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1. Referenzen des Büros für vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen (ELT) für einen sich in der Bauausführung befindenden oder fertig gestellten Neubau, Umbau oder sanierten Bestandsbau, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5 - 8 zu den Anlagengruppen 4-6 für die Planung eines Gebäudes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt in den drei genannten Anlagengruppen in die Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440, 450 und 460 zusammen auf mindestens 250 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.5.2013) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
2. Referenzen des Büros für vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen (ELT) für einen sich in der Bauausführung befindenden oder fertig gestellten Gewächshausbau, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5 – 8 zu den Anlagengruppen 4-6 für die Planung eines Gebäudes bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt in den drei genannten Anlagengruppen in die Honorarzone II oder III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 440, 450 und 460 zusammen auf mindestens 100 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.5.2013) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
3. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für den Bereich der TGA-Planungsleistungen im Bereich Starkstromanlagen, Fernmeldetechnik und Förderanlagen mit Angaben zu dessen Berufsjahren und Dauer der Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis der Berufsqualifikation.
4. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter (m/w) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung ELT.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebot.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter müssen zu Ziffer 1 und 2 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem.§ 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Weitere Mindestanforderung an die Eignung ist, dass die aktuelle durchschnittliche Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Technische Ausrüstung ELT (bezogen auf Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik) nicht unter 2 liegt.