Beschreibung der Beschaffung
Das Entsorgungsgebiet des AZV „Reichenbacher Land“ umfasst die Städte Reichenbach und Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Im Göltzschtal befindet sich die Zentrale Kläranlage des Verbandes mit einer Ausbaugröße von 39 000 Einwohnerwerten. Derzeit sind ca. 30 000 Einwohnerwerte direkt an die Kläranlage angeschlossen.
Auf der Zentralen Kläranlage wird der gesamte Klärschlamm mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der Trockensubstanzgehalt zwischen 20-28 % TS. Die jährliche Menge des zu entsorgenden entwässerten Klärschlammes beträgt zurzeit etwa 2 200 t. Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei von insgesamt zehn Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m Ladevolumen abgeworfen und in einer Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das Klärwerkspersonal den Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Transporteur.
Der Entsorger übernimmt den gesamten Transport und die Entsorgung des Klärschlammes. Der entwässerte Klärschlamm ist nachweislich zu verwerten. Der Klärschlamm muss voraussichtlich ausschließlich thermisch oder gleichwertig entsorgt werden. Eine landwirtschaftliche bzw. landbauliche Verwertung ist aufgrund der Schwermetallgehalte nicht möglich.
Der Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistung Klärschlammentsorgung bzw. -verwertung umfasst insbesondere:
— Abtransport zur Verwertungs-/Entsorgungsanlage (der Abfall wird Eigentum des Entsorgers) in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlage,
— normaler Entsorgungsrhythmus werktags aller 24 h,
— Organisation der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung nach den Geboten der Kreislaufwirtschaft und der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke einschließlich lückenloser Dokumentation,
— Verwiegen des Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage,
— Durchführung der vorgeschriebenen Klärschlammuntersuchungen; die Ergebnisse sind dem AZV kostenfrei zur Verfügung zu stellen,
— Dokumentation und Statistik für den Verband, Belegscheinverfahren für Entsorgung,
— Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der Übernahme- und Begleitscheine,
— Zuarbeit für den Verband für Berichte an die Überwachungsbehörden (z. B. Statistik und Entsorgungsnachweise).
Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Schlammalter von 12 bis 17 Tagen.
Der Entsorger überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in spezifische Besonderheiten ein.
Der Entsorgungsrhythmus ist werktags alle 24 h vorgesehen bzw. zu kalkulieren und ist mit dem Kläranlagenpersonal abzustimmen, da ggf. saisonbedingt eine zwei- bis dreimalige Entsorgung pro Woche ausreichend sein kann. Aufgrund der Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die Transportbehältnisse bzw. das Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu verschließen.
Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des AZV „Reichenbacher Land“ in der Dienstzeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 15.00 und freitags zwischen 8.00 und 10.00 abzuholen.
Der Auftraggeber erwartet, dass ein Preis für die thermische oder gleichwertige Klärschlammentsorgung angeboten wird.