Transport-, Umzugs- und Umräumarbeiten von Möbeln, Geräten und sonstigem Umzugsgut zwischen und innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Montage-, Demontage-, Reparatur- und Verpackungsarbeiten und die Bereitstellung von erforderlichen Verpackungsmaterialien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag – Verwaltung –
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Telefon: +49 3022733234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 3022730374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transportdienstleistungen
ZT6-1133-2018-079-16-ZT5
Produkte/Dienstleistungen: Umzugsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Transport-, Umzugs- und Umräumarbeiten von Möbeln, Geräten und sonstigem Umzugsgut zwischen und innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie...”
Kurze Beschreibung
Transport-, Umzugs- und Umräumarbeiten von Möbeln, Geräten und sonstigem Umzugsgut zwischen und innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Montage-, Demontage-, Reparatur- und Verpackungsarbeiten und die Bereitstellung von erforderlichen Verpackungsmaterialien.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 096 482 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Rahmenvertrag umfasst Transport-, Umzugs- und Umräumarbeiten von Möbeln, Geräten und sonstigem Umzugsgut zwischen und innerhalb der Liegenschaften des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Rahmenvertrag umfasst Transport-, Umzugs- und Umräumarbeiten von Möbeln, Geräten und sonstigem Umzugsgut zwischen und innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages (insgesamt 32) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Montage-, Demontage-, Reparatur- und Verpackungsmaterialien. Die 32 Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin umfassen derzeit etwa 5 150 Büro-, Besprechungs- und sonstige Räume, deren Möblierung und Ausstattung bei Umzügen, nach Bundestagswahlen oder anlässlich von Veranstaltungen angepasst werden muss. Im Einzelfall (maximal einmal jährlich) wird es erforderlich, Transporte nach sowie Änderungen an Möblierung und Ausstattung in den Verbindungsbüros des Deutschen Bundestages in Brüssel/Belgien (zurzeit 30 Arbeitsplätze) und Straßburg/Frankreich (zurzeit 10 Arbeitsplätze) vorzunehmen.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beginnt am 1.9.2018 und endet am 31.8.2020. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag beginnt am 1.9.2018 und endet am 31.8.2020. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221519
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZT6-1133-2018-079-16-ZT5
Titel: Transportdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grohmann Logistik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 096 482 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 185-418631 (2018-09-25)