Die an den Entsorgungsanlagen Simmozheim und Walddorf bereit gestellten mineralischen Abfälle sind durch den AN zu übernehmen und zu einer Verwertungs-/Sortierungsanlage zu transportieren. Die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen. Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst den Transport und die Verwertung von: Mineralischem Bauschutt ohne Verunreinigungen (BI), mineralischem Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (BII) und sortenrein erfasstem Betonaufbruch. Das Los 2 umfasst den Transport und die Verwertung von schwer sortierbaren Bau- und Abbruchabfällen (BIII).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2018-01
Kurze Beschreibung:
Die an den Entsorgungsanlagen Simmozheim und Walddorf bereit gestellten mineralischen Abfälle sind durch den AN zu übernehmen und zu einer Verwertungs-/Sortierungsanlage zu transportieren. Die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst den Transport und die Verwertung von:
Mineralischem Bauschutt ohne Verunreinigungen (BI), mineralischem Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (BII) und sortenrein erfasstem Betonaufbruch.
Das Los 2 umfasst den Transport und die Verwertung von schwer sortierbaren Bau- und Abbruchabfällen (BIII).
Die an den Entsorgungsanlagen Simmozheim und Walddorf bereit gestellten mineralischen Abfälle sind durch den AN zu übernehmen und zu einer Verwertungs-/Sortierungsanlage zu transportieren. Die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst den Transport und die Verwertung von:
Mineralischem Bauschutt ohne Verunreinigungen (BI), mineralischem Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (BII) und sortenrein erfasstem Betonaufbruch.
Das Los 2 umfasst den Transport und die Verwertung von schwer sortierbaren Bau- und Abbruchabfällen (BIII).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Calw
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de🌏
E-Mail: antje.rieger@awg-info.de📧
Telefon: +49 7452/6006-7046📞
Fax: +49 7452 / 6006-57046 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YM7YAQU🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-130504
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM7YAQU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die an den Entsorgungsanlagen Simmozheim und Walddorf bereit gestellten mineralischen Abfälle sind durch den AN zu übernehmen und zu einer Verwertungs-/Sortierungsanlage zu transportieren. Die „Letztverwertung“ ist dem AG nachzuweisen.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst den Transport und die Verwertung von:
Mineralischem Bauschutt ohne Verunreinigungen (BI), mineralischem Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (BII) und sortenrein erfasstem Betonaufbruch.
Das Los 2 umfasst den Transport und die Verwertung von schwer sortierbaren Bau- und Abbruchabfällen (BIII).
Bezeichnung des Loses: Verwertung von mineralischem Bauschutt ohne Verunreinigung (B I), mineralischem Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (B II) und sortenrein erfasstem Betonabbruch
Losnummer: 1
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer 9 Monate vor Vertragsende per eingeschriebenem Brief schriftlich gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von schwer sortierbaren bau- und Abbruchabfällen (B III)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungsanlage Walddorf Killbergstraße 15
72213 Altensteig-Walddorf,
Entsorgungsanlage Simmozheim
An der K4452
75397 Simmozheim.
72213 Altensteig-Walddorf
Entsorgungsanlage
Simmozheim An der K4452
75397 Simmozheim
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Nagold
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9264049📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
§ 160 Abs. 3 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...].
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht fristgerecht gerügt wurde.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es steht dem Bieter frei, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2018/S 059-130504 (2018-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 271 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-28 📅
Name: Rath GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bösinger Straße 8
Postort: Pfalzgrafenweiler
Postleitzahl: 72285
Land: Deutschland 🇩🇪 Baden-Württemberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 206 250 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Name: Umwelt-Service Nordschwarzwald GmbH
Postanschrift: Gäuallee 5
Postort: Nagold
Postleitzahl: 72202
Gesamtwert des Auftrags: 65 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.