Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen,werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung angegebenen Internetseite eingestellt. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.