Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis. Los 1: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet OST. Los 2: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet WEST. Los 3: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AW/01/2018
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis.
Los 1: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet OST.
Los 2: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet WEST.
Los 3: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord.
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis.
Los 1: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet OST.
Los 2: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet WEST.
Los 3: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 09366
Postort: Stollberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de🌏
E-Mail: vergabestelle@za-sws.de📧
Fax: +49 3729666-125 📠
URL der Dokumente: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-176837
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis.
Los 1: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet OST.
Los 2: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet WEST.
Los 3: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord.
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet OST
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für den Leistungszeitraum kann keine Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Sammelmenge und Zusammensetzung abgegeben werden.
Die Menge des Jahres 2017 betrug ca. 5 400 Mg.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch schriftliche Erklärung bis zum 31.12.2019 um 1 Jahr, d. h. bis 31.5.2021, zu verlängern
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet „West“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Die Menge des Jahres 2017 betrug ca. 4 400 Mg.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch schriftliche Erklärung bis zum 31.12.2019 um 1 Jahr, d. h. bis 31.5.2021, zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet „Nord“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Die Menge des Jahres 2017 betrug ca. 3 600 Mg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erzgebirgskreis im Entsorgungsgebiet OST nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Erzgebirgskreis im Entsorgungsgebiet WEST nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Erzgebirgskreis im Entsorgungsgebiet NORD nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Die Wertung der Angebote wird in den Vergabeunterlagen erläutert.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per Telefax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per Telefax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800📞
Fax: +49 341-977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017, BGBl. I S. 3618) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2018/S 079-176837 (2018-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis
Los 1: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Ost
Los 2: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet West
Los 3: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis
Los 1: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Ost
Los 2: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet West
Los 3: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de/🌏
Transport und Verwertung von Sperrabfällen aus dem Erzgebirgskreis
Los 1: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Ost
Los 2: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet West
Los 3: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Ost
Kurze Beschreibung:
Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Ost
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch schriftliche Erklärung bis zum 31.12.2019 um ein Jahr, d. h. für den Zeitraum 1.6.2020 bis 31.5.2021, zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet West
Kurze Beschreibung:
Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet West
Bezeichnung des Loses: Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord
Kurze Beschreibung:
Transport und die Verwertung der aus der haushaltnahen Sammlung sowie der durch Direktanlieferung an Wertstoffhöfen überlassenen Sperrabfälle im Entsorgungsgebiet Nord
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungsgebiet Ost
Entsorgungsgebiet West
Entsorgungsgebiet Nord
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Name: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rosenstraße 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Entsorgungsdienste Lang GmbH
Postanschrift: Lindenstraße 9
Postort: Mühlau
Postleitzahl: 09241
Land: Chemnitz
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.