Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gesamtumsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Gebäude + Innenräume: 10 %.
2) Technische Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %;
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude aus dem Bereich Büro / Verwaltung / Staat / Kommune, Gewerbe / Industrie / Landwirtschaft (Neubauten, Umbauten, Sanierungen): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2008 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die volle Punktzahl kann ab 5 sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
—— Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Betriebshöfe (sehr gut vergleichbar),
—— Büro- und Verwaltungsgebäude (Größenordnung 150 – 600 m Nutzfläche) (sehr gut vergleichbar),
—— Werkstätten, Lagerhallen, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie (sehr gut vergleichbar),
—— Sonstige Gebäude aus dem Bereich Büro / Verwaltung / Staat / Kommune, Gewerbe / Industrie / Landwirtschaft (gut vergleichbar),
—— Neubauten, Umbauten, Sanierungen (Neubauten sehr gut vergleichbar).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn mind. 90 Prozentpunkte in den Leistungsphasen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 5,0 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von > 2,0 Mio. EUR brutto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.