Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeignete Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Thermo-Mikrowaagensystems mit gekoppelten Fourier-Transform-Infrarotspektrometer (TGA-FT-IR). Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erkennungs- und Analysegeräte
Referenznummer: 18-209-00
Kurze Beschreibung:
Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeignete Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Thermo-Mikrowaagensystems mit gekoppelten Fourier-Transform-Infrarotspektrometer (TGA-FT-IR).
Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeignete Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Thermo-Mikrowaagensystems mit gekoppelten Fourier-Transform-Infrarotspektrometer (TGA-FT-IR).
Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erkennungs- und Analysegeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeignete Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Thermo-Mikrowaagensystems mit gekoppelten Fourier-Transform-Infrarotspektrometer (TGA-FT-IR).
Als Forschungsmuseum beschäftigt sich das Deutsche Museum mit der Erschließung und Bewahrung der Sammlung. Dazu werden u. a. die Materialien der Objekte untersucht und deren Herstellung und Zusammensetzung nachvollzogen. Durch Erforschung der Alterung von Objekten und deren Degradationsfaktoren können geeignete Konservierungsmethoden für deren Erhalt entwickelt werden. Die Abteilung Objekt- und Restaurierungsforschung beabsichtigt zur Erweiterung der vorhandenen Möglichkeiten zur Charakterisierung von Kunststoffen und Verbundstoffen den Kauf eines Thermo-Mikrowaagensystems mit gekoppelten Fourier-Transform-Infrarotspektrometer (TGA-FT-IR).
Bei allen anzubietenden Komponenten muss es sich um Neugeräte handeln. Das Angebot von Gebrauchtgeräten oder generalüberholten Geräten ist nicht zulässig.
Mittels TGA-FT-IR werden u. a. Kunststoffe und deren Additiven, wie z. B. Cellulosenitrate (CN), Polyurethane (PUR) und Polyvinylchloride (PVC) aus der Sammlung des Deutschen Museums, charakterisiert und ihre Alterungs- und Zersetzungsprodukte untersucht und quantifiziert. Mit Hilfe der TGA-FT-IR werden die Massenänderung einer Probe während eines bekannten Heizvorganges quantifiziert werden. Die Massenänderungen können bspw. durch Verdampfen und Sublimieren von Bestandteilen, durch die Zersetzung der Probe mit Bildung von flüchtigen Produkten oder durch Oxidation und Reduktion der Probe zustande kommen. Die verflüchtigten Substanzen werden zusätzlich durch das angeschlossene FT-IR-Spektrometer ausgestattet mit einem DTGS-Detektor analysiert. Die Auswertung der TGA-Kurven und Infrarotspektren müssen mit einer TGA-FT-IR Steuersoftware erfolgen, die Datenbanken von TGA-Kurven und Gasphasen-Spektren (inklusive Bestandteile von synthetischen Polymeren und Additiven) enthalten.
Mittels TGA-FT-IR werden u. a. Kunststoffe und deren Additiven, wie z. B. Cellulosenitrate (CN), Polyurethane (PUR) und Polyvinylchloride (PVC) aus der Sammlung des Deutschen Museums, charakterisiert und ihre Alterungs- und Zersetzungsprodukte untersucht und quantifiziert. Mit Hilfe der TGA-FT-IR werden die Massenänderung einer Probe während eines bekannten Heizvorganges quantifiziert werden. Die Massenänderungen können bspw. durch Verdampfen und Sublimieren von Bestandteilen, durch die Zersetzung der Probe mit Bildung von flüchtigen Produkten oder durch Oxidation und Reduktion der Probe zustande kommen. Die verflüchtigten Substanzen werden zusätzlich durch das angeschlossene FT-IR-Spektrometer ausgestattet mit einem DTGS-Detektor analysiert. Die Auswertung der TGA-Kurven und Infrarotspektren müssen mit einer TGA-FT-IR Steuersoftware erfolgen, die Datenbanken von TGA-Kurven und Gasphasen-Spektren (inklusive Bestandteile von synthetischen Polymeren und Additiven) enthalten.
Die qualitative und quantitative Datenanalysen müssen auch an mindestens 3 zusätzlichen Büroplätzen möglich sein.
Anforderungen an das TGA-FT-IR-System siehe Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Formblatt L 124 EU: Ziffern III. und IV. sind nur auszufüllen, sofern von Vergabestelle angekreuzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 170-386490 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 65341.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Mittels TGA-FT-IR werden u.a. Kunststoffe und deren Additiven, wie z. B. Cellulosenitrate (CN), Polyurethane (PUR) und Polyvinylchloride (PVC) aus der Sammlung des Deutschen Museums, charakterisiert und ihre Alterungs- und Zersetzungsprodukte untersucht und quantifiziert. Mit Hilfe der TGA-FT-IR werden die Massenänderung einer Probe während eines bekannten Heizvorganges quantifiziert werden. Die Massenänderungen können bspw. durch Verdampfen und Sublimieren von Bestandteilen, durch die Zersetzung der Probe mit Bildung von flüchtigen Produkten oder durch Oxidation und Reduktion der Probe zustande kommen. Die verflüchtigten Substanzen werden zusätzlich durch das angeschlossene FT-IR-Spektrometer ausgestattet mit einem DTGS-Detektor analysiert.Die Auswertung der TGA-Kurven und Infrarotspektren müssen mit einer TGA-FT-IR Steuersoftware erfolgen, die Datenbanken von TGA-Kurven und Gasphasen-Spektren (inklusive Bestandteile von synthetischen Polymeren und Additiven) enthalten.
Mittels TGA-FT-IR werden u.a. Kunststoffe und deren Additiven, wie z. B. Cellulosenitrate (CN), Polyurethane (PUR) und Polyvinylchloride (PVC) aus der Sammlung des Deutschen Museums, charakterisiert und ihre Alterungs- und Zersetzungsprodukte untersucht und quantifiziert. Mit Hilfe der TGA-FT-IR werden die Massenänderung einer Probe während eines bekannten Heizvorganges quantifiziert werden. Die Massenänderungen können bspw. durch Verdampfen und Sublimieren von Bestandteilen, durch die Zersetzung der Probe mit Bildung von flüchtigen Produkten oder durch Oxidation und Reduktion der Probe zustande kommen. Die verflüchtigten Substanzen werden zusätzlich durch das angeschlossene FT-IR-Spektrometer ausgestattet mit einem DTGS-Detektor analysiert.Die Auswertung der TGA-Kurven und Infrarotspektren müssen mit einer TGA-FT-IR Steuersoftware erfolgen, die Datenbanken von TGA-Kurven und Gasphasen-Spektren (inklusive Bestandteile von synthetischen Polymeren und Additiven) enthalten.
Die qualitative und quantitative Datenanalysen müssen auch an mindestens drei zusätzlichen Büroplätzen möglich sein.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-18 📅
Name: Netzsch-Gerätebau GmbH
Postort: Selb/Bavaria
Land: Deutschland 🇩🇪 Bayern
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 65341.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.