Transport und ordnungsgemäße Verwertung von Grünabfällen aus privaten Haushalten des ZASO vom Wertstoffhof am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck
Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der vom ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für den Transport hat der Auftragnehmer geeignete Transportfahrzeuge zu verwenden und geeignete Container/Fahrzeuge einzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle ist sicherzustellen und nachzuweisen. Alle notwendigen Genehmigungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Transport und ordnungsgemäße Verwertung von Grünabfällen aus privaten Haushalten des ZASO vom Wertstoffhof am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in...”
Titel
Transport und ordnungsgemäße Verwertung von Grünabfällen aus privaten Haushalten des ZASO vom Wertstoffhof am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck
2018-0251-ZASO
Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der vom ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für den Transport hat der Auftragnehmer geeignete Transportfahrzeuge zu verwenden und geeignete Container/Fahrzeuge einzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle ist sicherzustellen und nachzuweisen. Alle notwendigen Genehmigungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.
1️⃣
Ort der Leistung: Saale-Orla-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe
Jenaer Straße 49
07381 Pößneck
Beschreibung der Beschaffung:
“Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der vom ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die auf dem Wertstoffhof Pößneck angenommenen Grünabfälle sind durch den Auftragnehmer zu der vom ihm vorgesehenen Verwertungsanlage zu transportieren. Für den Transport hat der Auftragnehmer geeignete Transportfahrzeuge zu verwenden und geeignete Container/Fahrzeuge einzusetzen. Die ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle ist sicherzustellen und nachzuweisen. Alle notwendigen Genehmigungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Die Anzahl der Transport-Abrufe durch den Auftraggeber ZASO erfolgt nach Bedarf und richtet sich nach der Menge an angelieferten Grünabfällen unter Berücksichtigung der Vegetationsperiode. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option zur automatischen Verlängerung bis zum 31.12.2020 zu den gleichen Bedingungen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 31.8.2019 kündigt. Der Vertrag...”
Beschreibung der Verlängerungen
Option zur automatischen Verlängerung bis zum 31.12.2020 zu den gleichen Bedingungen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 31.8.2019 kündigt. Der Vertrag kann, zu den gleichen Bedingungen um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der ZASO nicht bis zum 31.8.2020 kündigt und endet dann endgültig am 31.12.2021.
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Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
Auszug aus dem Handelsregister,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
Für Nachunternehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
Auszug aus dem Handelsregister,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärungeines Versicherers (min. 4 Mio. EUR Sach- + Personenschäden, mind. 100 T EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärungeines Versicherers (min. 4 Mio. EUR Sach- + Personenschäden, mind. 100 T EUR Vermögensschäden), beachten Sie dazu auch die Angaben in den Vergabeunterlagen. Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderungvorzulegen.Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Verwertungsweg der Grünabfälle, inkl. Vorlage zugehöriger Genehmigungen beizubringen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Verwertungsweg der Grünabfälle, inkl. Vorlage zugehöriger Genehmigungen beizubringen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-09
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber, siehe 1.1)
“Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige...”
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Nachweise können auch zu einem früheren Zeitpunkt Ausgestellt sein, solange sie bei Einreichung noch gültig sind. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer
EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer Früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters wird Unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist.
Sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei Kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach §
165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, Hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 177-401271 (2018-09-12)