— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mit Isolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
2018000082”
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und...”
Beschreibung der Beschaffung
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wiedereinbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mitIsolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-05-07 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199330
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 015 051
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i. Br., Sanierung und Neukonzeption 3. BA –Gerüstarbeiten.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Holzmanufaktur Rottweil GmbH
Postanschrift: Neckartal 159
Postort: Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rottweil🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe oben
Postort: Siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 027-066041 (2021-02-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i. Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
2018000082”
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i. Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und...”
Beschreibung der Beschaffung
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mitIsolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 065-162945 (2021-03-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
2018000082”
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und...”
Beschreibung der Beschaffung
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wiedereinbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mitIsolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern undeinbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Quelle: OJS 2021/S 119-312230 (2021-06-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
2018000082”
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster”
Auftragsvergabe
Titel:
“Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung und Neukonzeption 3.BA –Gerüstarbeiten.” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 245-643388 (2021-12-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Quelle: OJS 2022/S 107-295950 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Quelle: OJS 2022/S 147-419840 (2022-07-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-30) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496 798 💰
Quelle: OJS 2023/S 067-199564 (2023-03-30)