer festen Zahl von Waschzyklen, sondern nach dem tatsächlichen Anfall vergütet wird, der Schwankungen unterliegt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass bestimmte Artikel im Vertragsverlauf nicht mehr anfallen.
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Ferner bleibt die Anforderung zusätzlicher oder geänderter Leistungen nach Zuschlagserteilung nach Maßgabe der Vertragsbedingungen, insbesondere § 2 VOL/B, möglich.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe zum Auftragswert in II.2.6 ergibt sich aus einer pauschalen Aufteilung des geschätzten Gesamtwerts über 48 Monate auf die beiden Lose unter Berücksichtigung der Lieferung und des Betriebs von Wäscheausgabeautomaten. Der tatsächliche Wert ist von Schwankungen im Wäscheaufkommen abhängig, s. oben.
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Bezeichnung des Loses: Los 2: Campus Lübeck
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4, bezogen auf den Campus Lübeck
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: PA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kiel
Lübeck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen:
BF-I: Wirksame Gründung,
BF-II: Erlaubnis zur Berufsausübung,
NA-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1: Unternehmensprofil,
PL2: Eigenerklärung zu Straftaten,
PL3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben,
PL3.2: Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge,
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
PL4.2: Eigenerklärung AEntG, MiLoG,
PL4.3: Eigenerklärung TTG-Auftragssperre,
PL5: Eigenerklärung Keine Insolvenz usw.,
PL6: Eigenerklärung Keine schweren Verfehlungen,
PL7: Eigenerklärung Keine Vertragsverletzungen.
Zu beachtende Einzelheiten zu den Kriterien und geforderten Erklärungen/Nachweisen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort Dokument: Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK-I: Haftpflichtversicherung,
EK-II: Höhe Gesamtumsätze,
EK-III: Vregleichbare Größenordnung der Umsätze vergleichbarer Leistungen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise:
WL1: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 300 000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden, ansonsten Bereitschaftserklärung Versicherer über Erhöhung im Auftragsfall).
WL2: Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz in den letzten 3 verfügbaren Geschäftsjahren.
WL3: Eigenklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Loses) (Textile Vollversorgung von Krankenhäusern).
Zu beachtende Einzelheiten zu den Kriterien und geforderten Erklärungen/Nachweisen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort Dokument: Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.
Mindeststandards:
Zu EK-II: Mindestjahresumsatz durchschnittlich 10 000 000 € (bei Bewerbung nur auf ein Los die Hälfte);
Zu EK-III: Mindestjahresumsatz durchschnittlich 5 000 000 € (bei Bewerbung nur auf ein Los die Hälfte).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK-IV: Berufliche Erfahrung/Referenzen;
EK-V: Hinreichende Qualitätssicherung.
Geforderte Erklärungen/Nachweise:
TL1.1 Referenzen textile Vollversorgung Krankenhäuser mit mind. 600 Betten mit Stationswäsche und Berufsbekleidung;
TL1.2 Referenz Kleiderausgabeautomat: Betrieb von Kleiderausgabeautomaten für mind. 1 500 Personen;
TL2.1 Hygienezeugnis gem. RKI-Richtlinie;
TL2.2 Gütezeichen RAL 992 oder gleichwertiges Gutachten;
TL2.3 Desinfektorenanerkennung;
TL2.4 Vorsorge gegen Produktionsunterbrechung durch Kooperationsvereinbarung, 15 to Tageskapazität, Hygienezeugnis und Gütezeichen des Partners.
Zu beachtende Einzelheiten zu den Kriterien und geforderten Erklärungen/Nachweisen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort Dokument: Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.
Mindeststandards:
Zu EK-IV: Zwei Referenzen der Referenzklasse gem. TL1.1 und eine Referenz der Referenzklasse gem. TL.1.2.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), Einräumung der im TTG vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden). Verpflichtungserklärungen nach dem TTG sind mit dem Angebot einzureichen (also noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, nicht zu verwechseln mit der Eigenerklärung III.1.1 PL4.3, die schon mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist!).
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Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer und bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus § 9 Abs. 3 TTG zu beachten (Hinweis auf den Charakter als öffentlichen Auftrag, Erklärungspflichten zu Tariftreue/Mindestlohn, keine ungünstigeren Bedingungen hinsichtlich der Zahlungsweise).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
AK 1: Zahl der Referenzen mit den Merkmalen von TL1.1,
AK 2.: Größe der zu TL1.1 jeweils angegebenen Referenzprojekte nach Bettenzahl der versorgten Krankenhäuser
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. dort Dokument: Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung, Dipl.-Kfm. Bünyamin Saatci
Internetadresse: www.uksh.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E25394611 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinkum Schleswig-Holstein (UKSH
Postanschrift: Maria-Goeppert-Str. 7a
Postleitzahl: 23562
Kontaktperson: Stabsstelle Justiziariat / Submissionsstelle, Frau Elke Schultz
E-Mail: elke.schultz@uksh.de 📧
Land: Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Dokumente: www.subreport.de/E25394611 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird für beide Lose einheitlich als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbgemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 VgV geführt.
Es sind zunächst innerhalb der oben IV.2.2. angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise zu stellen (also noch keine Angebote einzureichen).
Die unter IV.2.2 genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für dasVerhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
Zu I.3: Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und unentgeltlich unter der dort genannten URL zur Verfügung.
Die Vergabeunterlagen (insbes. Teil A „Bewerbungsbedingungen“) enthalten wichtige Informationen schon für den Teilnahmewettbewerb und sind für den Teilnahmeantrag zu beachten.
Da der Auftraggeber eine sichere elektronische Kommunikation gewährleisten muss, verwendet er dafür die eVergabe-Plattform „Subreport“, die hierfür eine Registrierung/Passwortvergabe voraussetzt Einfache E-Mails können unberücksichtigt bleiben.
Eine elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist unzulässig. Sie sind schriftlich (zzgl. Datenträger) bei der oben I.3 genannten Submissionsstelle einzureichen. Näheres in den Vergabeunterlagen (Teil A, Bewerbungsbedingungen).
Antworten auf für den Teilnahmewettbewerb relevante Fragen werden unter der zu I.3 genannten URL bereitgestellt.
Bieter haben mit der Angebotsabgabe (nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
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Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge oder den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) gem. § 63 VgV vorbehalten.
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Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Vergabeverfahren wird ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 139-317724 (2018-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 18 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-373114
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 139-317724
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde für beide Lose einheitlich als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbgemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 VgV geführt. Zu II.1.7 und V.2.4: die Angaben zum endgültigen Gesamtwert des Auftrags bzw. Loses beruhen auf einer Schätzung für 48 Monate gem. § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV, da die tatsächliche Vergütung aufgrund des tatsächlichen Anfalls an Mietwäsche ermittelt wird, der nicht feststeht. Der geschätzte Gesamtwert wurde pauschal auf die beiden Lose aufgeteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4, bezogen auf den Campus Kiel.
Siehe II.1.4, bezogen auf den Campus Lübeck.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität nach Qualitätskonzept: Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität nach Qualitätskonzept: Ausfallsicherheit und Risikomanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Haptik und Praktikabilität der Mietwäsche gem. Bemusterung: Berufsbekleidung
Haptik und Praktikabilität der Mietwäsche gem. Bemusterung: Flachwäsche
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität gem. Qualitätskonzept: Logistikkonzept
Qualität gem. Qualitätskonzept: Ausfallsicherheit und Risikomanagement
Haptik und Praktikabilität der Mietwäsche gem. Bemusterung: Berufskleidung
Haptik und Praktikabiltät der Mietwäsche gem. Bemusterung: Flachwäsche

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: Wilhelm Wulff GmbH
Postort: Munster
Land: Deutschland 🇩🇪
Heidekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9 000 000 EUR 💰
Name: Sitex – Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH
Postort: Minden
Land: Minden-Lübbecke 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wurde für beide Lose einheitlich als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerbgemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 VgV geführt.
Zu II.1.7 und V.2.4: die Angaben zum endgültigen Gesamtwert des Auftrags bzw. Loses beruhen auf einer Schätzung für 48 Monate gem. § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV, da die tatsächliche Vergütung aufgrund des tatsächlichen Anfalls an Mietwäsche ermittelt wird, der nicht feststeht. Der geschätzte Gesamtwert wurde pauschal auf die beiden Lose aufgeteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 151-373114 (2019-08-02)