Gegenstand des Auftrags ist die thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms in einer Monoklärschlammverbrennungsanlage. Die Ausschreibungsmenge beträgt ca. 56 000 Mg maschinell entwässerter Klärschlamm; dieses entspricht ca. 13 000 Mg Trockenmasse. Die Menge des Klärschlammes kann sich während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Der Auftragnehmer hat die thermische Verwertung der Klärschlämme spätestens ab dem 1.1.2023 zu garantieren. Der Vertrag hat ab Leistungsbeginn eine Laufzeit von 25 Jahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallenden Klärschlammaschen auf eigene Kosten falls erforderlich zu deponieren und spätestens innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 68-1068-18
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms in einer Monoklärschlammverbrennungsanlage. Die Ausschreibungsmenge beträgt ca. 56 000 Mg maschinell entwässerter Klärschlamm; dieses entspricht ca. 13 000 Mg Trockenmasse. Die Menge des Klärschlammes kann sich während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Der Auftragnehmer hat die thermische Verwertung der Klärschlämme spätestens ab dem 1.1.2023 zu garantieren. Der Vertrag hat ab Leistungsbeginn eine Laufzeit von 25 Jahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallenden Klärschlammaschen auf eigene Kosten falls erforderlich zu deponieren und spätestens innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Gegenstand des Auftrags ist die thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms in einer Monoklärschlammverbrennungsanlage. Die Ausschreibungsmenge beträgt ca. 56 000 Mg maschinell entwässerter Klärschlamm; dieses entspricht ca. 13 000 Mg Trockenmasse. Die Menge des Klärschlammes kann sich während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Der Auftragnehmer hat die thermische Verwertung der Klärschlämme spätestens ab dem 1.1.2023 zu garantieren. Der Vertrag hat ab Leistungsbeginn eine Laufzeit von 25 Jahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die anfallenden Klärschlammaschen auf eigene Kosten falls erforderlich zu deponieren und spätestens innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen Ihnen zur Einsichtnahme und zum kostenlosen Download auf folgender Internetseite zur Verfügung:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations
Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer Internetseite www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik: Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig zu registrieren, damit wir Sie über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informieren können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt über das Bietertool „ava-sign“ elektronisch ein. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer Internetseite www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik: Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
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Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt über das Bietertool „ava-sign“ elektronisch ein. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 70 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerung Hannover ist ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover und ist für die Abwasserbeseitigung zuständig. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms. Der Transport zur Behandlungsanlage ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Stadtentwässerung Hannover ist ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover und ist für die Abwasserbeseitigung zuständig. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die thermische Verwertung des bei der Stadtentwässerung Hannover anfallenden Klärschlamms. Der Transport zur Behandlungsanlage ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Stadtentwässerung Hannover betreibt 2 Großkläranlagen in einer Größenordnung von rund 1,25 Mio. Einwohnerwerten (EW), in denen das Abwasser der Landeshauptstadt und aus 6 Umlandstädten der Region Hannover gereinigt wird. Durch den Reinigungsprozess auf den Klärwerken Hannover Herrenhausen und Gümmerwald fallen im Klärwerksverbund jährlich ca. 56 000 t maschinell entwässerter Klärschlamm an, der entsorgt werden muss. Der Klärschlamm der Stadtentwässerung Hannover weist seit Jahren eine sehr gute Qualität auf. Dieses wird ihr jährlich als Teilnehmer an dem „Qualitätssicherungssystem Landbauliche Abfallverwertung“ der VDLUFA-QLA GmbH bescheinigt. Der Klärschlamm hält nicht nur die geltenden Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung ein, sondern er schöpft diese Grenzwerte bei weitem nicht aus. Der Klärschlamm ist grundsätzlich für die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft geeignet. Demzufolge wird der Klärschlamm gemäß den bestehenden Verträgen immer noch zu einem Teil landwirtschaftlich verwertet. Ein weiterer Teil wird thermisch durch Mitverbrennung z. B. in Kohlekraftwerken verwertet.
Die Stadtentwässerung Hannover betreibt 2 Großkläranlagen in einer Größenordnung von rund 1,25 Mio. Einwohnerwerten (EW), in denen das Abwasser der Landeshauptstadt und aus 6 Umlandstädten der Region Hannover gereinigt wird. Durch den Reinigungsprozess auf den Klärwerken Hannover Herrenhausen und Gümmerwald fallen im Klärwerksverbund jährlich ca. 56 000 t maschinell entwässerter Klärschlamm an, der entsorgt werden muss. Der Klärschlamm der Stadtentwässerung Hannover weist seit Jahren eine sehr gute Qualität auf. Dieses wird ihr jährlich als Teilnehmer an dem „Qualitätssicherungssystem Landbauliche Abfallverwertung“ der VDLUFA-QLA GmbH bescheinigt. Der Klärschlamm hält nicht nur die geltenden Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung ein, sondern er schöpft diese Grenzwerte bei weitem nicht aus. Der Klärschlamm ist grundsätzlich für die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft geeignet. Demzufolge wird der Klärschlamm gemäß den bestehenden Verträgen immer noch zu einem Teil landwirtschaftlich verwertet. Ein weiterer Teil wird thermisch durch Mitverbrennung z. B. in Kohlekraftwerken verwertet.
Die Entsorgungssicherheit steht für die Stadtentwässerung Hannover an erster Stelle. Es ist sowohl der Klärprozess aufrecht zu erhalten, als auch die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes zu gewährleisten. Die stetige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Klärschlammverwertung in Verbindung mit den Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zwingt die Stadtentwässerung Hannover, ihre bisherige Entsorgungsstrategie zu ändern. Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie durch Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken o. ä. stehen kurz- bzw. mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Infolgedessen kann die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, indem sich die Stadtentwässerung Hannover frühzeitig entsprechende Kapazitäten in einer bestehenden oder noch zu errichtenden
Die Entsorgungssicherheit steht für die Stadtentwässerung Hannover an erster Stelle. Es ist sowohl der Klärprozess aufrecht zu erhalten, als auch die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes zu gewährleisten. Die stetige Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Klärschlammverwertung in Verbindung mit den Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zwingt die Stadtentwässerung Hannover, ihre bisherige Entsorgungsstrategie zu ändern. Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie durch Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken o. ä. stehen kurz- bzw. mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Infolgedessen kann die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, indem sich die Stadtentwässerung Hannover frühzeitig entsprechende Kapazitäten in einer bestehenden oder noch zu errichtenden
Monoklärschlammverbrennungsanlage sichert. Die Stadtentwässerung Hannover kann nicht abwarten, bis sich der Markt gefunden hat und allein darauf vertrauen, ausreichende Kapazitäten für ihren Klärschlamm zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner Monoklärschlammverbrennungsanlage zu finden. Diese Handlungsoption wäre grob fahrlässig und würde die Entsorgungssicherheit gefährden, weil die regelmäßig anfallende Klärschlammmenge dafür zu groß ist. Die Stadtentwässerung Hannover muss ihre bisherige Entsorgungsstrategie für den Klärschlamm aufgeben und diese an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Sie muss die thermische Verwertung von Klärschlamm und das Recycling von Phosphor ausschreiben, um die anfallende Klärschlammmenge sicher unterzubringen, um die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und um eine langfristige Gebührenstabilität zu erreichen. Zudem soll ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt Hannover geleistet werden.
Monoklärschlammverbrennungsanlage sichert. Die Stadtentwässerung Hannover kann nicht abwarten, bis sich der Markt gefunden hat und allein darauf vertrauen, ausreichende Kapazitäten für ihren Klärschlamm zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner Monoklärschlammverbrennungsanlage zu finden. Diese Handlungsoption wäre grob fahrlässig und würde die Entsorgungssicherheit gefährden, weil die regelmäßig anfallende Klärschlammmenge dafür zu groß ist. Die Stadtentwässerung Hannover muss ihre bisherige Entsorgungsstrategie für den Klärschlamm aufgeben und diese an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Sie muss die thermische Verwertung von Klärschlamm und das Recycling von Phosphor ausschreiben, um die anfallende Klärschlammmenge sicher unterzubringen, um die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und um eine langfristige Gebührenstabilität zu erreichen. Zudem soll ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt Hannover geleistet werden.
Dauer: 300 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht;
1.3) Nachweis des Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist;
1.4) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.5) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.7) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.8) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.9) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.10) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1) Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von Referenzprojekten über die Planung, Bau und Betrieb von Kraftwerken/Feststoffverbrennungsanlagen insbesondere Monoklärschlammverbrennungsanlagen.
Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
a) Betreiber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail);
b) Art der Anlage;
c) Standort der Anlage;
d) Beschreibung der Anlage;
e) Angaben über Baubeginn und Betriebsaufnahme;
f) Genehmigte Kapazität t/a;
g) Jahresdurchsatz (2015, 2016, 2017);
h) Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus der hervorgeht, dass die vorgesehene Anlage zur Behandlung von Klärschlämmen zugelassen ist.
Sofern eine Anlage sich noch in Planung befindet oder noch nicht betriebsbereit oder ihre Nutzung für die Behandlung von Klärschlämmen noch einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist der aktuelle Planungsstand sowie Genehmigungsstand darzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer Internetseite www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik: Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
Bitte entnehmen Sie die weiteren Schritte der Anleitung auf unserer Internetseite www.ausschreibungen-hannover.de. (siehe Rubrik: Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren) und beziehen Sie sich bei Fragen immer auf die genannte Vergabenummer (68-1068-18).
Wir empfehlen Ihnen, sich freiwillig zu registrieren, damit wir Sie über Veränderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informieren können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt über das Bietertool „ava-sign“ elektronisch ein. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist elektronisch über die, unter der Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Ihre Angebote, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen reichen Sie bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt über das Bietertool „ava-sign“ elektronisch ein. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Stadtentwässerung Hannover
Postanschrift: Sorststraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30165
Internetadresse: www.hannover.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 223-510358 (2018-11-15)