Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Traforevision
OV411-18
Produkte/Dienstleistungen: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation📦
Kurze Beschreibung: Revision von 3 Transformatoren gemäß Techn. Spezifiikation
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Revision von 2 Transformatoren mit Gleichrichter
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Revision ist die Beseitigung äußerlich sichtbarer, kleiner Rost- und Farbschäden sowie einzelner Ölverschmutzungen, muss bei diesen Transformatoren...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Revision ist die Beseitigung äußerlich sichtbarer, kleiner Rost- und Farbschäden sowie einzelner Ölverschmutzungen, muss bei diesen Transformatoren der Aktivteil sowie der Gleichrichter gezogen, kontrolliert und die Presskonstruktion fachgerecht nachgespannt werden. Außerdem ist eine qualifizierte Ölaufbereitung oder nach Befund eine Neuölbefüllung sowie Innenreinigung (Ölspülung) notwendig. Bei beiden Transformatoren muss darüber hinaus, neben der gesamten Presskonstruktion, den Ableitungen und Durchführungen, insbesondere der Zustand der Schutz- und Überwachungsgeräte geprüft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-29 📅
Datum des Endes: 2019-09-09 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Revision von einem Transformator
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Ausblechen und neues Auskeilen der Wicklungen
Option 2: FRA-Messungen im Werk
Option 3: FRA-Messungen nach Wiederaufstellung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot ist vorzulegen das Formular „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach VGV“”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-04
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2018/S 234-535238 (2018-12-04)