Gesamtmaßnahme:
Das Berufskolleg in Hennef wird komplett saniert. Das Gebäude stammt aus den späten 70er Jahren. Bis auf den statisch relevanten Rohbau wird alles abgetragen. Das zweigeschossige Bestandsgebäude wird um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Die Aufstockung wird als Stahlkonstruktion ausgeführt. Diese erhält eine leichte Pfosten-Riegel-Fassade und ein Stahltrapezblechdach.
Tischlerarbeiten (Einbaumöbel)
Auch die Möblierung der Schule wird erneuert. Die fest eingebauten Möbel, Einbauten und Schränke vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss sind Bestandteil der beschriebenen Leistung. Zum Einsatz kommende Materialien sind hauptsächlich Dreischichtplatten (Eiche), HPL-, Furnier- und melaminharzbeschichtete Holzwerkstoffplatten und Holzwerkstoff-Akustikplatten aus Verbundmaterial.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-549456
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist...”
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
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Quelle: OJS 2018/S 241-549456 (2018-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser...”
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in§ 18 EU Absatz 3 Nr. 5 VOB/A genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Quelle: OJS 2019/S 078-185022 (2019-04-16)