Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand von 2 Eignungskriterien bewertet:
Kriterium 1: die Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Techniker), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden;
Kriterium 2: Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart.
Kriterium 1 – Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Angabe im Bewerberbogen. Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die einen Abschluss als Ingenieur oder Techniker haben, einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Kriterium 2 – Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen der spezifischen Nutzungsart:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-3 und 5-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Referenzen werden nur gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone III eingeordnet waren (Mindestanforderung). Referenzen werden nur gewertet, wenn die Auskunft des Referenzgebers über die Kosten- und Termintreue in der Referenzbescheinigung positiv ist (Mindestanforderung). Es werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet.
Die Referenzen sind auf der Anlage „Referenzliste“ abzugeben. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag fünf Referenzen einreichen (siehe Anlage „Referenzliste“).Werden mehr als fünf Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bei Referenzen, denen nicht die HOAI zugrunde lag (z. B. aus dem Ausland), ist vom Bieter darzulegen, in welche Leistungsphasen und Honorarzone die Leistung bei Anwendbarkeit der HOAI einzuordnen gewesen wäre (§ 56 Abs. 3 i. V. m. Anlage 15.2 HOAI).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behand§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
Die Referenzen werden anhand nachfolgender Unterkriterien bewertet:
— Herstellungskosten Bühnentechnik (netto) mind. 2,5 Mio. EUR,
— Herstellungskosten Ton- und Medientechnik (netto) mind. 1,25 Mio. EUR,
— Herstellungskosten Bühnenbeleuchtung (netto) mind. 1,25 Mio. EUR,
— Referenz umfasst alle 3 Teilleistungen Bühnentechnik, Bühnenbeleuchtung und Ton- und Medientechnik mit Herstellungskosten (netto) mind 5,0 Mio. EUR,
— Planung und Ausführung von Kultur- und Veranstaltungsbauten mit Großbühne i. S. d. § 2 Abs. 5 Nr. 5 VStättV oder vergleichba,r
— Planung und Ausführung von Multifunktionsspielstätten (= Mehrspartenhaus oder variabel nutzbarer Bühnen-/Zuschauerraum) mit mind. 400 Zuschauern,
— Planung und Ausführung von staatlich geförderten Bauvorhaben (mit Erfordernis Verwendungsnachweis) und Ausschreibung der zu vergebenden Leistungen (Lph 6) nach VOB/A oder vergleichbar.
Die Mindestanforderungen, der Zielerreichungsgrad und der Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.