Transport von Abfällen für den Landkreis Neuwied

Landkreis Neuwied – Der Landrat –

Transport einer Teilmenge des Bioabfalls von den 3 Umladestationen im Landkreis Neuwied zur Verwertungsanlage Singhofen und teilweise Binnentransport von Restabfall von den Umladestationen Linz und Neuwied zur MBA Linkenbach nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-08 Auftragsbekanntmachung
2018-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Haushaltsabfällen
Referenznummer: NR-2018-TP-04
Kurze Beschreibung:
Transport einer Teilmenge des Bioabfalls von den 3 Umladestationen im Landkreis Neuwied zur Verwertungsanlage Singhofen und teilweise Binnentransport von Restabfall von den Umladestationen Linz und Neuwied zur MBA Linkenbach nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuwied – Der Landrat –
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-neuwied.de 🌏
E-Mail: ines.finger@kreis-neuwied.de 📧
Fax: +49 2631-803-93-278 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22258557 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-394984
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport einer Teilmenge des Bioabfalls von den drei Umladestationen im Landkreis Neuwied zur Verwertungsanlage Singhofen und teilweise Binnentransport von Restabfall von den Umladestationen Linz und Neuwied zur MBA Linkenbach, ca. 440 bis 610 Bioabfalltransporte, 60 bis 100 Restabfalltransporte und
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20 bis 30 Kombinationstransporte pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Verlängerung à 12 Monate, die Wahrnehmung der Option ist dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung à 12 Monate, die Wahrnehmung der Option ist dem Auftragnehmer bis 6 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Neuwied sowie Transport von den Umladestationen des Landkreises Neuwied zur Verwertungsanlage Singhofen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt,was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in die PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindeststandards,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Neuwied – Der Landrat –
Internetadresse: www.kreis-neuwied.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22258557 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 des AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.,
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— Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen sowie technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, kann z. B. eine Verpflichtungserklärung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorgelegt werden,
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— Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist die Eignungsleihe nur möglich, wenn das andere Unternehmen die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
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— Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben der Bieter/ Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV),
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— Für Bieteranfragen nutzen Sie bitte die Rubrik „Kommunikation“ im Elektronischen Vergabeinformations-System dieser Ausschreibung (https://www.subreport.de/E22258557). Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der auch unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
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Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz (abc)
Postanschrift: Herzogenbuscher Str. 14
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 651-97567-0 📞
Fax: +49 651-97567-33 📠
Internetadresse: www.abc-rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 174-394984 (2018-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuwied – Der Landrat

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559209
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 174-394984
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Ausformulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport einer Teilmenge des Bioabfalls von den 3 Umladestationen im Landkreis Neuwied zur Verwertungsanlage Singhofen und teilweise Binnentransport von Restabfall von den Umladestationen Linz und Neuwied zur MBA Linkenbach, ca. 440 bis 610 Bioabfalltransporte, 60 bis 100 Restabfalltransporte und
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Name: NABRHO GmbH
Postanschrift: Birkenstr. 2
Postort: Anhausen
Postleitzahl: 56584
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 26397639911 📞
E-Mail: frank.hoffmann@nabrho.de 📧
Land: Neuwied 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Neuwied – Der Landrat

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559209 (2018-12-17)