Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 St. Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 St. Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß technischem LH
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Touchscreenterminals für ICE/IC und ECN
18FEF32433
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 St. Touchscreenterminals fest und ca....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 St. Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 St. Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß technischem LH
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 St. Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 St. Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 St. Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 St. Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß technischem LH
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat die Möglichkeit den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende einmalig um 12 Monate zu gleichen Konditionen zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Ca. bis zu 280 St. Touchscreenterminals optional
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für den Kauf von IT/TK Systemen (AVB Kauf IT/TK...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für den Kauf von IT/TK Systemen (AVB Kauf IT/TK Systeme vom 3.5.2016)
Link: http:// www. deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/informationsservice/ dokumente.html?hl=vertragsbedingungen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e−Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt...”
Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e−Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Für den Zugriff auf die e−Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich. Den Bietern steht folgendes Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
Teilnahmeantrag über die e−Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Der Bieter nutzt das Portal der e−Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge, solche per Telefax oder per E−Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e−Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline +498002658638, die Mo.–Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht, oder für ausländische Teilnehmer per E-Mail an: einkauf-online@deutschebahn.com.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 172-391333 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 Stück Touchscreenterminals fest und ca....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 Stück Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 Stück Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß technischem LH.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 Stück Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 Stück Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von ca. bis zu 183 Stück Touchscreenterminals fest und ca. bis zu 280 Stück Touchscreenterminals optional für ICE, IC und ECN gemäß technischem LH.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: ca. bis zu 280 Stück Touchscreenterminals optional
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 172-391333
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Touchscreenterminals für ICE/IC und ECN
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HNC – Controlling Networks GmbH
Postort: Mittenaar
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 071-168939 (2019-04-05)