A)
Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent („Meine e-Vergabe“)“ abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software „AI LV-Cockpit“ der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im „aidf-Format“ mit dem Angebot über „Meine e-Vergabe“ auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
Das Angebot darf die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ nur einmal enthalten. Die „Leistungsverzeichnis.aidf“ darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
E)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV).
Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur VI. 4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV).
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.