— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen, — 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen, — 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mit Isolierverglasung einglasen und wieder einbauen, — 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern und einbauen, — 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern und einbauen, — 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen, — 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen, — 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bautischlerarbeiten
Referenznummer: 2018000082
Kurze Beschreibung:
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mit Isolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St. entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mit Isolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bautischlerarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Erklärungen und Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6a [EU] VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(1a) Erklärungen und Nachweise zur Eignung entsprechend VHB-Formular 124 gem. § 6a [EU] VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft);
(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie;
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen und eine gemeinsame Haftung für die übertragene Nachunternehmerleistung übernommen wird;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Nachweise zu den Ziffern (1a), (2a), (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigen-erklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigen-erklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formblatt 002 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme,
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme 4 Jahre nach Abnahme.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freiburg i. Br. Vergabemanagement 1. OG
Zimmer 1 300
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
Bewerberanfragen bis spätestens 29.3.2018, 12.00 Uhr über die Kommunikation mit der Vergabestelle (ehemals Fragen- und Antwortenforum) im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 045-097566 (2018-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 149 St. Holz-Bestandsfenster ausbauen; davon 36 St entsorgen,
— 84 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, einglasen und wieder einbauen,
— 29 St. Holz-Bestandsfenster mit Einfachverglasung ausglasen, instandsetzen, umarbeiten: mit Isolierverglasung einglasen und wieder einbauen,
— 15 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Einfachverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 14 St. neue Holzfenster als Nachbau der Bestandsfenster, mit Isolierverglasung, herstellen, liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschläge überarbeiten, gangbar machen, ggf. ergänzen,
— 29 St. neue Holzfenster: Beschläge dem Bestand angepasst liefern und einbauen,
— 113 St. Bestandsfenster: Beschichtung außen und innen erneuern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit/
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 089-199330 (2018-05-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Fenstern📦
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8732📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe oben
Postort: Siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 027-066041 (2021-02-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i. Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 065-162945 (2021-03-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3. BA – Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Quelle: OJS 2021/S 119-312230 (2021-06-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Augustinermuseum, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg i.Br., Sanierung 3.BA - Tischlerarbeiten– Sanierung Holzfenster
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 245-643388 (2021-12-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 496 798 EUR 💰